Bürgermeister Ingendahl begrüßt neben den Ortsbeiratsmitgliedern aus Remagen auch Herrn Fassbender (Fassbender Weber Ingenieure) und Herrn Dumont (Ingenieurbüro Reitz und Partner), die die Machbarkeitsstudie sodann vorstellen.

Bei dem untersuchten Bereich handele es sich um eine Hauptverkehrsachse, die sich in drei Abschnitte einteilen lässt. So gebe es einen urbanen Bereich in Richtung Innenstadt, einen Bereich mit stark frequentierten zentralen Einrichtungen (Schulen und Märkte) sowie einen Bereich mit großflächigen Arealen (Sportplatz, Schwimmbad, Fachhochschul-Campus) in Richtung Kripp.

Die Verkehrszählung habe ergeben, dass die Verkehrsmengen eher im mittleren Bereich liegen und der Straßenzug unterhalb der Belastungsgrenze liege.

 

Die durch die Machbarkeitsstudie erarbeiteten Ziele seien die Berücksichtigung sämtlicher Verkehrsarten (Fußgänger, motorisierter Individualverkehr, öffentlicher Personennahverkehr sowie Fahrradverkehr), ein attraktives, urbanes Erscheinungsbild, der lokale Klimaschutz (Kühl- und Schatteneffekte durch Straßenbäume), Verkehrssicherheit, insbesondere an Querungen sowie eine verbesserte Orientierung und Wendemöglichkeiten.

Zur Umsetzung dieser Ziele werden eine abschnittsweise Gliederung des Straßenverlaufs mit Mittel- bzw. Querungsinseln, eine bedarfsgerechte Parkierung, die Schaffung eines Kreisverkehrs im Übergang Alte Straße und Goethestraße als Orientierungs- und Drehpunkt sowie die Führung des Radverkehrs als „dualer Radweg“ und abschnittsweise (südlich Schwimmbad) als von der Fahrbahn getrennter Radweg empfohlen.

Erschwert bzw. teilweise blockiert werde der Planungsspielraum durch die vorhandene Verteilung der bestehenden Versorgungsleitungen.

 

Ortbeiratsmitglied Beate Reich erkundigt sich, ob auch Unfallstatistiken in die Studie mit eingeflossen seien.

Gisbert Bachem erklärt, dass das bisher nicht geschehen sei, im weiteren Prozess aber berücksichtigt werde.

 

Frank Bliss fragt, ob die Ausbaugeschichte der Straßen bekannt sei, da es hier in der Vergangenheit teilweise Probleme gegeben habe.

Gisbert Bachem führt aus, dass dies nicht Teil der Machbarkeitsstudie war. Ein entsprechendes Bodengutachten mit Probebohrungen folge jedoch im weiteren Verfahren.

 

Christine Wießmann schlägt vor, die Alte Straße teilweise (zwischen Marktstraße und Alter Fuhrweg) als Einbahnstraße auszuweisen.

Bürgermeister Ingendahl erklärt, dass hierzu Überlegungen stattgefunden haben, diese jedoch verworfen werden mussten, da keine adäquate Ruckführung in diesem Bereich möglich sei, was zu Problemen insbesondere mit dem ÖPNV führen würde.

Christine Wießmann macht darauf aufmerksam, dass der derzeitige Gehweg und somit auch für die spätere Umsetzung nötige Flächen teilweise in privatem Eigentum liegen. Außerdem möchte sie wissen wie viele der bisherigen Parkplätze erhalten bleiben.

Gisbert Bachem erläutert, dass die Eigentumsverhältnisse bekannt seien. Derzeit gebe es noch keine rechtliche Grundlage, um an die Flächen zu gelangen. Daher müsse man entweder mit den jeweiligen Eigentümern verhandeln oder gewisse Engpässe in Kauf nehmen.

Herr Fassbender führt aus, dass es in der jetzigen Phase noch nicht möglich sei die Anzahl der Parkplätze im Detail zu nennen. Dies sei auch nicht Priorität der Machbarkeitsstudie gewesen.

 

Ortsbeiratsmitglied Beate Reich fragt, was mit der Ampel im Bereich der Grundschule geplant sei.

Herr Fassbender antwortet, dass eine Ampel bei beiden Varianten der Planung eigentlich nicht notwendig sei. Grundsätzlich biete eine Ampel jedoch nochmal mehr Sicherheit. Dies müsse, je nach Ausbauvariante, in der weiteren Planung geprüft werden.

 

Frank Bliss und Ortsbeiratsmitglied Tim Schäfer befürchten, dass ein dualer Radweg nicht mehr Sicherheit für die Fahrradfahrer bringt, vor allem auch deshalb, da eine Einhaltung des notwendigen Abstandes beim Überholen der Fahrradfahrer kaum möglich sei.

Herr Fassbender erklärt, dass die Flächen nun einmal begrenzt seien. Darüber hinaus müsse man sich auch an die geltenden Regelwerke halten. Ohne eine solche Markierung müssten Fahrradfahrer gemäß der StVO auch die Straße benutzen.

 

Iris Loosen fragt, ob statt des Kreisels auch ein Shared-Space mit Wendemöglichkeit für Fahrzeuge denkbar sei.

Herr Fassbender bestätigt dies. Zur Sicherheit der „schwächeren“ Verkehrsteilnehmer könnten hier dann Poller installiert werden.

Iris Loosen fragt weiter, ob es möglich sei, die optischen Markierungen für die Fahrradfahrer hervorzuheben und zu verbreitern, sodass der Eindruck entstehen würde, dass die Fahrradfahrer Vorrecht vor dem motorisierten Verkehr haben. Solche Beispiele gebe es in den Niederlanden.

Herr Fassbender befürchtet, dass so etwas mit dem geltenden deutschen Regelwerk nicht vereinbar wäre.

 

Bürgermeister Ingendahl bemängelt, dass es entgegen des Koalitionsvertrages der aktuellen Bundesregierung immer noch erhebliche Einschränkungen in der Straßenraumplanung für Kommunen gebe.

 

Ortsbeiratsmitglied Martin Dinkelbach schlägt vor, die Bushaltestellen so anzuordnen, dass ein haltender Bus die Fahrbahn blockiert und so zur Verkehrsberuhigung beiträgt. Fußgänger sowie Fahrradfahrer seien von dieser Blockade nicht betroffen. Hierfür gebe es Beispiele u.a. in Bonn.

Bürgermeister Ingendahl erklärt, dass man die Bushaltestellen ohnehin anpacken werde. Diese Idee könne mit in die Überlegungen einbezogen werden.

 

Jürgen Walbröl merkt an, dass der Schwerlastverkehr, der hauptsächlich zu den Märkten und von da aus wieder stadtauswärts fahre, den Kreisel nicht als Wendemöglichkeit bräuchte.

 

Simon Keelan bewertet die Machbarkeitsstudie als sehr positiv, da sie auch als Denkanstoß für viele Themen diene und bedankt sich bei den Ingenieuren.

 

Bürgermeister Ingendahl erläutert abschließend, dass als nächster Schritt eine europaweite Ausschreibung zur Objektplanung anstehe, in der der Input aus der Machbarkeitsstudie sowie die heutigen Wortmeldungen berücksichtigt werden.

 

Der Ortsbeirat erkundigt sich zur Finanzierung der Maßnahme.

Der Vorsitzende erklärt, dass diese nach dem System des wiederkehrenden Ausbaubeitrags erfolgen werde. Das heißt, dass die beitragsfähigen Kosten entsprechend der Satzung zwischen der Stadt (32 %) und der Abrechnungseinheit Remagen (68 %) aufgeteilt werden. Er ergänzt, dass das Thema Befangenheit bei späteren Beschlüssen beim wiederkehrenden Beitrag kein Problem darstelle. Dies habe man bereits rechtlich geprüft.