Sitzung: 05.02.2014 Ortsbeirat Oberwinter
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Beschluss:
Der Ortsbeirat stimmt mehrheitlich für die Wiederherstellung des Verkehrsspiegels ohne weitere verkehrstechnische Beschränkungen.
Protokoll:
Der
Ortsvorsteher blickt einleitend zunächst auf den bisherigen Werdegang bezüglich
des Verkehrsspiegels zurück. So sei im Zuge einer Bürgeranfrage Ende 2012
beantragt worden, gegenüber der Einmündung der Pfarrer-Sachsse-Straße einen
größeren Verkehrsspiegel aufzustellen, um die Sichtbarkeit zu verbessern. Das
Thema wurde im Rahmen der Anfang 2013 durchgeführten Verkehrsschau
aufgegriffen. Dieses aus Fachleuten verschiedener
Verkehrsbehörden (Stadtverwaltung, Kreisverwaltung, Landesbetrieb Mobilität,
Polizei) zusammengesetzte Gremium trifft sich alle zwei Jahre und berät die
jeweiligen Straßenbaulastträger in verkehrsrechtlichen Fragen. Im Zuge der
dabei durchgeführten Ortsbesichtigung wurde entschieden, den Spiegel nicht zu
vergrößern, sondern gänzlich abzubauen. Eine Verbesserung der Verkehrssicherheit
sei nicht gegeben, vielmehr stellen Blendwirkung und ein deutlich verzerrtes
Bild erhebliche Gefahren für den Verkehr dar. Bedingt durch den Umstand, dass
sich unmittelbar nach der Beseitigung des Spiegels gleich zwei Unfälle
ereigneten, blieb der Spiegel in der Diskussion. Daraufhin habe sich der Ortsvorsteher
nochmals mit Experten vor Ort getroffen und verschiedene Möglichkeiten einer
Verbesserung der Verkehrssicherheit erörtert. Die überwiegende Meinung der
Fachleute besagte, dass auf Grund der örtlichen Verhältnisse (Kurve,
Topographie) die Verkehrssicherheit nur durch ein Verbot der Ausfahrt auf die
B9, mindestens aber durch die Einrichtung eines Rechtsabbiegegebotes
hergestellt werden könne. Nur so entfielen die Abbiegevorgänge in Fahrtrichtung
Norden (Rolandseck/Bad Godesberg), die Anlass für die weit überwiegende Zahl
der registrierten Unfälle sind. In einer ersten Aussprache stellte sich der
Ortsbeirat im Oktober letzten Jahres gegen die Einrichtung einer (unechten) Einbahnstraße.
Vielmehr solle wieder ein Spiegel aufgehängt und der Aufbau sog. „Starenkästen“
(stationäre Geschwindigkeitsmessanlagen) erwogen werden. Maximal könne ein
Rechtsabbiegegebot akzeptiert werden, nicht jedoch ein grundsätzliches
Ausfahrtverbot auf die B9. Auf seine Nachfrage bei der Polizei widerlegte diese
die Behauptung, dass sich die Einmündung zu einem Unfallschwerpunkt entwickelt
oder sich die Unfallzahlen signifikant gesteigert hätten. Die Zählung der
Polizei weist für die letzten Jahre folgende Werte für Unfälle mit
Personenschaden aus:
2009: 2 Unfälle 2010: 3 Unfälle 2011:
1 Unfall
2012: 2 Unfälle 2013: 4 Unfälle
Bemerkenswert
ist, dass lediglich 2 dieser Unfälle auf eine überhöhte Geschwindigkeit des auf
der Bundesstraße fahrenden Autos zurückzuführen sind. Auch der vor wenigen
Tagen geschehene Unfall sei ausschließlich auf einen fehlerhaften
Abbiegevorgang zurückzuführen; anderenfalls hätte der jetzt verletzte Fahrer
den Unfall wohl nicht überlebt.
In
der anschließenden Diskussion schlägt Dr. Hans-Gerd Höptner vor, im Falle einer
Einbahnstraßen-Regelung in der Pfarrer-Sachsse-Straße auch den Pferdeweg als
Einbahnstraße einzurichten, diesen aber in Fahrtrichtung auf die Bundesstraße,
um die dortige unübersichtliche Engstelle zu entschärfen.
Auf Nachfrage von Dr. Ulrich Meyer-Doerpinghaus teilte der Vorsitzende mit,
dass auch an der Einmündung des Pferdeweges auf die B9 Unfälle geschehen.
Genaue Zahlen sind ihm aber nicht bekannt.
Christa Reinartz-Uhrmacher spricht sich gegen eine Einbahnstraße aus, da dies
zu einer Verlagerung der Verkehre im Ort führen würde.
Philipp Uhrmacher betont, dass nicht immer erst etwas schlimmes passieren
müsse, bevor eine Entscheidung getroffen werde. Auch die Beschränkung der
zulässigen Geschwindigkeit auf 30 km/h auf der südlichen Hauptstraße habe
zunächst Widerspruch bei den Fachleuten erzeugt, letztlich habe sich die
Regelung aber bewährt. Daher solle der Spiegel ohne weitergehende
Beschränkungen wieder aufgestellt werden.
Nach
eingehender Erörterung ruft der Vorsitzende zur Abstimmung. Hierbei stimmen 9
Ortsbeiratsmitglieder für die Wiederaufstellung des Spiegels ohne weitere
Beschränkungen und 2 Mitglieder für die Wiederaufstellung in Kombination mit
der Festlegung eines Rechtsfahrgebotes aus.