Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Enthaltungen: 5

Beschluss:

Der Bau-, Verkehrs- und Umweltausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Einstellung des Verfahrens zu beschließen.

 


Der Vorsitzende erläutert den Sachverhalt anhand der Beschlussvorlage. Er ergänzt, dass dieses Verfahren seit seinem Beginn vor fast 30 Jahren bisher ca. 200.000 € gekostet habe und immer noch nicht abgeschlossen sei. Das Projekt habe in seinem Verlauf immer wieder Pech mit der rechtlichen Entwicklung gehabt. So würde auch ein aktuelles Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes dazu führen, dass das bisherige Verfahren nach § 13b BauGB nicht fortgeführt werden könne. Vielmehr sei ein Regelverfahren mit neuen Untersuchungen notwendig, was das Suchen und Ausweisen weiterer Ausgleichsflächen nach sich ziehen würde. Die Politik müsse daher nunmehr abwägen, ob das Projekt unter den neuen Rahmenbedingungen noch sinnhaft ist.

 

Hans Metternich erkundigt sich nach dem monetären und zeitlichen Pflegeaufwand für die Ausgleichsflächen, deren Ausweisung schon jetzt notwendig sind.

 

Der Vorsitzende verweist auf die Beschlussvorlage, in der für das erste Jahr Kosten in Höhe von 20.000 bis 25.000 € geschätzt wurden.
Peter Günther ergänzt, dass der Pflegebedarf schwer kalkulierbar sei. Es komme darauf an wie gut die Maßnahmen greifen. Fest stehe jedenfalls, dass die Pflege auf Dauer zu leisten wäre. Passende Vergleiche habe man nicht, auch nicht aus dem Umfeld.

 

Simon Keelan führt aus, dass der Maßnahmenerfolg bei den Ausgleichsflächen gesichert sein müsse, da es sich im Alten Garten um ein besonderes Grünland-Biotop handelt. Die Ausgleichsmaßnahme erfordere mindestens eine jährliche Pflege. Möglicherweise sei sogar ein Umbruch zur Anlegung eines solchen Biotops notwendig, was aus Klimaschutzgründen fragwürdig sei, da es dabei zur Freisetzung von CO2 kommt. Die Praxis zeige, dass man allein durch eine Nachsaat auf einer Grünfläche kein so wertvolles Biotop erhalte.

 

Peter Günther erläutert, dass man sich bewusst für Flächen entschieden habe, die ähnliche Strukturen aufweisen. Diese seien laut Gutachten in Ansätzen vorhanden und eine Aufwertung möglich.

Die Pflege bestehe in den ersten Jahren aus einer mehrmaligen Mahd, einer Nachsaat und der kostenintensiven händischen Beseitigung von solchen Pflanzen, die nicht in diesem Biotop gewünscht sind. Dazu komme der erforderliche Maschineneinsatz. Ein Umbruch sei laut Herrn Hilgers, der an anderer Stelle für das Land solche Biotope betreut, nicht erforderlich.

 

Egmond Eich erklärt, dass man auch an die Menschen in Unkelbach denken müsse, die seit fast 30 Jahren auf dieses Neubaugebiet warten.

 

Der Vorsitzende berichtet von Gesprächen im Ortsbezirk Unkelbach, aus denen hervorgehe, dass das Neubaugebiet nicht unumstritten ist. Wie fast immer gebe es auch hier Befürworter wie auch Gegner des Projekts. Schließlich habe auch eine Klage von Grundstückseigentümern gegen den 1. Bebauungsplan zu dessen Scheitern geführt.

 

Der Formfehler, der damals zur Aufhebung des Satzungsbeschlusses geführt hat, sei niemandem persönlich anzulasten und seitdem habe sich die Gesetzeslage mehrfach geändert, was die Umsetzung erschwere. Zu dem Argument der Überalterung in Unkelbach führt er aus, dass die Altersstruktur der der Gesamtstadt entspreche und somit unter dem Landesdurchschnitt liege. Auch gebe es einen gewissen Leerstand, der die Nachfrage nach Eigenheimen zumindest teilweise abdecken könne.


Zudem sei die Beschlusslage im Ortsbeirat als schwierig zu bewerten, da der entsprechende Beschluss mit nur drei Stimmen gefasst wurde.

Iris Loosen gibt zu bedenken, dass das Gebiet ökologisch zu wertvoll sei. Die Vermutung von B90/Grüne von damals habe sich mit den Jahren bestätigt. Zudem haben sich die jungen Familien von einst sicherlich inzwischen anders orientiert und seien mittlerweile in einer anderen Lebensphase.

 

Simon Keelan ergänzt, dass dies einen nicht zeitgemäßen Eingriff in ein Biotop darstellen würde, der klimaschädlich sei und die Biodiversität störe. Darüber hinaus fangen die Flächen auch Regenwasser auf und halten dieses zurück. Man müsse sich darüber im Klaren sein, dass ein solcher Eingriff ein Negativprojekt mit überregionaler Strahlkraft darstellen würde und man seiner Verantwortung aus Bundes- und EU-Richtlinien nicht gerecht werden würde.

 

Jürgen Walbröl erklärt, dass er sich aufgrund der mittlerweile geltenden Gesetzeslage und Rechtsprechung schwer tue, einer Fortführung des Verfahrens zuzustimmen.

 

Egmond Eich fragt, wie es weitergehen solle, wenn das Neubaugebiet nicht umgesetzt wird und ob dann ein weiteres Umlegungsverfahren notwendig sei.

 

Gisbert Bachem erklärt, dass möglicherweise in Absprache mit den Eigentümern bei der entsprechenden Behörde ein Flurbereinigungsverfahren zu beantragen sei.

 

Der Vorsitzende führt aus, dass die wenigen potenziellen Baugrundstücke enormen Kosten gegenüber stünden. Neben den Erschließungskosten kämen Kosten für Regenrückhaltemaßnahmen sowie für die Kompensations- und Ausgleichsflächen dazu. Dies gehe weit weg vom Gedanken des bezahlbaren Wohnraums.

 

Beate Reich regt an, den Bebauungsplan noch nicht zu beerdigen, sondern mögliche bundesgesetzliche Neuregelungen abzuwarten.

 

Peter Günther erklärt, dass dies grundsätzlich denkbar sei. Sollten Ausgleichsflächen zukünftig monetär erbracht werden können, führe dies jedoch wieder zu Mehrkosten, die von den Grundstückseigentümern zu tragen wären.

 

Bettina Fellmer schlägt die Erstellung eines integrierten Quartierskonzept für Unkelbach vor, um auch was für die Stadtteile fernab der Kernstadt zu tun. So könne man auch die bestehenden Leerstände erfassen und angehen.

 

Egmond Eich fragt, ob die Verlängerung des Wiesenwegs am Sportplatz eine mögliche Alternative für ein Neubaugebiet sei.

 

Gisbert Bachem erläutert, dass die Erschließungssituation dort sehr schwierig sei, da der bestehende Feldweg sehr schmal ist. Außerdem handele es sich auch hier um Wiesen, weswegen eine ähnliche Situation drohe wie im Fall “Alter Garten”.

 

Der Vorsitzende hebt nochmal hervor, dass das Neubaugebiet von Anfang an Pech mit der rechtlichen Entwicklung gehabt habe. Man wolle nichts kaputt machen, aber man müsse unter den neuen Rahmenbedingungen abwägen, ob das Projekt sinnhaft ist und eine Sinnhaftigkeit sehe er aktuell nicht mehr.

In anderen Ortsteilen seien aktuell, wie in den letzten Jahren auch schon, ebenfalls keine Neubaugebiete vorgesehen. Hierfür habe man derzeit ohnehin keine Kapazitäten, da diese in Bauprojekten im frühkindlichen Bildungsbereich sowie beim Thema Mobilität gebunden seien.