Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Gefahrenabwehrverordnung mit den vorgenommenen Änderungen zu erlassen.

 


Der Vorsitzende verweist auf die Beschlussvorlage. Ausschussmitglied Andreas Köpping erkundigt sich, mit welchen Begründungen die übergeordneten Behörden die Änderungen anordnen.

 

 

Eva Etten, Leiterin des Fachbereichs Ordnung- und Soziales, führt aus, dass die begehrte Regelung in § 4 (Abfall) nicht genehmigt werden konnte, da es sich um Aufgaben der Kreisverwaltung Ahrweiler nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz und der Abfallwirtschaftssatzung handele.

 

Hinsichtlich des Taubenfütterungsverbots wurde seitens des Veterinäramtes eine Ergänzung gewünscht, da auch andere Vögel wie insbesondere Gänse und Enten nicht gefüttert werden sollten, da auch dieser Bestand sonst anwächst und die Probleme mit Krankheiten zunehmen. Zudem ziehe jegliches ausgelegte Futter immer auch Tauben an, so dass hier keine Ausnahmen gemacht werden sollten.

 

Was die Nist- und Brutplätze betrifft, müsse man bei der Entfernung und Vergrämung rechtlich zahlreiche Ausnahmen und Auflagen berücksichtigen, damit es keine tierschutzrechtliche Straftat darstelle. Dies sei kaum noch verständlich für den Bürger. Daher wurde empfohlen, diesen Absatz zu streichen.