Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschluss beschließt, die Sondernutzungsgebühren in zwei Schritten zu erhöhen. 2017 sollen die Gebühren in der Innenstadt und den Ortsteilen auf 1,00 € pro qm und Monat erhöht werden. Für die Rheinpromenade (Fußgängerzone) sollen sie für die ersten 100 qm auf 2,00 € pro qm und Monat, für jeden weiteren qm auf 1,00 € pro Monat erhöht werden.

 

Im Jahr 2019 soll dann für die Rheinpromenade (Fußgängerzone) eine erneute Erhöhung um 0,50 € pro qm und Monat erfolgen. Für die restlichen Sondernutzungsflächen soll keine erneute Anpassung erfolgen.


Protokoll:

Herr Göttlicher erläutert die Beschlussvorlage und erklärt, dass die beabsichtigte Erhöhung der Sondernutzungsgebühren aus einer Anregung des Rechnungsprüfungsausschusses resultiert.

 

Die Ausschussmitglieder erhalten eine Übersicht über die im Kreis Ahrweiler bzw. an der Rheinschiene erhobenen Sondernutzungsgebühren. Daraus ist ersichtlich, dass Remagen am unteren Level der Gebühren liegt.

 

Ausschussmitglied Dr. Bliss bittet darum, die Flächennutzung zu kontrollieren. Seines Erachtens ufert die Anordnung der Bestuhlung und Verkaufsautomaten derart aus, dass Wegeflächen behindert werden.

 

Nach kurzer Beratung ergeht nachstehender