Beschluss:
Sachverhalt:
Der Bericht der Kreisverwaltung Ahrweiler über die unvermutete überörtliche Prüfung der Stadtkasse Remagen vom 06.12.2023 liegt den Ratsmitgliedern vor.
Nach § 33 Abs. 1 Gemeindeordnung ist der Stadtrat über eine überörtliche Prüfung zu unterrichten.
Die Feststellungen aus dem Prüfbericht wurden bereits aufgearbeitet und die Ergebnisse der Kreisverwaltung mitgeteilt.