Beschluss: vertagt

Die Leiterin der Ordnungsverwaltung, Eva Etten, informiert über das Ergebnis der Besprechung zwischen Vertretern der Stadt Sinzig, der Verbandsgemeinde Bad Breisig und der Stadt Remagen zum Thema „Überwachung des fließenden Verkehrs“ (s. Anlage).

 

Zunächst kann festgehalten werden, dass die drei Gemeinden eine gemeinsame Anschaffung der Technik (mobile Anlage) sowie eine einheitliche Durchführung der Messungen bei separaten Bußgeldstellen favorisieren.

 

Wilfried Humpert macht deutlich, dass das Hauptaugenmerk nicht auf den Einnahmen, sondern auf den präventiven Einfluss auf das Verhalten der Verkehrsteilnehmer liegen sollte.

 

Walter Köbbing erkundigt sich nach den Rechtsstreitverfahren. Eva Etten teilt hierzu mit, dass die Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler im Jahr 2016 insgesamt 3.643 strafbare Geschwindigkeitsüberschreitungen feststellte. Hieraus resultierten 359 Bußgeldverfahren. In 15 Fällen wurde Einspruch eingelegt. Die Streitverfahren müssen von der Verwaltung dem Amtsgericht zur Entscheidung vorgelegt werden.

 

Auf Nachfrage teilt sie weiter mit, dass die Messstellen nicht ausschließlich an Unfallhäufungsstellen sein müssen. Das der Beschlussvorlage beigefügte Rundschreiben enthält diesbezüglich lediglich Empfehlungen, von denen Ausnahmen möglich sind.

 

In diesem Zusammenhang weist der Vorsitzende darauf hin, dass er zum Thema „Ortsdurchfahrt – geschlossene Ortschaft“ ein Schreiben an die Fraktionsvorsitzenden gesendet hat, in dem er die seinerzeit von der Verwaltung gegebene Auskunft revidierte. Die maßgebliche Zuständigkeitsverordnung und das Rundschreiben des Innenministeriums „Kommunale Geschwindigkeitsüberwachung“ stellen ausschließlich auf den Begriff der Ortschaft ab. Damit gemeint ist der Bereich zwischen Ortseingangs- und –ausgangsschild. Damit dürfte die Stadt auf der B9 künftig die kompletten geschlossenen Ortslagen in der Kernstadt, in Oberwinter und Rolandswerth kontrollieren.

 

Prof. Dr. Frank Bliss vertritt die Meinung, die voraussichtlichen Einnahmen können nicht am Beispiel der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler berechnet werden, da durch das Stadtgebiet Remagen die B 9 führe. In diesem Bereich seien wesentlich mehr Geschwindigkeitsüberschreitungen zu erwarten. Dem widerspricht der Vorsitzende mit Hinweis auf die Tatsache, dass die Messanlage ja nicht täglich im Gebiet der Stadt Remagen im Einsatz sei und dann auch nicht nur im Bereich der B 9 aufgestellt wird.

 

Er regt an, vor abschließender Entscheidung, die Ergebnisse der für Mai geplanten zweiten Gesprächsrunde abzuwarten. Zu diesem Zeitpunkt werden voraussichtlich auch die zu erwartenden Ausgaben beziffert werden können.