Beschluss: abgesetzt

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 2, Enthaltungen: 3, Befangen: 3

Beschluss:

Der Stadtrat erlässt die zweite Satzung zur Änderung der Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen der Stadt Remagen vom 19.12.1990. Des Weiteren erlässt der Stadtrat die Satzung der Stadt Remagen über die Reinigung öffentlicher Straßen und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren – Gebührensatzung Straßenreinigung –.

 

Nach einem Jahr soll eine Evaluierung erfolgen.

 

Anmerkung der Verwaltung:

Nach Abschluss der Stadtratssitzung erfolgte ein Hinweis, wonach bei einem weiteren Ratsmitglied, Simon Keelan, Ausschließungsgründe nach § 22 GemO vorliegen. Simon Keelan nahm jedoch an der Beratung und Beschlussfassung teil.

 

Ein Verstoß gegen § 22 GemO ist nicht heilbar, daher ist der Satzungsbeschluss nichtig.

 

Das Thema wird in der nächsten Stadtratssitzung am 13.05.2024 erneut zur Abstimmung gebracht.

 

 

 


Sachverhalt:

 

Zunächst weist Bürgermeister Björn Ingendahl darauf hin, dass bei der Beratung und Beschlussfassung über die Straßenreinigungssatzung Sonderinteresse gemäß § 22 GemO zu prüfen sei. Sonderinteresse könne bei Karin Keelan und Dr. Peter Wyborny, die beide Eigentümer eines Grundstückes im Satzungsbereich sind, vorliegen. Auch Beate Reich könne aufgrund verwandtschaftlicher Beziehung zu einem Grundstückseigentümer betroffen sein. Dr. Peter Wyborny zweifelt Ausschließungsgründe für seine Person an und betont, ein Gegner der geplanten Satzungsregelung zu sein, rückt aber, wie auch die beiden weiteren Ratsmitglieder, vom Sitzungstisch ab. 

 

 

Wie in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses angeregt wurde, sind die Straßen Fürstenbergstraße und Leepfad in den Geltungsbereich aufgenommen worden. Die Straßen wurden in zwei Reinigungsklasse aufgeteilt (Fußgängerzone und verkehrsberuhigte Bereiche in Reinigungsklasse II, alle sonstigen Straßen in Reinigungsklasse I), die beide einmal wöchentlich gereinigt werden sollen. Die Reinigung der Gehwege (Straßen Reinigungsklasse I) sowie der Winterdienst sollen von der Neuregelung ausgenommen bleiben, so dass hierfür weiterhin die Anlieger verantwortlich sind.

 

Nach Beratung am 05.02.2024 empfahl der Haupt- und Finanzausschuss dem Stadtrat, die Reinigungssatzung zu erlassen, die Einteilung der Straßen möge jedoch in drei Kategorien erfolgen. Die Straßen und Bereiche der Reinigungsgruppen 1 und 2 sollen einmal wöchentlich gereinigt werden. Die Straßen und Bereiche der Reinigungsgruppe 3 sollen dreimal wöchentlich gereinigt werden.

 

Die Reinigungsgruppe 3 umfasst die Straßen und Bereiche:

 

  • Hochplateau in der Bahnhofstraße
  • Josefstraße
  • Marktstraße (Bereich Fußgängerzone)
  • Bachstraße
  • Drususplatz
  • Rheinpromenade (von Haus-Nummer 38 bis Fährgasse)
  • Neipengasse
  • An der Stadtmauer (Verbindung von Josefstraße bis Marktstraße)

 

 

 

 


Die Ratsmitglieder Karin Keelan, Beate Reich und Dr. Peter Wyborny sind wegen Sonderinteresse vom Sitzungstisch abgerückt und haben an der Beratung und Beschlussfassung nicht teilgenommen.