Beschluss:
Der Stadtrat
a)
wägt die
vorgebrachten öffentlichen und privaten Belange gemäß der als Anlage
beigefügten Würdigung unter- und gegeneinander ab und
b)
beschließt
unter Berücksichtigung der Abwägung die 9. Änderung des Bebauungsplans 10.22 „Wässigertal“
als Satzung. Mit dem Inkrafttreten der Satzung werden die vorhergehenden
Fassungen des Bebauungsplans (Urfassung sowie 1. bis 8. Änderung) ersetzt.
Sachverhalt:
Auf Anregung mehrerer
Anlieger aus dem Wässigertal hat die Stadt Remagen die Möglichkeit geprüft, in
dem bestehenden Baugebiet eine Nachverdichtung vorzunehmen. Bauflächen, die auf
dem straßenabgewandten Grundstücksteil entstehen, sollten dabei über eine private
Grundstückszufahrt erschlossen werden, um keine zusätzlichen öffentlichen
Erschließungsanlagen errichten zu müssen.
Bedenken aus den
Reihen des Bau-, Verkehrs- und Umweltausschusses, die Nachverdichtung könne
nachteilige Auswirkungen auf die Frischluftzufuhr der Kernstadt haben, wurden
im weiteren Verlauf auf der Basis eines den Verfahrensunterlagen beigefügten
klimatologischen Gutachtens entkräftet. Der Stadtrat leitete in seiner Sitzung
am 28.09.2020 das Änderungsverfahren förmlich ein; dieser Beschluss wurde am
29.07.2021 im Amtsblatt veröffentlicht.
Die Beteiligung der
Öffentlichkeit erfolgte im Zeitraum 11.03. bis 14.04.2022. Da die
Voraussetzungen gegeben waren, wurden die Bestimmungen des § 13a BauGB zum
beschleunigten Verfahren angewendet. Die planbetroffenen Behörden und sonstige
Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 23.02.2022 auf die
Beteiligung hingewiesen und aufgerufen, bei Bedarf eigene Belange vorzutragen.
Das Ergebnis der Offenlage und die Vorschläge, wie mit den jeweils
vorgetragenen Belangen umgegangen werden soll, sind der Anlage zu entnehmen.