Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt die endgültige Einziehung der Wege in der Gemarkung Unkelbach, Flur 15 Nrn. 1 und 21 (Teilbereich). Die Verwaltung wird mit der Durchführung der Wegeeinziehung beauftragt.


Sachverhalt:

Der Verwaltung liegt ein Antrag auf Kauf der städtischen Wegeparzelle in der Gemarkung Unkelbach, Flur 15 Nr. 1. Die Parzelle ist 1.178 qm groß. Sie ist von Forstflächen umgeben, die ausschließlich im Eigentum des Kaufinteressenten stehen.

 

Nach Prüfung in der Örtlichkeit, kam die Verwaltung zu dem Ergebnis, dass auch Teile der Wegeparzelle Nr. 21 entbehrlich sind.

 

Weg Nr. 1 (komplett) und Teilbereich Weg Nr. 21

 

 

 

Der Ortsbeirat hat der beabsichtigten Wegeeinziehung zugestimmt.

 

Alle Grundstücke in diesem Bereich, die nicht im Eigentum des Antragstellers stehen, sind über das übrige Wegenetz erreichbar.

 

Angrenzende Grundstücke fremder Eigentümer