Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Werkausschuss beschloss einstimmig, Familie Lesch auf Grund des Antrages für das Grundstück Flur 6, Flurstück 297/234 und Flur 26, Flurstück 110 und 110/8 in Remagen-Kripp eine Teilbefreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang, ausschließlich für die Gartenbewässerung unbefristet, jedoch jederzeit widerruflich zu erteilen.

Die private Wassergewinnungsanlage darf nicht mit dem öffentlichen Trinkwassernetz und der Hausinstallation verbunden werden.