Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Enthaltungen: 1

Beschluss:

Der Stadtrat wählt die vorgeschlagenen Personen einstimmig per Akklamation in den Seniorenbeirat der Stadt Remagen.

 

Der Vorsitzende hat sich gemäß § 36 Abs. 3 Gemeindeordnung an der Wahl nicht beteiligt.


Sachverhalt:

Die Mitglieder des Seniorenbeirates werden vom Stadtrat für die Dauer der Wahlzeit des Stadtrates gewählt.

 

Folgende Vorschläge wurden von den Fraktionen und Organisationen eingereicht:

 

         SPD-Fraktion:                          Ulf Busch

         CDU-Fraktion:                         Christine Vendel

         FBL-Fraktion:                           Frank Krajewski

         Bündnis 90/Die Grünen;       Hildegard Sebastian

         Curanum:                                 Gisela Dröge

         Haus Franziskus:                   Gabriele Vornhagen

         Caritas:                                     Barbara Kessler

         AWO:                                         Motee Spanier

         VdK:                                          Inge Philipp

         Katholische Kirche:                Sybille Schwipperich

         Evangelische Kirche:             Marianne Brüggemann

         Moslemische Gemeinde:       Sener Erkan

 

 

Das DRK hat bisher keinen Vertreter benannt.

 

Ratsmitglied Müller teilt mit, dass die FDP gerne Frau Amélie Reinke in den Seniorenbeirat entsenden würde, was jedoch aufgrund des fehlenden Fraktionsstatus nicht möglich ist. Ratsmitglied Lopez schlägt eine Satzungsänderung in dem Sinne vor, dass jede Partei einen Vertreter entsenden kann.

 

Der Vorsitzende entgegnet, dass eine Satzungsänderung einer Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss bedarf. Ein entsprechender Antrag möge gestellt werden. In der heutigen Sitzung gehe es ausschließlich um die Wahl der vorgeschlagenen Personen.

 

Anmerkung: Zu den Auswirkungen einer Satzungsänderung hat die Verwaltung eine Auskunft beim Gemeinde- und Städtebund eingeholt. Danach kann ein einmal nach den Bestimmungen der geltenden Satzung gewählter Seniorenbeirat durch eine Satzungsänderung während der laufenden Wahlzeit nicht aufgrund geänderter Satzungsbestimmungen neu gebildet werden, so dass eine Änderung des Kreises der Vorschlagsberechtigten erst bei der nächsten Wahlperiode zu berücksichtigen wäre.