Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschluss:

Der Ortsbeirat stimmt mehrheitlich für die Wiederherstellung des Verkehrsspiegels ohne weitere verkehrstechnische Beschränkungen.


Protokoll:

Der Ortsvorsteher blickt einleitend zunächst auf den bisherigen Werdegang bezüglich des Verkehrsspiegels zurück. So sei im Zuge einer Bürgeranfrage Ende 2012 beantragt wor­den, gegenüber der Einmündung der Pfarrer-Sachsse-Straße einen größeren Verkehrs­spiegel aufzustellen, um die Sichtbarkeit zu verbessern. Das Thema wurde im Rahmen der Anfang 2013 durchgeführten Verkehrsschau aufgegriffen. Dieses aus  Fachleuten ver­schiedener Verkehrsbehörden (Stadtverwaltung, Kreisverwaltung, Landesbetrieb Mobilität, Polizei) zusammengesetzte Gremium trifft sich alle zwei Jahre und berät die jeweiligen Straßenbaulastträger in verkehrsrechtlichen Fragen. Im Zuge der dabei durchgeführten Ortsbesichtigung wurde entschieden, den Spiegel nicht zu vergrößern, sondern gänzlich abzubauen. Eine Verbesserung der Verkehrssicherheit sei nicht gegeben, vielmehr stellen Blendwirkung und ein deutlich verzerrtes Bild erhebliche Gefahren für den Verkehr dar. Be­dingt durch den Umstand, dass sich unmittelbar nach der Beseitigung des Spiegels gleich zwei Unfälle ereigneten, blieb der Spiegel in der Diskussion. Daraufhin habe sich der Orts­vorsteher nochmals mit Experten vor Ort getroffen und verschiedene Möglichkeiten einer Verbesserung der Verkehrssicherheit erörtert. Die überwiegende Meinung der Fachleute besagte, dass auf Grund der örtlichen Verhältnisse (Kurve, Topographie) die Verkehrssi­cherheit nur durch ein Verbot der Ausfahrt auf die B9, mindestens aber durch die Einrich­tung eines Rechtsabbiegegebotes hergestellt werden könne. Nur so entfielen die Abbiegevorgänge in Fahrtrichtung Norden (Rolandseck/Bad Godesberg), die Anlass für die weit überwiegende Zahl der registrierten Unfälle sind. In einer ersten Aussprache stellte sich der Ortsbeirat im Oktober letzten Jahres gegen die Einrichtung einer (unechten) Ein­bahnstraße. Vielmehr solle wieder ein Spiegel aufgehängt und der Aufbau sog. „Starenkä­sten“ (stationäre Geschwindigkeitsmessanlagen) erwogen werden. Maximal könne ein Rechtsabbiegegebot akzeptiert werden, nicht jedoch ein grundsätzliches Ausfahrtverbot auf die B9. Auf seine Nachfrage bei der Polizei widerlegte diese die Behauptung, dass sich die Einmündung zu einem Unfallschwerpunkt entwickelt oder sich die Unfallzahlen signifi­kant gesteigert hätten. Die Zählung der Polizei weist für die letzten Jahre folgende Werte für Unfälle mit Personenschaden aus:

2009: 2 Unfälle    2010: 3 Unfälle         2011: 1 Unfall

2012: 2 Unfälle    2013: 4 Unfälle

Bemerkenswert ist, dass lediglich 2 dieser Unfälle auf eine überhöhte Geschwindigkeit des auf der Bundesstraße fahrenden Autos zurückzuführen sind. Auch der vor wenigen Tagen geschehene Unfall sei ausschließlich auf einen fehlerhaften Abbiegevorgang zurückzufüh­ren; anderenfalls hätte der jetzt verletzte Fahrer den Unfall wohl nicht überlebt.

In der anschließenden Diskussion schlägt Dr. Hans-Gerd Höptner vor, im Falle einer Ein­bahnstraßen-Regelung in der Pfarrer-Sachsse-Straße auch den Pferdeweg als Einbahn­straße einzurichten, diesen aber in Fahrtrichtung auf die Bundesstraße, um die dortige un­übersichtliche Engstelle zu entschärfen.
Auf Nachfrage von Dr. Ulrich Meyer-Doerpinghaus teilte der Vorsitzende mit, dass auch an der Einmündung des Pferdeweges auf die B9 Unfälle geschehen. Genaue Zahlen sind ihm aber nicht bekannt.
Christa Reinartz-Uhrmacher spricht sich gegen eine Einbahnstraße aus, da dies zu einer Verlagerung der Verkehre im Ort führen würde.
Philipp Uhrmacher betont, dass nicht immer erst etwas schlimmes passieren müsse, bevor eine Entscheidung getroffen werde. Auch die Beschränkung der zulässigen Geschwindig­keit auf 30 km/h auf der südlichen Hauptstraße habe zunächst Widerspruch bei den Fach­leuten erzeugt, letztlich habe sich die Regelung aber bewährt. Daher solle der Spiegel oh­ne weitergehende Beschränkungen wieder aufgestellt werden.

Nach eingehender Erörterung ruft der Vorsitzende zur Abstimmung. Hierbei stimmen 9 Ortsbeiratsmitglieder für die Wiederaufstellung des Spiegels ohne weitere Beschränkungen und 2 Mitglieder für die Wiederaufstellung in Kombination mit der Festlegung eines Rechts­fahrgebotes aus.