Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Der Stadtrat nimmt den Feuerwehrbedarfsplan der Stadt Remagen zustimmend zur Kenntnis.

 

 

 


Nach dem im Jahr 2020 novellierten Brand- und Katastrophenschutzgesetz können die Gemeinden gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 1 des Landes Brand- und Katastrophenschutzgesetzes (LBKG) einen Feuerwehrbedarfsplan erstellen. Dies ist in Rheinland-Pfalz noch nicht zwingend vorgeschrieben, wird jedoch empfohlen, um eine bedarfsgerechte Dimensionierung der Feuerwehr vorzunehmen. In Gesprächen mit der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) wurde darüber hinaus mitgeteilt, dass Termine für Beratungsgespräche bezüglich Förderungen etc. nur noch nach Vorlage eines Feuerwehrbedarfsplans vergeben werden.

 

Um den technischen, personellen und organisatorischen Bedarf der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Remagen zu ermitteln und anschließend mit dem gesetzlichen Auftrag in Einklang zu bringen, wurde die Firma Forplan GmbH aus Bonn im Oktober 2022 mit der Erstellung eines Feuerwehrbedarfsplans für die Stadt Remagen beauftragt.

 

Der Feuerwehrbedarfsplan, der allen Ratsmitgliedern vorliegt, wurde in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 09.10.2023 ausführlich vorgestellt.

 

Der ADD wurde der Entwurf ebenfalls zur Kenntnis zugesandt.

 

Aus dem Feuerwehrbedarfsplan geht unter anderem hervor, dass alle Feuerwehrgerätehäuser im Stadtgebiet Mängel aufweisen, sodass hier teilweise dringender Handlungsbedarf besteht. Genauere Informationen bzw. ein Handlungskonzept zur Abstellung der Mängel werden in diesem jedoch nicht angegeben.

 

Daher soll in einem nächsten Schritt ein Planungsbüro mit einem Maßnahmen- und Priorisierungsplan beauftragt werden, um umgehend mit der weiteren Planung zu beginnen. Hierfür wurden durch den Haupt- und Finanzausschuss Haushaltsmittel in Höhe von rund 12.000 EUR zur Verfügung gestellt.

Die Fraktionssprecherin der SPD, Sabine Glaser, vertritt die Meinung, dass ein weiteres Gutachten, auf dessen Grundlage die Priorisierung erfolgen solle, unnötig sei. Es sei wichtiger, nun mit den Sanierungsarbeiten zu beginnen.

 

Fachbereichsleiter Gisbert Bachem erläutert daraufhin, dass durch diesen Priorisierungsplan festgelegt werde, welche baulichen Änderungen in den einzelnen Anlagen notwendig seien. Dies sei bereits der erste Schritt, um diese baulichen Änderungen umzusetzen, ergänzt Bürgermeister Björn Ingendahl.

 

Dr. Peter Wyborny plädiert dafür, die geplanten Maßnahmen, mit Blick auf die angespannte Haushaltssituation, zurückzustellen.

 

Die Fraktionssprecher der FBL, Thomas Nuhn und der CDU, Jürgen Walbröl raten, am Empfehlungsbeschluss des Haupt- und Finanzausschusses festzuhalten. Der Schutz der Bevölkerung sei immens wichtig, betont Jürgen Walbröl.

 

Es ergeht folgender