Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Enthaltungen: 1

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt, die Straße „Drosselweg“ in Remagen-Oedingen nach § 36 Abs. 1 Landesstraßengesetz (LStrG) für Rheinland-Pfalz vom 01.08.1977 (GVBl. S. 273) in der jetzt gültigen Fassung für den öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße zu widmen. Die Straßenfläche liegt in der Gemarkung Oedingen, Flur 5, Flurstücke 52/2 und 54/2. Der beigefügte Katasterplan ist Bestandteil der Widmung.

 

Die Verwaltung wird mit der Bekanntmachung der Widmung beauftragt.

 


Sachverhalt:

Nach Fertigstellung des Drosselweges und Übergang in das Eigentum der Stadt Remagen kann die Verkehrsanlage öffentlich gewidmet werden.