Sitzung: 11.12.2023 Stadtrat
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 0, Nein: 3, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0986/2023
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt, die Gebühren für die Rasengräber um 20 Prozent zu erhöhen: Rasenreihengräber von 1.035,00 EUR auf 1.242,00 EUR und Urnenrasengräber von 1.024,00 EUR auf 1.228,00 EUR. Des Weiteren sollen die Gebühren für die Urnenwahlgräber auf 1.569,00 EUR erhöht werden. Zudem erlässt er folgende
27. Satzung
zur Änderung der Satzung über die
Erhebung der Friedhofsgebühren der Stadt Remagen (Friedhofsgebührensatzung) vom
01.08.1989
Der Rat der Stadt Remagen hat aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung (GemO)
vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes
vom 24.05.2023 (GVBl. S. 133), den §§ 2 Abs. 1 und 7 des
Kommunalabgabengesetzes (KAG) vom 20.06.1995 (GVBl. S. 175), zuletzt geändert
durch Gesetz vom 19.05.2022 (GVBl. S. 207), und § 35 der Friedhofssatzung am
11.12.2023 folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:
§ 1
Die Anlage zu § 1 der Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren der
Stadt Remagen erhält folgende neue Fassung: (siehe Anlage).
§ 2
Diese Änderungssatzung tritt am
01.01.2024 in Kraft.
Remagen, den 12.12.2023
Björn Ingendahl, Bürgermeister
Sachverhalt:
Zu Beginn dieses Jahres wurden lediglich die Gebühren für das Ausheben und
Schließen der Gräber erhöht. Weitere Änderungen wurden nicht beschlossen.
Bis zum 30.06.2023
wurden insgesamt 82 Bestattungen (20 Erdbestattungen und 62 Urnenbestattungen)
vorgenommen. Hiervon waren für 57 Bestattungen Grabstellengebühren zu
entrichten (Neukauf oder Verlängerung von Grabstellen). Für die verbleibenden 6
Bestattungen fielen Gebühren nur für das Ausheben und Schließen bzw. die
Hallennutzung an.
Bei 19 Gräbern wurden
die Nutzungsrechte wiedererworben.
Der Rechnungshof
Rheinland-Pfalz hat in seinem Prüfbericht der Haushalts- und Wirtschaftsführung
der Stadt Remagen vom 22.08.2022 auch die Friedhofsgebühren thematisiert. Der
derzeitige Kostendeckungsgrad von 50 bis 60 % sei zu gering. Die
Friedhofsgebühren sollten neu kalkuliert werden und es ist ein Deckungsgrad von
mindestens 70 % zu erreichen. Die Neukalkulation war zunächst für dieses Jahr
geplant, aufgrund der Verschiebung des Seminars „Kosten- und Leistungsrechnung
im Bestattungswesen“, kann diese allerdings erst in 2024 angegangen werden.
Verwaltungsseitig wird
vorgeschlagen, die Gebühren für die Rasengräber um 20 Prozent zu erhöhen. Die
Gebühren für die Rasenreihengräber steigen dann auf 1.242,00 EUR (zuvor
1.035,00 EUR) und für die Urnenrasengräber auf 1.228,00 EUR (zuvor 1.024,00
EUR). Des Weiteren sollen die Gebühren für die Urnenwahlgräber auf 1.569,00 EUR
erhöht werden.
Die Friedhofsgebühren
werden für 3 verschiedene Kostenstellen erhoben:
1.
Friedhofsanlagen (Gräber, Anlagen, Wege,
Grünanlagen) - Produkt 55310
Defizit 2019 174.624,99
EUR
Defizit 2020 159.273,27
EUR
Defizit 2021 145.800,06
EUR
Defizit 2022 142.003,98
EUR
Defizit per 31.12.2023 (Hochrechnung) 175.509,29 EUR
2.
Bestattungswesen (Ausheben und Schließen der
Gräber) - Produkt 55320
Defizit 2019 1.006,21
EUR
Überschuss 2020 5.201,13
EUR
Defizit 2021 1.794,97
EUR
Überschuss 2022 3.958,14
EUR
Überschuss per 31.12.2023 (Hochrechnung) 10.399,37
EUR
3.
Friedhofshallen - Produkt 55330
Defizit 2019 1.699,87
EUR
Defizit 2020 4.105,98
EUR
Defizit 2020 3.198,32
EUR
Defizit 2021 5.751,92
EUR
Defizit per
31.12.2023 (Hochrechnung) 8.024,00
EUR
Ohne weiteren
Beratungsbedarf ergeht folgender