Sitzung: 14.03.2016 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Enthaltungen: 1
Vorlage: 0240/2016
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt, die
Straße „Drosselweg“ in Remagen-Oedingen nach § 36 Abs. 1
Landesstraßengesetz (LStrG) für Rheinland-Pfalz vom 01.08.1977 (GVBl. S. 273)
in der jetzt gültigen Fassung für den
öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße zu widmen. Die Straßenfläche liegt in
der Gemarkung Oedingen, Flur 5, Flurstücke 52/2 und 54/2. Der beigefügte
Katasterplan ist Bestandteil der Widmung.
Die Verwaltung wird mit der Bekanntmachung der Widmung beauftragt.
Sachverhalt:
Nach Fertigstellung des Drosselweges und Übergang in das Eigentum der Stadt Remagen kann die Verkehrsanlage öffentlich gewidmet werden.