Beschluss: mehrfach beschlossen

Beschluss:


Protokoll:

Barrierefreiheit und Urnengräber auf dem neuen Friedhof – Stand der Dinge und Beschluss

 

Sachverhalt:

 

Derzeit haben Menschen mit einer fahrbaren Gehhilfe die Möglichkeit, über die Fahrzeugrampe zur Leichenhalle zu gelangen. Von dort aus müssen sie allerdings bis ganz zum Ende des Weges gehen, um in einem Bogen zu den Gräbern ihrer Angehörigen zu gelangen. Nach Absprache mit der STAV ist nun nach der Auffahrrampe links ein barrierefreier Durchgang durch die Mitarbeiter des Bauhofes gebaut worden. Herzlichen Dank dafür.

Des Weiteren wurde angeregt, auf dem neuen Friedhof Plätze für weitere Urnengräber zu benennen. Angeregt sind hier Plätze in der dritten Reihe, da in der zweiten Reihe bereits Urnengräber sind. OV Eich wird, nach Beschluss, hierzu bei der STAV vorstellig.

 

Beschluss Urnengräber:

       

0                                      1                                      7

 

Dagegen                            Enthaltung                          Dafür

 

 

 

Parkverbot in der Oberdorfstraße während der Regenperioden im Frühjahr

 

Sachverhalt:

 

Nach Antrag eines Anwohners wird ein Parkverbot in der Oberdorfstraße ganzjährig bzw. während der Regenperiode im Frühjahr erörtert. Ausgangslage ist das Starkregenereignis im Juni dieses Jahres, bei dem die in der o.a. Straße abgestellten Fahrzeuge einerseits das Abfließen des Wassers einschränkten und gleichzeitig die Arbeiten der Rettungskräfte behinderten.

 

Der OBR diskutiert den Antrag sehr kontrovers, schließlich sei die Oberdorfstraße in erster Linie eine Straße und kein Bach. Zeitlich begrenzte Parkverbote schließt der OBR aus, da nicht vorausgesagt werden kann, wann das nächste Starkregenereignis stattfinden wird. Auch werden Hinweisschilder auf mögliche Überflutungen als nicht dienlich erachtet, da die Anwohner, welche dort parken, sich dieser Tatsache bewusst sind. Nach dem Beschlussergebnis Dagegen: 3, Enthaltung: 2, Dafür: 3 kann dem Antrag nicht stattgegeben werden.

 

 

Geschwindigkeitsregulierung im Ort

 

Sachverhalt:

 

Nach mehreren Anfragen von Einwohnern wird die Geschwindigkeit im Ort teils deutlich überschritten. Eine Ortsbegehung mit dem Antragsteller im Beisein des OBR fand statt. Erörtert wurden dabei auch Maßnahmen zur Regulierung

 

Möglichkeiten der Regulierung:

 

-      Installation von Bordschwellen

 

-      Versetzen des 30 Km/H Schildes weiter in Richtung Unkelbrücker Mühle

 

-      Installation eines Berliner Kissens

 

-      Installation von Rüttelstreifen

 

 

Beschluss „Elligstraße“:

 

Hier schlägt OBR Stichnote nach reger Diskussion die Installation von Schwellen vor, die eine Überfahrgeschwindigkeit von 30 Km/h noch erlauben, eine höhere Geschwindigkeit jedoch wesentliche Geräusche im Fahrzeug und ein aufschaukeln verursachen. Der OBR beschließt bei einer Gegenstimme und keiner Enthaltung, diese Schwellen durch die STAV nach gemeinsamer Ortsbesichtigung installieren zu lassen.

 

Beschluss „Mühlenweg / Rheinstraße“:

 

Der OBR beschließt mit zwei Gegenstimmen und einer Enthaltung, als erste Maßnahme das 30 Km/h Schild in Richtung Unkelbrücker Mühle an die Einmündung „Am Werthplatz“ versetzen zu lassen.

 

Beschluss „Am Bach“:

 

Der Beschluss wurde vom OBR einstimmig mit der Begründung ausgesetzt, dass in diesem Bereich eine deutliche Geschwindigkeitsüberschreitung ob der gegebenen Verkehrsführung nicht möglich sei.

 

 

Endgültige Entfernung der zwei Parkplätze Ecke Wiesenstraße / Rheinstraße

 

Sachverhalt:

 

Mehrfach wurde im Ortsbeirat auf die mangelhafte Entfernung der Parktaschenkennzeichnung an der Ecke Rheinstraße / Wiesenstraße hingewiesen. Immer noch werden diese Parkflächen genutzt, da die Markierung grade bei Regen deutlich erkennbar ist. Dadurch kommt es häufig zu Stockungen bzw. deutlicher Geschwindigkeitsüberschreitung um zur nächsten Ausweichmöglichkeit zu gelangen. Der OBR spricht sich erneut einstimmig für eine dauerhafte, zeitnahe Entfernung der Markierungen aus.

 

Fachgerechte Nivellierung der Kanal- Hydranten- und Wasseranschlussdeckel im Ort

 

Sachstand:

 

Nach Aussage von OBR Hans Bauer sind auffallend viele Wasser Zu- und Abführeinrichtungen in den Straße / Gehwegen nicht mehr auf gleichem Wegeniveau, was zu Stolperfallen bzw. Schlaglöchern führt. Der OBR spricht sich für die Beseitigung dieser Missstände aus, STOV Schneider will prüfen, welche Deckel in Frage kommen. Beschluss vertagt.

 

Übergabe der Säuberung des Hallenplatzes inkl. Baumschnitt an die Stadtverwaltung (zweimal jährlich)

 

Sachstand:

 

Auf Nachfrage der STAV wird der OBR gebeten, über eine Abgabe der Säuberung des Hallenplatzes an die Mitarbeiter des städtischen Bauhofs inklusive Baumschnitt abzustimmen. Die Erfahrung der letzten Jahre zeigt einen deutlichen Mangel an Freiwilligen, die diese Arbeit übernehmen. An dieser Stelle dankt der OBR allen, die über Jahre hinweg diese Tätigkeit immer sehr gewissenhaft ausgeführt haben. Der OBR beschließt einstimmig, die Säuberung des Hallenplatzes inklusive des Baumschnitts zweimal jährlich, und zwar vor Fronleichnam und vor der Kirmes, an die Mitarbeiter des städtischen Bauhofs zu übergeben. OV Eich weist darauf hin, dass von der STAV dazu VORHER ein Hinweisschild an der Einfahrt zum Platz aufgestellt werden sollte, da sonst parkende Autos ein Reinigen nicht möglich machen könnten.

 

Standorte der Sandsackdepots

 

Sachstand:

 

Nach dem Starkregenereignis am 04.06.2016 haben die Freiwillige Feuerwehr Unkelbach und der OBR in Zusammenarbeit mit der Feuerwehr Remagen 4 Container mit je 40 – 50 Sandsäcken zur privaten Verwendung beschlossen. Auf der Ortsbegehung vom 07.12.2016 hat der OBR sinnvolle Standorte für diese Container besprochen. Der OBR spricht sich einstimmig für das Aufstellen von Sandsackcontainern an folgenden Orten auf:

 

-      Ecke Wiesenstraße / Am Mühlenweg

 

-      Ecke Oberdorfstraße / Am Weiher (evtl. am Heiligenhäuschen)

 

-      An der Kirche

 

-      An der Mehrzweckhalle