Beschluss:
Der Haupt- und
Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Gefahrenabwehrverordnung mit den
vorgenommenen Änderungen zu erlassen.
Der Vorsitzende verweist auf die Beschlussvorlage. Ausschussmitglied Andreas Köpping erkundigt sich, mit welchen Begründungen die übergeordneten Behörden die Änderungen anordnen.
Eva Etten, Leiterin des Fachbereichs
Ordnung- und Soziales, führt aus, dass die begehrte Regelung in § 4 (Abfall)
nicht genehmigt werden konnte, da es sich um Aufgaben der Kreisverwaltung
Ahrweiler nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz und der Abfallwirtschaftssatzung
handele.
Hinsichtlich des
Taubenfütterungsverbots wurde seitens des Veterinäramtes eine Ergänzung
gewünscht, da auch andere Vögel wie insbesondere Gänse und Enten nicht
gefüttert werden sollten, da auch dieser Bestand sonst anwächst und die Probleme
mit Krankheiten zunehmen. Zudem ziehe jegliches ausgelegte Futter immer auch
Tauben an, so dass hier keine Ausnahmen gemacht werden sollten.
Was die Nist- und Brutplätze
betrifft, müsse man bei der Entfernung und Vergrämung rechtlich zahlreiche Ausnahmen
und Auflagen berücksichtigen, damit es keine tierschutzrechtliche Straftat
darstelle. Dies sei kaum noch verständlich für den Bürger. Daher wurde
empfohlen, diesen Absatz zu streichen.