Der Fußweg ist vom Wendehammer der Straße Am Bach bis zum Neubauvorhaben Am Bach 21 eine notwendige Erschließungsanlage. Dieser untere Teil ist per Erschließungsvertrag mit dem Bauherrn durch diesen herzustellen. Die restliche Fläche bis zur Oberdorfstraße hat keine Erschließungsfunktion und wird daher auch nicht ausgebaut. Im Haushalt 2024 sind dafür keine Mittel vorgesehen. Bzgl. der Einbindung ins Radwegekonzept, wird sich Klimamanagerin Chantal Zinke mit dem Ortsvorsteher in Verbindung setzen. Dazu Frau Zinke: Da es mittlerweile eine gute Alternative zur Kreisstraße in Unkelbach gibt und die Wege abseits der Kreisstraße im Ortskern sich sehr gut für den Radverkehr eignen erscheint die Erschließung des Oehligpädchens nicht notwendig. Eine neue Asphaltierung sollte aus Klimaanpassungsaspekten (Hitzeentwicklung, Versickerungsfähigkeit) immer sorgfältig abgewogen werden. Diskussion. Eine Ertüchtigung soll erfolgen (Weg ebnen, neu beschottern, etc), eine Asphaltierung soll nicht erfolgen.