Sitzung: 11.12.2023 Stadtrat
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 0, Nein: 2, Enthaltungen: 11, Befangen: 0
Vorlage: 1002/2023
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt, den Wasserpreis (Arbeits- und
Grundpreis) zum 01.01.2024 gem. beigefügtem Preisblatt zu erhöhen und dies
öffentlich bekannt zu machen sowie den als Anlage beigefügten Wirtschaftsplan
2024 zu beschließen und daher festzusetzen:
a) Gesamtbetrag der Erträge im
Erfolgsplan 3.026.000,00 EUR
b) Gesamtbetrag der Aufwendungen
im Erfolgsplan 2.897.000,00 EUR
c) Jahresergebnis im Erfolgsplan
Gewinn 129.000,00 EUR
d) Gesamtbetrag der Einnahmen im
Vermögensplan 1.791.000,00 EUR
e) Gesamtbetrag der Ausgaben im
Vermögensplan 1.791.000,00 EUR
f) Gesamtbetrag der Verpflichtungs-
ermächtigung 0,00 EUR
g) Gesamtbetrag der vorgesehenen
Kreditaufnahmen 1.115.000,00 EUR
h) Höchstbetrag der Kassenkredite
(Betriebsmittelkreditermächtigung) 100.000,00 EUR
Sachverhalt:
Der Entwurf des Wirtschaftsplanes
2024 enthält im Erfolgsplan alle vorhersehbaren
Aufwendungen und Erträge des Wirtschaftsjahres 2024. Insbesondere aufgrund gestiegener Strompreise und Lohnerhöhungen bleibt der Materialaufwand auf dem hohen Niveau des Vorjahres. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen steigen aus denselben Gründen entsprechend an.
Um den Mindestgewinn und die volle Konzessionsabgabe zu erreichen, ist eine Grundpreiserhöhung um 50 % sowie eine Anpassung des Arbeitspreises um 0,50 EUR/m³ netto auf 2,78 EUR/m³ netto zum 01.01.2024 notwendig. Diese Erhöhung ist im vorliegenden Wirtschaftsplan berücksichtigt.
Unisono geben die
Ratsmitglieder zu bedenken, dass eine Erhöhung des Grundpreises den
Bürger*innen nur schwer zu vermitteln sei. Bei einem Verbrauch von 150 m³
errechnet sich eine Mehrbelastung von 75 EUR im Jahr. Nach kurzer Diskussion
ergeht folgender