Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Rat beschließt sodann folgende Kriterien für die Verteilung der Spenden an Betroffene des Starkregenereignisses am 04. Juni 2016.

-           Übernommen werden nur Kosten für Schäden an Eigentum oder Hausrat, die nicht durch Versicherungen abgedeckt werden. Die Schäden müssen belegt werden.

-           Für den Fall, dass die vorhandenen Spendenmittel nicht ausreichen, um alle
            angemeldeten Schäden abzudecken, muss eine Rangfolge der Anträge
            gebildet werden. Hierzu kann ein Nachweis über die wirtschaftliche Situation
            nachgefordert werden.

-           Über die Spendenvergabe und die Höhe der einzelnen Summen entscheidet
            der Ältestenrat gemeinsam mit dem Bürgermeister bzw. Büroleiter der Stadt
            Remagen.

-           Die Antragsfrist wird bis zum 03. August 2016 verlängert.

-           Die bisher eingegangene Spendensumme beträgt 20.150,00 EUR. Davon
            entfallen auf Mittel der Stiftung Nachbar in Not 15.000,00 EUR. Diese Mittel
            müssen an die Stiftung zurückgereicht oder in Absprache mit der Stiftung an
            Dritte weitergegeben werden, soweit sie nicht bei der Stadt Remagen in
            Anspruch genommen werden.

-           Nicht in Anspruch genommene Mittel aus der Restsumme von 5.150,00 EUR
            sollen auf einem Verwahrkonto aufbewahrt werden, um als Grundstock bei
            einem künftigen Starkregenereignis eingesetzt zu werden.

Ratsmitglied Reich spricht im Anschluss an die Beschlussfassung den Freiwilligen Feuerwehren, die aus den Nachbarstädten im Rahmen des Unwettereignisses im Einsatz waren, einen besonderen Dank aus. Der Vorsitzende erklärt, dass er ein Dankesschreiben an alle Helfer gerichtet habe, auch an die Freiwillige Feuerwehr Sinzig und das THW.


Protokoll:

Der Vorsitzende erläutert den Sachverhalt und teilt mit, dass bisher erst ein Antrag eingegangen ist. Die Antragsfrist solle deshalb bis 03.08.2016 verlängert werden.

 

Nach abgeschlossener Beratung ergeht nachstehender