Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Enthaltungen: 3, Befangen: 0

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt die Einleitung des Änderungsverfahrens des Bebauungsplans 10.33 Waldburg als Vorhaben- und Erschließungsplan (§ 12 BauGB).

 

 

 

 


Protokoll:

Der Eigentümer stellte dem Bau-, Verkehrs- und Umweltausschuss sein Nutzungskonzept vor. Dieses sieht die Wiederherstellung der Waldburg im Wesentlichen mit Flächen für Gastronomie und Beherbergung vor. Der Bau-, Verkehrs- und Umweltausschuss empfahl dem Stadtrat, die Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens zu beschließen.

 

Bettina Fellmer, Sprecherin von Fraktion Bündnis 90/Die Grünen weist darauf hin, dass die folgenden Punkte bei der Aufstellung des Bebauungsplans und der Änderung des Flächennutzungsplans berücksichtigt werden sollen:

 

1)    Es sollte ein Verkehrskonzept jenseits der Erschließung durch PKW-Verkehr vorgesehen werden. Bei einer Zuwegung per PKW seien erhebliche Belastungen zu erwarten. Bei einer Kapazität des Restaurants von 240 Plätzen könnten an Wochenenden mit gutem Wetter bis zu 1400 Fahrten stattfinden, was mögliche Straßen zur Waldburg überlasten würde. Die geplanten 40 Stellplätze auf dem Gelände sind für Personal und Hotelgäste ausgelegt. Es ist zu vermeiden, dass künftige Restaurant Besucher wild im Wald parken.

2)    Bei einer Artenschutzprüfung sollte geprüft werden, ob nach FFH geschützte Arten betroffen sind, wie z.B. Fledermäuse. Da bereits sehr viel am Grundstück verändert wurde, sollte ab sofort bis zum Abschluss des B-Plan Verfahrens keine Veränderungen mehr stattfinden, um die Bedingungen für evtl. schützenswerte Arten nicht noch weiter zu verschlechtern.

3)    Beim Anschluss des Grundstücks an die städtische Infrastruktur müssen sämtliche anfallende Kosten vom Bauherren getragen werden.

 

Bürgermeister Björn Ingendahl und der Leiter des Fachbereichs 2, Gisbert Bachem, führen aus, dass sich eine Veränderungssperre ausschließlich auf bauliche Maßnahmen beziehe. Noch offene Fragen, etwa zur Auswirkung des Vorhabens auf die Umwelt oder zur Erschließung des Vorhabens, seien seitens des Eigentümers durch Vorlage entsprechender Gutachten im Rahmen des Aufstellungsverfahren zu klären. Die abschließende Entscheidung erfolge durch den Stadtrat.