Protokoll:

Bekanntgabe der Beschlüsse aus der 22. nichtöffentlichen Haupt- und Finanzausschusssitzung vom 21.11.2016
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-       TOP 2: Gemäß § 6 Abs. 2 Ziff. 10 und § 8 Ziff. 3 der Hauptsatzung der Stadt Remagen entscheidet der Haupt- und Finanzausschuss über zu erlassende Beträge von 1.500,01 € bis 12.500,00 €. Über zu erlassende Beträge von mehr als 12.500,00 € entscheidet der Stadtrat.


Der Haupt- und Finanzausschuss hat in drei Fällen den Erlass der Gemeindeabgaben beschlossen. Es handelt sich um folgende Beträge:

 

1.    6.292,56 €            =          Rückzahlung überzahlter Leistungen

2.    2.142,19 €            =          Gewerbesteuer 2007 und 2008

3.    5.207,22 €            =          Gewerbesteuer 2011 plus Nachzahlungszinsen

 

Dem Stadtrat wurde empfohlen, einen Betrag in Höhe von 18.722,68 € zu erlassen. In dem einen Fall handelte es sich um Gewerbesteuer für die Jahre 2007, 2008, 2009 und 2011.

 

-       TOP 3: Der Haupt- und Finanzausschuss hat beschlossen, das Kommunaldarlehen Nr. 27 mit einer Restschuld von 617.935,48 € je nach Liquidität der Stadtkasse zum 30.12.2016 zu tilgen oder umzuschulden. Im Falle einer Umschuldung bzw. Prolongation soll dies im Dezember 2016 per Eilentscheidung gemäß § 48 Gemeindeordnung erfolgen.

 

Bekanntgabe der Beschlüsse aus der 10. nichtöffentlichen Stadtratssitzung vom 28.11.2016

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-       TOP 2:

Der Stadtrat beschließt nachstehende Änderungen des Erbbaurechtsvertrages

 

§ 1

Bestellung des Erbbaurechts

Abs. 7

 

Die Bestellung des Erbbaurechts erfolgt zum Betrieb einer katholischen Kindertagesstätte. Der Erbbauberechtigte verpflichtet sich, das Gebäude mindestens 25 Jahre zum v.g. Zweck zu verwenden. Das Bauwerk darf ohne Zustimmung des Grundstückseigentümers für keinen anderen Zweck benutzt werden.

 

§ 12

Entschädigung bei Zeitablauf und Heimfall

Abs. 1

 

Bei Erlöschen des Erbbaurechts durch Zeitablauf oder bei Geltendmachung eines Anspruchs auf Heimfall, hat der Grundstückseigentümer dem Erbbauberechtigten eine Entschädigung in Höhe des Restbuchwertes, auf die vom Erbbauberechtigten getätigten, nachgewiesenen Investitionen, auch soweit sie bereits vor Vertragsbeginn geleistet wurden, zu leisten.

 

-       TOP 3:


Der Stadtrat beschließt den Verkauf der Wegeparzellen in der Gemarkung Unkelbach, Flur 15 Nr. 1 und 21 (Teilbereich).

 

-       TOP 4:

 

Der Empfehlung des Vergabevermerks folgend ermächtigt der Stadtrat die Verwaltung, der Firma Telekom Deutschland GmbH auf Grundlage ihres letzten und verbindlichen Angebotes vom 23. September 2016 den Zuschlag für den NGA-Breitbandausbau unter Zurverfügungstellung einer Investitionsbeihilfe von 99.468,-- € zu erteilen. Der Beschluss ergeht unter dem Vorbehalt, dass die Bundesnetzagentur dem mit der Firma Telekom Deutschland abgestimmten Kooperationsvertrag zustimmt sowie die beim Bund und Land jeweils beantragten Fördermittel endgültig positiv beschieden werden.

 

-       TOP 5:

Gemäß § 6 Absatz 2 Ziffer 10 und § 8 Ziffer 3 der Hauptsatzung der Stadt Remagen entscheidet der Stadtrat über zu erlassende Beträge ab 12.500,00 €.

 

Nachstehender Fall steht zum Erlass an:

 

4.671,02 €      Gewerbesteuer 2007

8.511,36 €      Gewerbesteuer 2008

5.382,08 €      Gewerbesteuer 2009

   158,22 €      Gewerbesteuer 2011

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            18.722,68 €  


Der Stadtrat stimmt dem Erlass der vorgenannten Forderung zu.