Beschluss: zur Kenntnis genommen

Beschluss:

Der Stadtrat nimmt den Prüfbericht der Kreisverwaltung Ahrweiler zur Kenntnis.


Sachverhalt:

Der Bericht der Kreisverwaltung Ahrweiler über die unvermutete überörtliche Kassenprüfung der Kasse der Stadt Remagen vom 18. August 2016 liegt allen Ratsmitgliedern vor.

 

Nach § 33 Abs. 1 Gemeindeordnung (GemO) ist der Stadtrat über eine überörtliche Prüfung zu unterrichten.

 

Im Anschreiben zum Prüfbericht teilt die Kreisverwaltung mit, dass eine Stellungnahme nur zu einem Punkt erforderlich ist. Die vierteljährliche Kassenstatistik und die Finanzrechnung werden mit unterschiedlichen Zahlen versorgt. Bei beiden sollte die Computerfirma hingehen und die Wertstellung berücksichtigen. Dies wurde auch der Orgasoft in Saarbrücken mitgeteilt und um eine Änderung gebeten. Zu allen anderen Punkten ist keine Stellungnahme erforderlich.