Sitzung: 28.11.2016 Stadtrat
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Nein: 1
Vorlage: 0318/2016
Beschluss:
Damit ist die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 mehrheitlich beschlossen.
Sie hat folgenden Wortlaut:
HAUSHALTSSATZUNG
DER STADT REMAGEN
FÜR DAS
HAUSHALTSJAHR
2017
vom 28. November 2016
Der Stadtrat hat aufgrund von § 95 der
Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S.
153), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. Dezember 2007 (GVBL. 2008 S. 1),
nachfolgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die
Kreisverwaltung Ahrweiler als Aufsichtsbehörde vom __.__.____,
Az. ____________
, hiermit öffentlich bekannt gemacht wird:
§
1
Ergebnis-
und Finanzhaushalt
Festgesetzt
werden
1.
im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge auf (EH 10+21+25) 28.733.945
€
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf (EH 19+22+26) 28.546.485 €
der Jahresüberschuss auf (EH 31) 187.460 €
2.
im Finanzhaushalt
die ordentlichen Einzahlungen auf (FH 10+19) 26.255.747
€
die ordentlichen Auszahlungen auf (FH 17+20) 25.273.142
€
der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf (FH 22) 982.605 €
die außerordentlichen Einzahlungen auf (FH 23) 0
€
die außerordentlichen Auszahlungen auf (FH 24) 0
€
der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf (FH
25) 0 €
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeiten auf (FH 35) 2.156.258 €
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten auf (FH 42) 3.329.266 €
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten
auf (FH 43) -1.173.008
€
die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeiten auf (FH 45+48+51) 1.074.303
€
die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeiten auf (FH 46+49+52) 883.900
€
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus
Finanzierungstätigkeiten auf (FH 54) 190.403 €
der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf (FH
10+19+23+35+45+48+51) 29.486.308 €
der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf (FH
17+20+24+42+46+49+52) 29.486.308 €
die Veränderung des Finanzmittelbestands im Haushaltsjahr auf 0 €
§
2
Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite
Der
Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von
Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist,
wird festgesetzt auf 1.074.303
€
§
3
Gesamtbetrag
der vorgesehenen Ermächtigungen
Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen
zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu
Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
(Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf 0 €.
Die
Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen
Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen,
beläuft sich auf 0 €.
§
4
Höchstbetrag
der Kredite zur Liquiditätssicherung
Der Höchstbetrag der Kredite
zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf 3.000.000 €.
§
5
Kredite
und Verpflichtungsermächtigungen für die Stadtwerke
Die
Kredite und Verpflichtungsermächtigungen der Eigenbetriebe und deren
Einrichtungen, die nach den Bestimmungen der Eigenbetriebsverordnung verwaltet
werden (§ 86 GemO), werden festgesetzt auf
- Kreditaufnahme für
Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
Betriebszweig Wasserversorgung 66.000
€
Betriebszweig Abwasserbeseitigung 1.738.000
€
- Kredite zur
Liquiditätssicherung
Betriebszweig Wasserversorgung 100.000
€
Betriebszweig Abwasserbeseitigung 400.000
€
- Verpflichtungsermächtigungen
Betriebszweig Wasserversorgung 0
€
Betriebszweig Abwasserbeseitigung 0
€
darunter:
Verpflichtungsermächtigungen,
für die in den künftigen
Haushaltsjahren
voraussichtlich Investitionskredite
aufgenommen werden müssen 0
€
§ 6
Steuersätze
Die Steuersätze für die
Gemeindesteuern werden für wie folgt festgesetzt:
- Grundsteuer A auf 300
v. H.
- Grundsteuer B auf 365
v. H.
- Gewerbesteuer auf 365
v. H.
Die
Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Stadtgebietes gehalten werden
-
für den ersten Hund 84
€
-
für den zweiten Hund 108
€
-
für jeden weiteren Hund 168
€
-
für gefährliche Hunde 564
€
§
7
Gebühren
und Beiträge
Die
Sätze für den Fremdenverkehrsbeitrag (§ 12 des Kommunalabgabengesetzes) werden
wie folgt festgesetzt:
Fremdenverkehrsbeitrag
für alle Ortsbezirke
Der
Zuschlag vom Gewerbeertrag beträgt:
-
in Gruppe I 1,35
%
-
in Gruppe II 0,95
%
-
in Gruppe III 0,67
%
-
in Gruppe IV 0,54
%
-
in Gruppe V 0,40
%
a)
Pflichtige in den Ortsbezirken Kripp und Oberwinter, mit Ausnahme des
Ortsteils Bandorf, werden mit 75 % der errechneten Beträge veranschlagt,
b)
Pflichtige im Ortsbezirk Rolandswerth werden mit 50 % der errechneten
Beträge veranschlagt,
c)
Pflichtige in den Ortsbezirken Oedingen, Unkelbach und im Ortsbezirk
Oberwinter, Ortsteil Bandorf, werden mit 33 1/3 % der errechneten Beträge
veranschlagt.
§
8
Eigenkapital
Der
Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2015 betrug 28.239.878,09 €. Der
voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2016 beträgt 28.432.447,18 €
und zum 31.12.2017 28.619.907,18 €.
§
9
Wertgrenze
für Investitionen
Investitionen
oberhalb der Wertgrenze von 50.000 € sind im jeweiligen Teilhaushalt einzeln
darzustellen.
Remagen,
28. November 2016
gez.
Herbert
Georgi
Bürgermeister
Protokoll:
Der Produkthaushaltsplan 2017 sowie die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 liegt allen Ratsmitgliedern vor.
Die seit Jahren geübte Praxis, die Stellungnahmen zu den Tagesordnungspunkten „Stellenplan und Haushalt“ en bloc abzugeben, wird beibehalten.
Die Stellungnahmen der Fraktionen und des Ratsmitgliedes der WGR sind dieser Niederschrift als Bestandteil beigefügt.
Aus dem Wortbeitrag von Ratsmitglied Dr. Wyborny gehen folgende Anträge hervor:
- Die kommenden
Ratssitzungen sollen erneut reihum in den Stadtteilen von Remagen
stattfinden.
- Bereitstellung von
10.000,00 € für die Anschaffung von weiteren Smart-Boards für die
Grundschule Remagen. Zur Finanzierung soll auf die Neuanschaffung des
Teppichbodens für den Sitzungssaal verzichtet und der vorhandene Boden
professionell gereinigt werden, womit sich der finanzielle Aufwand auf
1.000,00 € reduzieren würde.
- Für den Fall, dass der
unter Ziffer 2 weitergehende Antrag keine Mehrheit bekommt, wird
beantragt, dass lediglich die 10.000,00 € für die Fortsetzung der
Smart-Board-Ausrüstung der Klassen der St. Martin Grundschule in den
Haushalt 2017 eingestellt werden.
Der Vorsitzende weist darauf hin, dass die Wahl des Sitzungsortes Angelegenheit der Verwaltung ist. Was die Anschaffung von weiteren Smart-Boards betrifft, wurde in der Sitzung des Schulträgerausschusses einvernehmlich beschlossen, ab dem Jahr 2018 alle Grundschulen sukzessive – soweit gewünscht – mit Smart-Boards auszurüsten.
Er lässt über die Anträge 2 und 3 von Ratsmitglied Dr. Wyborny einzeln abstimmen. Die Anträge werden bei 1 Ja-Stimme mehrheitlich abgelehnt.
Ratsmitglied Müller signalisiert in ihrem Wortbeitrag die Zustimmung zum Haushalt 2017.
Abschließend lässt der Vorsitzende über den gesamten Haushaltsplan sowie über die Haushaltssatzung abstimmen. Die Abstimmung hatte nachstehendes Ergebnis:
Gesetzliche Zahl der Ratsmitglieder: 32+1
Zahl der anwesenden Ratsmitglieder: 29+1
Ja-Stimmen: 29
Nein-Stimmen: 1
Stimmenthaltungen: 0