Beschluss:

Damit sind Haushaltssatzung mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2024 beschlossen. Sie hat folgenden Wortlaut:

 

HAUSHALTSSATZUNG DER STADT REMAGEN
FÜR DAS

HAUSHALTSJAHR 2024

vom 11. Dezember 2023

 

Der Stadtrat hat aufgrund von § 95 der Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

 

 

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

 

Festgesetzt werden

 

1.      im Ergebnishaushalt

 

        der Gesamtbetrag der Erträge auf (E8+E17)                                                                                            42.855.062 €

        der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf (E15+18)                                                                           43.632.169 €

        der Jahresfehlbetrag auf (E23)                                                                                                                         - 777.107 €

 

2.      im Finanzhaushalt

 

        der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf (F23)                                                              716.713 €

 

        die Einzahlungen aus Investitionstätigkeiten auf (F27)                                                                       3.436.240 €

        die Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten auf (F32)                                                                   12.606.240 €

        der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten auf (F33)          - 9.170.000 €

 

        der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeiten auf                  (F40)         8.453.287 €

 

 

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

 

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

 

        zinslose Kredite auf                                                                                                                                                             0 €

        verzinste Kredite auf                                                                                                                                        8.951.287 €

        zusammen auf                                                                                                                                                    8.951.287 €

 

 

§ 3

Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

 

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf                                                                                                                              3.780.000 €.

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf                                              3.780.000 €.

 

 

§ 4

Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

 

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf                               3.000.000 €.

 

 

§ 5

Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für die Stadtwerke

 

Die Kredite und Verpflichtungsermächtigungen der Eigenbetriebe und deren Einrichtungen, die nach den Bestimmungen der Eigenbetriebsverordnung verwaltet werden (§ 86 GemO), werden festgesetzt auf

 

1.      Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen

 

        Betriebszweig Wasserversorgung auf                                                                                                   1.115.000 €

        Betriebszweig Abwasserbeseitigung auf                                                                                              1.757.000 €

        zusammen auf                                                                                                                                                 2.872.000 €

       

2.      Kredite zur Liquiditätssicherung

 

        Betriebszweig Wasserversorgung auf                                                                                                       100.000 €

        Betriebszweig Abwasserbeseitigung auf                                                                                                  400.000 €

        zusammen auf                                                                                                                                                     500.000 €

       

3.      Verpflichtungsermächtigungen

 

Für die Eigenbetriebe und deren Einrichtungen werden Verpflichtungsermächtigungen nicht erteilt.

 

 

§ 6

Steuersätze

 

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

-      Grundsteuer A auf                                                                                                                                                345 v. H.

-      Grundsteuer B auf                                                                                                                                                465 v. H.

-      Gewerbesteuer auf                                                                                                                                              380 v. H.

 

 

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Stadtgebietes gehalten werden

 

-          für den ersten Hund                                                                                                                                                     84 €

-          für den zweiten Hund                                                                                                                                                108 €

-          für jeden weiteren Hund                                                                                                                                          168 €

-          für gefährliche Hunde                                                                                                                                               564 €

§ 7

Eigenkapital

 

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 betrug 50.069.088,62 €. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 beträgt 50.949.350,62 € und zum 31.12.2024 50.172.243,62 €.

 

 

§ 8

Wertgrenze für Investitionen

 

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 50.000 € sind in der Investitionsübersicht einzeln darzustellen.

 

 

 

 

Remagen, 11. Dezember 2023

 

 

 

Björn Ingendahl

Bürgermeister

 

 

 

 


Protokoll:

Der Produkthaushaltsplan 2024 sowie die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 liegen allen Ratsmitgliedern vor. Büroleiter Marc Göttlicher erläutert die markanten Punkte (s. Anlage).

 

Die seit Jahren geübte Praxis, die Stellungnahmen zu den Tagesordnungspunkten „Stellenplan und Haushalt“ en bloc abzugeben, wird beibehalten.

 

Die Haushaltsreden von Bürgermeister Björn Ingendahl, den Fraktionen von B90/Die Grünen, CDU, FBL und SPD sowie von Dr. Peter Wyborny sind der Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

Die Vorsitzende der FDP Fraktion, Christina Steinhausen, erklärt, dass die FDP dem Haushalt nicht zustimmen werde.

 

Helena van Wijk gibt zu Protokoll, dass sie dem Haushalt ebenfalls nicht zustimmen werde.

 

Claus-Peter Krah gibt zunächst zu bedenken, dass bei einigen der Reden nicht der Haushalt im Vordergrund stand, sondern die Gelegenheit genutzt wurde, allgemeine Kritik zu äußern. So finde er es verwerflich, wenn wegen „Kleinigkeiten“ ein kompletter Haushaltsplan abgelehnt werde. Dieser Haushaltplan sei im Haupt- und Finanzausschuss intensiv beraten worden. Der Empfehlungsbeschluss des Ausschusses stelle eine demokratische Entscheidung dar. Somit gehöre es auch zu demokratischen Gepflogenheiten, diese, auch wenn sie nicht das eigene Meinungsbild widerspiegele, zu akzeptieren.

 

Abschließend ergreift Bürgermeister Björn Ingendahl noch einmal das Wort um auf diverse Anmerkungen aus den Haushaltsreden der Fraktionen und der Einzelmandatsträger einzugehen. Eine gewisse Ungeduld bei der Umsetzung der Projekte, wie von Sabine Glaser angemerkt, verspüre er auch. Es sei aber oft der Fall, dass die Verwaltung nicht alleiniger Herr des Verfahrens sei. Dies verdeutlicht er an Maßnahmen im Bereich der B9. Unzählige Gespräche mit dem Landesbetrieb Mobilität seien von Nöten um Planungen und Wünsche der Kommune umzusetzen. Über die Sanierung des Schwimmbads sei ausführlich diskutiert worden. Dabei habe eine entscheidende Rolle gespielt, dass der Umbau zu einem Hallenbad letztendlich in der Unterhaltung nicht zu leisten gewesen wäre. Der Internetauftritt der Stadt Remagen wurde 2019 rundum erneuert. Wenn nun bei einer Stichwortsuche “Oberwinter” an erster Stelle genannt werde, dürfe sich der Ort doch darüber freuen.

 

Ebenfalls greift er die Kritik von Christina Steinhausen auf, die Verwaltung übernehme zu viele freiwillige Aufgaben, was zu Lasten der Pflichtaufgaben gehe. Die FDP sei in allen Ausschüssen des Rates vertreten und habe die Möglichkeit entsprechende Anträge zu stellen und aufzuzeigen, wo Einsparungen möglich seien.

 

 

Dass er eine Rheinbrücke „fordere“, wie von Christina Steinhausen dargestellt, sei ebenfalls nicht richtig. Derzeit prüfe man, ob die Realisierung möglich sei. Er habe aber immer betont, dass weder Trägerschaft noch Finanzierung über die beiden rheinanliegenden Kommunen erfolgen dürfe. Auch dem Vorwurf, zu viel Personal zu beschäftigen müsse er entschieden entgegentreten, denn schließlich werden auch die Aufgaben immer umfangreicher. So müsse beispielsweise im Bereich der IT das Onlinezugangsgesetz umgesetzt werden. In den Kindertagesstätten sei das Personal stark angestiegen, was wiederum zur Folge habe, dass auch die Personalabteilung aufgestockt werden musste. Auch die Kritik an der Übernahme der Reinigung der städtischen Immobilien sei nicht nachvollziehbar, habe er doch deutlich dargelegt, dass durch diese Maßnahme letztendlich Kosten eingespart werden, da die anfallenden Personalkosten im Bereich der Kindertagesstätten durch den Kreis zu 90 % erstattet werden.

 

Bürgermeister Björn Ingendahl stellt nun die Anträge von Ratsmitglied Dr. Peter Wyborny zur Abstimmung (Die Anträge sind der Niederschrift als Anlage beigefügt):

 

 

Antrag 1:

Der Antrag wird bei zwei Ja-Stimmen und 1 Enthaltung mehrheitlich abgelehnt.

 

Antrag 2:

Der Antrag wird bei zwei Ja-Stimmen mehrheitlich abgelehnt.

 

Antrag 3:

Der Antrag wird bei zwei Ja-Stimmen mehrheitlich abgelehnt.

 

Antrag 4:

Der Antrag wird bei einer Ja-Stimme mehrheitlich abgelehnt.

 

Antrag 5:

Der Antrag wird bei einer Ja-Stimme mehrheitlich abgelehnt.

 

Antrag 6:

Der Antrag wird bei einer Ja-Stimme mehrheitlich abgelehnt.

 

Antrag 7:

Der Antrag wird bei zwei Ja-Stimmen mehrheitlich abgelehnt.

 

Antrag 8:

Der Antrag wird bei zwei Ja-Stimme mehrheitlich abgelehnt.

 

Antrag 9:

Der Antrag wird bei zwei Ja-Stimmen mehrheitlich abgelehnt.

 

Antrag 10:

Der Antrag wird bei zwei Ja-Stimmen mehrheitlich abgelehnt.

 

Abschließend lässt der Vorsitzende über Haushaltssatzung und Stellenplan abstimmen. Die Abstimmung hat nachstehendes Ergebnis:

 

Gesetzliche Zahl der Ratsmitglieder:      32+1

Zahl der anwesenden Ratsmitglieder:    28+1

Ja-Stimmen:                                                                     26

Nein-Stimmen:                                                  3

Stimmenthaltungen:                                                      0