Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt, die Gehweganlage in der Straße „Am Römerhof“ in Remagen nach § 36 Abs. 1 Landesstraßengesetz (LStrG) für Rheinland-Pfalz vom 01.08.1977 (GVBl. S. 273), in der jetzt gültigen Fassung, für den öffentlichen Fußverkehr zu widmen. Die Straßenfläche liegt in der Gemarkung Remagen, Flur 5, Flurstück 62/34 (teilweise). Der beigefügte Katasterplan ist Bestandteil der Widmung.

 

Die Verwaltung wird mit der Bekanntmachung der Widmung beauftragt.

 


Sachverhalt:

Die Verkehrsanlage „Am Römerhof“ wurde in einem Teilbereich durch eine Gehweganlage erweitert. Diese kann dem öffentlichen Fußverkehr gewidmet werden.