Beschlüsse:
Der Stadtrat genehmigt die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2015. Bei 1 Nein-Stimme wird dem Bürgermeister sowie den Beigeordneten mehrheitlich Entlastung erteilt. Der Gesamtabschluss wird zur Kenntnis genommen.
Bürgermeister Georgi und die Beigeordneten Plewa und Titz (Beigeordneter Doemen fehlt entschuldigt) haben an der Beratung und Beschlussfassung nicht teilgenommen und haben den Sitzungstisch verlassen.
Ratsmitglied Köbbing dankt der Verwaltung für die hilfreiche Unterstützung bei der Prüfung sowie der Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses für den umfangreichen Bericht.
Bürgermeister Georgi bedankt sich seinerseits für die erteilte Entlastung.
Sachverhalt:
Zu diesem Tagesordnungspunkt übernimmt die
Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Ratsmitglied Wießmann, den
Vorsitz.
Bürgermeister Georgi sowie die Beigeordneten
Plewa und Titz nehmen wegen Sonderinteresse im Zuschauerraum Platz.
Die Niederschrift des Rechnungsprüfungsausschusses
vom 01.07.2016 liegt allen Ratsmitgliedern vor.
Zu dieser Niederschrift nimmt die Verwaltung
wie folgt Stellung:
- Verwaltungssteuerung
Repräsentationsmittel / Ehrengaben
Die Repräsentationsmittel und die Ehrengaben werden in Zukunft in einem
Konto zusammengefasst.
- Aus-
und Fortbildung
Eine Korrektur ist nach Abschluss des Jahres nicht mehr möglich.
- Dienstreisen
Die Auszubildenden der Stadt Remagen besuchen alle die nächstgelegene
Berufsbildende Schule für den jeweiligen Ausbildungsberuf. Der Ausbildungsberuf
zur Kauffrau für Freizeit und Tourismus im Bereich des nördlichen
Rheinland-Pfalz wird ausschließlich in Köln-Zollstock unterrichtet.
Für die Bediensteten der Stadtverwaltungen stehen insgesamt drei
Dienstfahrzeuge zur Verfügung. Zwei dieser Fahrzeuge sind durch die fünf
Außendienstmitarbeiter/innen der Ordnungsverwaltung und Stadtkasse dauerhaft im
Einsatz, das dritte Fahrzeug wird in der Regel durch die Bauverwaltung genutzt.
Grundsätzlich wird seitens der Verwaltung darauf geachtet, dass die Mitarbeiter
zu Seminaren und Fortbildungsveranstaltungen immer in Dienstfahrzeugen
anreisen. Dies lässt sich jedoch nicht immer realisieren. Das Selbe gilt bei
Ortsterminen, jedoch kommt es auch hier häufig zu Überschneidungen und
kurzfristigen Terminen, an denen keine Dienstfahrzeuge verfügbar sind. Die
Verwaltung wird zukünftig noch mehr darauf achten, dass bei Außenterminen die
Dienstfahrzeuge genutzt werden.
Die jeweiligen Fahrtenbücher können jederzeit bei den Mitarbeitern
eingesehen werden. Des Weiteren wurden die Mitarbeiter/innen darauf
hingewiesen, ihre Eintragungen im Fahrtenbuch zukünftig in lesbarer Schrift zu
verfassen.
- Kindergarten
Oedingen Planungskosten
Der Landschaftsarchitekt hat für seine Leistungen ein Honorar gem. HOAI
(Honorarordnung für Bauleistungen) in Höhe von 35.943,05 € erhalten. Dies
entspricht dem Mindesthonorar bei Honorarzone III der HOAI-Vorgaben.
Geregelt ist dies in den §38 bis §40 der HOAI in Verbindung mit der Anlage
11.
Der Architekt ist grundsätzlich kein Fachplaner für Haustechnik. Hierzu
bedienen wir uns einem Fachplanungsbüro. In diesem Fall war es das Büro
Björnsen aus Koblenz. Die Fachplaner werden ebenfalls nach HOAI bezahlt.
Grundlage für deren Honorar sind die angefallenen Baukosten Elektro, Heizung,
Sanitär und Lüftung.
Der Architekt erstellt federführend die Planung des Gebäudes einschl.
der Gebäudetechnik ohne diese jedoch im Detail zu planen. Dafür gibt es den
vorgenannten Fachplaner. Trotzdem sind die anfallenden Baukosten der
technischen Gewerke auch beim Architekten honorarrelevant. In der HOAI heißt es
unter §33 (2) „Für Grundleistungen bei Gebäuden sind auch die Kosten für
Technische Anlagen, die der Auftragnehmer nicht fachlich plant oder deren Ausführung
er nicht fachlich überwacht, vollständig anrechenbar bis zu einem Betrag von
25% der sonstigen anrechenbaren Kosten und zur Hälfte anrechenbar mit dem
Betrag, der 25% der sonstigen anrechenbaren Kosten übersteigt.
Da die Anwendung der HOAI für uns bindend ist, gibt es hier außer dem
Honorarsatz auch keinen Spielraum nach unten. Der Honorarsatz ist bei uns
generell der Mindestsatz.
Zum Vergleich: Die Kosten für den Landschaftsarchitekten beim Neubau des
Kindergartens Goethe-Knirpse beliefen sich auf 29.747,13 EUR und bei der
Umgestaltung des Schulhofs der Grundschule Remagen auf 59.133,29 EUR.
- Freizeitbad
Fehlbuchung
Die Beträge wurden bereits Anfang 2016 vor der Rechnungsprüfung
umgebucht.
- Kommunale
Forstwirtschaft
Das Forstamt gewährt Firmen, die regelmäßig ihr Holz aus dem Stadtwald
beziehen Skonto. Bei einmaligen Holzverkäufen wird davon abgesehen. Das
Forstamt wurde gebeten, nach größeren Arbeiten durch Firmen auf den Zustand der
Wege zu achten.
- Kommunale
Wirtschaftsförderung Werbungskosten Kunstsalon
Die Gesamtkosten
des Kunstsalons lagen 2015 bei etwa 5.500 EUR. Nach Abzug des Kreiszuschusses
und des Sponsorings der EVM von jeweils 1.000 EUR verblieb daher ein
städtischer Anteil von ca. 3.500 EUR.
Die eigentlichen
Werbekosten betragen – lässt man die Veranstaltungslogistik (Ausschilderung des
Rundganges, Infosäule im Veranstaltungsbereich) außen vor – knapp 3.000 EUR.
Der Vergleich der
Werbungskosten mit Veranstaltungen wie dem Jakobsmarkt (seit über 150 Jahren
bekannt) und dem Weinfest (eher örtliche Zielgruppe und Vor-Ort-Touristen) ist
nicht sinnvoll, da sich Remagen mit dem Kunstsalon überregional als
„Stadt der Kunst“ profilieren möchte.
Dies erfolgt z.B.
durch zweiwöchige Bannerwerbung auf der Bonner Kennedybrücke (480 EUR), eine
Werbeanzeige im Gesamtveranstaltungskalender des Blick (470 EUR) und eine
ganzseitige Werbeanzeige in Bad Neuenahr, Linz, Unkel, Sinzig und Remagen (630
EUR). Ohne eine solche Werbung würde der Kunstsalon seinen Zweck nicht
erfüllen. Die Werbungskosten für den LebensKunstMarkt 2015 lagen im Übrigen bei
etwa 9.100 EUR.
Der Hinweis, dass
ein Unternehmer mehr als 1/3 des Werbevolumens im Auftrag hatte, ist richtig,
wenn man die Produktionskosten (durchlaufende Posten) mitrechnet. In der
vorliegenden Rechnung sind allerdings die reinen Layoutkosten separat mit ca.
330 Euro ausgewiesen, was nur gut 10 Prozent des Auftragsvolumens ausmacht.
- Weihnachtsmärkte
Zählerschränke
Für die Leihe von Zähler- und Verteilerschränken, den Auf- und Abbau
sowie die Zählermontage und den Stromverbrauch fallen für die Weihnachtsmärkte
und die anderen städtischen Veranstaltungen durschnittliche Kosten in Höhe von
jeweils ca. 2.000 EUR an. Die eigentliche Leihgebühr für die Zählerschränke ist
mit 59,50 EUR je Zählerschrank verhältnismäßig günstig. Deutlich teurer ist die
jeweilige Zählermontage durch die RWE, die bislang mit 214,20 EUR berechnet
wurde.
Je nach Veranstaltung werden 3 bis 7 Zählerschränke benötigt. Auch wenn
sich die Stadt zukünftig eigene Zählerschränke anschaffen sollte
(Anschaffungskosten etwa 1.200 EUR je Zählerschrank), fallen weiterhin die
Montagekosten in Höhe von 214,20 EUR je Zählerschrank an.
- Park-
und Gartenanlagen Wasseranschlüsse
Die Kosten für
eine Demontage der Wasseranschlüsse sind im Verhältnis zu der Grundgebühr sehr
hoch.
- Brandschutz
Haltung von Fahrzeugen
Die drei
Fahrzeuge sind Eigentum der jeweiligen Fördervereine und werden durch diese
unterhalten. Da die Fahrzeuge auch bei Feuerwehreinsätzen genutzt werden,
erhalten die Fördervereine eine Treibstoffpauschale.
- Brandschutz Fahrtkosten /
Dienstbekleidung
Fahrtkosten
AME-Schulung
Im Steuerrecht können
pauschal 0,30 EUR pro Kilometer als Werbungskosten abgesetzt werden. Dieses
reglementiert aber ausschließlich die Möglichkeiten, im Rahmen einer
Steuererklärung gegenüber dem Finanzamt Fahrtkosten von der Steuerlast
abzusetzen. Beim Steuerrecht handelt es sich zudem um öffentliches Recht und
nicht um Privatrecht. Steuerrecht hat
daher ebenso wie beispielsweise das Bundesreisekostengesetz keine rechtliche
Bindungswirkung auf privatrechtliche Verträge, wie z.B. Kaufverträge oder
Dienstleistungsverträge. Da wir vorliegend eine private Dienstleistung
eingekauft haben, liegt nicht öffentliches Recht sondern ausschließlich
Privatrecht vor. Die Firma AME war daher berechtigt, in ihrem Angebot einen
frei wählbaren Preis für Fahrtkosten festzulegen, was auch gängige Praxis ist.
Durch die Annahme dieses Angebotes ist ein wirksamer Vertrag zustande gekommen,
so dass wir verpflichtet sind, diese Kosten auch in voller Höhe zu
übernehmen.
Bekleidung
Nur weil
Softshell-Jacken aus dem Freizeitbereich stammen, bedeutet dies nicht, dass sie
als Feuerwehrdienstkleidung generell ausgeschlossen, geschweige denn nicht
sinnvoll sind. Da die Wehrleitung neben den Einsätzen auch noch zahlreiche
anderweitige Termine wahrnimmt, in denen weder die Brandschutzkleidung noch die
Uniform angebracht ist, sind die Softshell-Jacken angeschafft worden, die zudem
wesentlich günstiger in der Anschaffung als auch Unterhaltung sind.
- Sozialverwaltung
Belege / Abgaben und Versicherungen
Den Anordnungen werden in Zukunft die Rechnungen beigeheftet, sofern
konkret vorhanden.
In Zukunft erfolgt eine Neueinteilung der Konten, auch im Bereich der
Abgaben und Versicherungen.
- Jüdische
Friedhöfe
Da die jüdischen Kultusgemeinden in der Regel nicht mehr für die
Betreuung sorgen können, wird diese Aufgabe von staatlichen und kommunalen
Stellen wahrgenommen. Zwischen dem Bund und den Ländern sowie den jüdischen
Vertretern in Deutschland ist bereits 1957 die Regelung getroffen worden, dass
die zuständige oberste Landesbehörde die dauerhafte Betreuung der jüdischen
Friedhöfe übernimmt. Mit der aktuellen Verwaltungsvorschrift vom 08.03.2000 hat
das Ministerium des Innern und für Sport die Durchführung und Kostenerstattung
geregelt.
Zu den übrigen Feststellungen des
Rechnungsprüfungsausschusses ist eine Stellungnahme der Verwaltung nicht
erforderlich.
Die Stellungnahme von Ratsmitglied Dr. Wyborny ist dieser Niederschrift als Anlage beigefügt.
Weiterer Beratungsbedarf besteht nicht.
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