Beschluss:

 


Sachverhalt:

Der Bericht der Kreisverwaltung Ahrweiler über die unvermutete überörtliche Prüfung der Stadtkasse Remagen vom 06.12.2023 liegt den Ratsmitgliedern vor.

 

Nach § 33 Abs. 1 Gemeindeordnung ist der Stadtrat über eine überörtliche Prüfung zu unterrichten.

 

Die Feststellungen aus dem Prüfbericht wurden bereits aufgearbeitet und die Ergebnisse der Kreisverwaltung mitgeteilt.