Sitzung: 23.01.2017 Haupt- und Finanzausschuss
Protokoll:
Bekanntgabe der
Beschlüsse aus der 22. nichtöffentlichen Haupt- und Finanzausschusssitzung vom
21.11.2016
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TOP 2: Gemäß § 6 Abs. 2 Ziff. 10 und § 8 Ziff. 3
der Hauptsatzung der Stadt Remagen entscheidet der Haupt- und Finanzausschuss
über zu erlassende Beträge von 1.500,01 € bis 12.500,00 €. Über zu erlassende
Beträge von mehr als 12.500,00 € entscheidet der Stadtrat.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat in drei Fällen den Erlass der Gemeindeabgaben
beschlossen. Es handelt sich um folgende Beträge:
1.
6.292,56 € = Rückzahlung überzahlter Leistungen
2.
2.142,19 € = Gewerbesteuer 2007 und 2008
3.
5.207,22 € = Gewerbesteuer 2011 plus
Nachzahlungszinsen
Dem Stadtrat wurde empfohlen, einen Betrag in Höhe von 18.722,68 € zu
erlassen. In dem einen Fall handelte es sich um Gewerbesteuer für die Jahre
2007, 2008, 2009 und 2011.
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TOP 3: Der Haupt- und Finanzausschuss hat
beschlossen, das Kommunaldarlehen Nr. 27 mit einer Restschuld von
617.935,48 € je nach Liquidität der Stadtkasse zum 30.12.2016 zu tilgen
oder umzuschulden. Im Falle einer Umschuldung bzw. Prolongation soll dies im
Dezember 2016 per Eilentscheidung gemäß § 48 Gemeindeordnung erfolgen.
Bekanntgabe der
Beschlüsse aus der 10. nichtöffentlichen Stadtratssitzung vom 28.11.2016
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TOP 2:
Der Stadtrat beschließt nachstehende
Änderungen des Erbbaurechtsvertrages
§ 1
Bestellung des Erbbaurechts
Abs. 7
Die Bestellung des Erbbaurechts erfolgt zum
Betrieb einer katholischen Kindertagesstätte. Der Erbbauberechtigte
verpflichtet sich, das Gebäude mindestens 25 Jahre zum v.g. Zweck zu verwenden.
Das Bauwerk darf ohne Zustimmung des Grundstückseigentümers für keinen anderen
Zweck benutzt werden.
§ 12
Entschädigung bei Zeitablauf und Heimfall
Abs. 1
Bei Erlöschen des Erbbaurechts durch
Zeitablauf oder bei Geltendmachung eines Anspruchs auf Heimfall, hat der
Grundstückseigentümer dem Erbbauberechtigten eine Entschädigung in Höhe des
Restbuchwertes, auf die vom Erbbauberechtigten getätigten, nachgewiesenen
Investitionen, auch soweit sie bereits vor Vertragsbeginn geleistet wurden, zu
leisten.
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TOP 3:
Der Stadtrat beschließt den Verkauf der Wegeparzellen in der Gemarkung
Unkelbach, Flur 15 Nr. 1 und 21 (Teilbereich).
- TOP 4:
Der Empfehlung des Vergabevermerks
folgend ermächtigt der Stadtrat die
Verwaltung, der Firma Telekom Deutschland GmbH auf Grundlage ihres letzten und
verbindlichen Angebotes vom 23. September 2016 den Zuschlag für den
NGA-Breitbandausbau unter Zurverfügungstellung einer Investitionsbeihilfe von
99.468,-- € zu erteilen. Der Beschluss ergeht unter dem Vorbehalt, dass die
Bundesnetzagentur dem mit der Firma Telekom Deutschland abgestimmten
Kooperationsvertrag zustimmt sowie die beim Bund und Land jeweils beantragten
Fördermittel endgültig positiv beschieden werden.
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TOP 5:
Gemäß § 6 Absatz 2 Ziffer 10 und § 8 Ziffer 3 der Hauptsatzung der Stadt Remagen entscheidet der Stadtrat über zu erlassende Beträge ab 12.500,00 €.
Nachstehender Fall steht zum Erlass an:
4.671,02 € Gewerbesteuer 2007
8.511,36 € Gewerbesteuer 2008
5.382,08 € Gewerbesteuer 2009
158,22 € Gewerbesteuer 2011
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18.722,68 €
Der Stadtrat stimmt dem Erlass der vorgenannten Forderung zu.