Sitzung: 07.06.2017 Werkausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Beschluss:
Der Werkausschuss
beschloss einstimmig, Familie Lesch auf Grund des Antrages für das Grundstück
Flur 6, Flurstück 297/234 und Flur 26, Flurstück 110 und 110/8 in Remagen-Kripp
eine Teilbefreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang, ausschließlich für die Gartenbewässerung
unbefristet, jedoch jederzeit widerruflich zu erteilen.
Die private
Wassergewinnungsanlage darf nicht mit dem öffentlichen Trinkwassernetz und der
Hausinstallation verbunden werden.