Sitzung: 11.07.2016 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Beschluss:
Der Rat beschließt sodann folgende Kriterien
für die Verteilung der Spenden an Betroffene des Starkregenereignisses am 04.
Juni 2016.
- Übernommen
werden nur Kosten für Schäden an Eigentum oder Hausrat, die nicht durch
Versicherungen abgedeckt werden. Die Schäden müssen belegt werden.
- Für den Fall, dass die vorhandenen
Spendenmittel nicht ausreichen, um alle
angemeldeten
Schäden abzudecken, muss eine Rangfolge der Anträge
gebildet
werden. Hierzu kann ein Nachweis über die wirtschaftliche Situation
nachgefordert
werden.
- Über
die Spendenvergabe und die Höhe der einzelnen Summen entscheidet
der
Ältestenrat gemeinsam mit dem Bürgermeister bzw. Büroleiter der Stadt
Remagen.
- Die Antragsfrist wird bis zum 03.
August 2016 verlängert.
- Die bisher eingegangene Spendensumme
beträgt 20.150,00 EUR. Davon
entfallen
auf Mittel der Stiftung Nachbar in Not 15.000,00 EUR. Diese Mittel
müssen
an die Stiftung zurückgereicht oder in Absprache mit der Stiftung an
Dritte
weitergegeben werden, soweit sie nicht bei der Stadt Remagen in
Anspruch
genommen werden.
- Nicht in Anspruch genommene Mittel aus
der Restsumme von 5.150,00 EUR
sollen
auf einem Verwahrkonto aufbewahrt werden, um als Grundstock bei
einem
künftigen Starkregenereignis eingesetzt zu werden.
Ratsmitglied Reich spricht im Anschluss an die Beschlussfassung den Freiwilligen Feuerwehren, die aus den Nachbarstädten im Rahmen des Unwettereignisses im Einsatz waren, einen besonderen Dank aus. Der Vorsitzende erklärt, dass er ein Dankesschreiben an alle Helfer gerichtet habe, auch an die Freiwillige Feuerwehr Sinzig und das THW.
Protokoll:
Der Vorsitzende erläutert den Sachverhalt und teilt mit, dass bisher erst ein Antrag eingegangen ist. Die Antragsfrist solle deshalb bis 03.08.2016 verlängert werden.
Nach abgeschlossener Beratung ergeht nachstehender