Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Ortsbeirat Oberwinter beschließt die vorgelegte Resolution zum Erhalt des RE5/RRX oder zur Einrichtung einer gleichwertigen Alternative im Bahnhof Oberwinter.


Protokoll:

Bereits seit Mitte 2015 ist der Bahnhof Oberwinter in jeder Sitzung Thema von Tages­ordnungspunkten, Anfragen oder Mitteilungen. Ortsvorsteher Norbert Matthias gibt hierzu einen kurzen Überblick über die Sitzungen des Ortsbeirates, aber auch anderer städtischer Gremien (vgl Anlage A).

Schwerpunkt der Beratungspunkte ist die erklärte Absicht der verantwortlichen Betreiber, den Halt Oberwinter mit dem Fahrplanwechsel im Dezember 2017 aus dem Fahrplan des RE5 (künftig RRX) zu streichen. Er verliest ferner den Schriftverkehr zwischen einem Vorstandsmitglied des VCD und dem Zweckverband Schienenpersonennahverkehr Nord (SPNV-Nord), dem Besteller der Verkehrsleistungen im rheinland-pfälzischen Schienenpersonennahverkehr. Dieser Schriftwechsel ist der Niederschrift als Anlage B beigefügt.

Ortsvorsteher Norbert Matthias erläutert, dass er selber nicht nur bei der im SPNV-Nord vertretenen Kreisverwaltung Ahrweiler vorstellig geworden ist, auch andere Mitglieder des Ortsbeirates haben über ihre Fraktionen und Parteien Einfluss zu nehmen versucht.

Um diese Bemühungen zu stützen möge der Ortsbeirat eine Resolution für den Erhalt des RE5/RRX in Oberwinter verabschieden. Er verliest sodann einen entsprechenden Entwurf.

In der anschließenden Diskussion begrüßen die Ortsbeiratsmitglieder den Resolutionsentwurf. Dr. Markus Behnke regt an, sich in der Resolution nicht nur für den Erhalt, sondern auch für die Suche nach gleichwertigen Alternativen auszusprechen. Ausgehend von dem verlesenen Schriftwechsel ist davon auszugehen, dass die Anpassung der Fahrzeiten der Ahrtalbahn (RB30) den größten Erfolg versprechen. Durch eine frühere Abfahrt der RB30 in Richtung Norden könne zumindest gewährleistet werden, dass im Bahnhof Bad Godesberg eine Umsteigemöglichkeit in den künftigen RRX gegeben ist.
Der Entwurf der Resolution wird in dieser Hinsicht angepasst und zur abschließenden Diskussion gestellt (vgl. Anlage C)

 

Nach eingehender Aussprache ergeht sodann folgender