Protokoll:

 

a)    Mitteilungen

 

1.    Mit Schreiben vom 09.06.2017 teilt die Deutsche Post AG mit, dass die Postfiliale in der von-Lassaulx-Straße 44 am 16.09.2017 in die neuen Geschäftsräume in der Grabenstraße 13 umziehen wird. Die bisherigen Öffnungszeiten werden beibehalten.

2.    Im Planungsverfahren für die Wohn-, Geschäfts- und Hotelneubauten auf dem ehemaligen VVR-Gelände zwischen Markt- bzw. Bahnhofstraße sowie Bismarck- und Seelenstraße machte die Landesarchäologie als Träger öffentlicher Belange auf dort zu erwartende Befunde aus römischer Zeit aufmerksam. Diese wurden in die Baugenehmigung aufgenommen und die bauausführenden Firmen verpflichtet, ihre Tiefbaumaßnahmen vorab anzumelden.

 

In einem ersten Schritt hat der Investor einen Grabungstechniker eingestellt, der die Ausschachtungsarbeiten laufend überwacht hat, um den Umfang des befundträchtigen Geländes festzustellen.

 

Bei den Aushubarbeiten zu Bauabschnitt 2 an der Markt- und Bahnhofstraße wurden nun auf dem Gelände, das seit römischer Zeit nicht mehr bebaut war, Reste von drei oder vier „Streifenhäusern“, mit der schmalen Front zur römischen Straße hin (= Marktstraße) ausgerichtet, aufgedeckt.

 

Der Investor und die Landesarchäologie haben daraufhin einen Investorenvertrag geschlossen, wie ihn das Bodendenkmalpflegegesetz vorsieht. Danach werden Investor und Landesarchäologie an den entstehenden Aufwendungen beteiligt.

 

Die Baustellenorganisation wird den Bedürfnissen der archäologischen Untersuchung angepasst.

 

Zuerst wird bis zum 07. Juli 2017 das Gelände des Bauabschnitts 1 an der Seelen- und Bismarckstraße untersucht und dokumentiert. Hier war vermutlich auch schon zu römischer Zeit nur Gartenland.

 

Erst danach wird bis zum 15. Oktober 2017 der Bauabschnitt 2 mit den schon jetzt freigelegten Resten der Streifenhäuser untersucht werden. Daher wurden diese Flächen mit Planen vor der Witterung geschützt.

 

Zur Zeit sind mehrere qualifizierte Grabungshelfer auf der Baustelle tätig, die unter der Aufsicht der Landesarchäologie, Amt Koblenz, die notwendigen Untersuchungen vornehmen.

 

Der Dokumentation wird später noch eine wissenschaftliche Auswertung folgen. Diese soll die bereits fertiggestellte Auswertung zum römischen Kastell im Bereich rund um das Rathaus ergänzen. Die Stadt Remagen wird sich an den Kosten für die Auswertung beteiligen. Mit dem Ergebnis wird die Basis für die Anerkennung des nördlichen Limes unter Einbeziehung von Remagen als Weltkulturerbe erweitert und angereichert.

 

Nach der Sommerpause soll eine Begehung mit dem Grabungsleiter
stattfinden.

 

b)    Anfragen

 

1.    Die SPD-Fraktion stellt per E-Mail vom 23.06.2017 folgende Anfrage:

 

Für den DSL-Ausbau in Oberwinter ist im Frühjahr eine Ausschreibung erfolgt.

 

a)    Wurde inzwischen ein Auftrag erteilt?

b)    Wenn nein, welcher weitere zeitlich Ablauf ist zu erwarten?

 

Antwort der Verwaltung:

 

Der Antrag auf Fördermittel ist gestellt, ebenso der Antrag auf vorzeitigen Baubeginn. Der Zeitpunkt der Realisierung ist noch unbekannt.

 

 

2.    Von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen liegt nachstehende Anfrage vom 21.06.2017 vor:

 

aus aktuellem Anlass (Behandlung des Themas am Freitag im Kreistag) möchte ich für die Ratssitzung am 26. Juni im Namen meiner Fraktion für die öffentliche Sitzung noch eine Anfrage bezüglich der Leitbild-Diskussion für die Region Bonn/Rhein-Sieg/Ahrweiler (:rak) stellen.

 

Uns liegt per Zufall ein Exemplar des Leitbild-Papiers für die Region Bonn/Rhein-Sieg/Ahrweiler von Ende 2016 vor, das wir durch die öffentliche Diskussion im Rat von Bad Neuenahr-Ahrweiler zufällig (!) bekommen konnten. Offensichtlich ist hier ein Zwischenergebnis einer Debatte von 2014 bis 2016 erstellt und entsprechend publiziert worden.

 

Da die Stadt Remagen ja Mitglied des Arbeitskreises :rak ist möchten wir anfragen,

- wie regelmäßig sich Remagen in den letzten Jahren in die Diskussion    
  eingebracht hat,

- welche Beiträge seitens der VertreterInnen der Stadt konkret geleistet
        wurden (bitte ggf. um thematische Auflistung),

- mit welchem Ergebnis diese Beteiligung erfolgt ist (angenommene,
        abgelehnte, geändert-angenommen Vorschläge usw.),

- was weitere Themen der Diskussion im Arbeitskreis waren über die
  Leitbild-Diskussion hinaus (wurde z.B. die Problematik der Belastung der
  B 9 und des LKW-Verkehrs hier behandelt?).

 

Dann stellt sich die Frage, in welcher Form der Stadtrat zukünftig in die Fortführung der Leitbilddiskussion eingebunden werden kann.

 

                  Antwort der Verwaltung:

 

Die Anfrage suggeriert, dass die Diskussion über ein neues Leitbild des :rak (regionaler Arbeitskreis Planung – Entwicklung – Verkehr) den Stadtratsmitgliedern nicht bekannt wäre. Dies ist jedoch falsch, denn die Verwaltung hat bereits in der nichtöffentlichen Sitzung des Bau-, Verkehrs- und Umweltausschusses am 26.01.2016 zum Sachstand eine Informationsvorlage vorgelegt. Der Remagener Ausschuss wurde damit als eines der ersten Gremien aller :rak-Mitglieder überhaupt zum Thema in Kenntnis gesetzt.

 

Das neue Leitbild wurde mittlerweile verabschiedet und liegt in gedruckter Form vor. Auf der Basis einer einheitlichen Beschlussvorlage werden derzeit die politischen Entscheidungsträger aller in dem Arbeitskreis freiwillig kooperierenden Gebietskörperschaften (Stadt Bonn, Rhein-Sieg-Kreis, Kreis Ahrweiler sowie jeweils alle kreisangehörigen Gemeinden beider Landkreise) um Zustimmung und Unterstützung bei der Umsetzung des Leitbildes gebeten. Bedingt durch einen längeren krankheitsbedingten Ausfall des Stadtplaners erfolgt die Beratung und Beschlussfassung der Remagener Gremien erst nach der anstehenden Sommerpause. Mit der Annahme der Vorlage ist der Prozess zur Neuaufstellung des Leitbildes abgeschlossen.

 

Die bereits 2014 begonnene Entwicklung des neuen Leitbildes wurde u.a. begleitet durch 2 moderierte Workshops, an denen Stadtplaner Peter Günther mitgewirkt hat. Die Ergebnisse der Workshops wurden in einem Werkstattbericht dokumentiert und können dem Fachausschuss ergänzend zur Kenntnisnahme zur Verfügung gestellt werden. Auf Grund der Themenausrichtung, der Maßstabsebene sowie der Anzahl der beteiligten Gebietskörperschaften ist es sehr leicht nachzuvollziehen, dass das Problem einer unzureichenden Verkehrsbeschilderung zum LKW-Verkehr auf der B9 keinen Eingang in das Leitbild gefunden hat und auch nicht zu den originären Aufgaben und Zielen des Arbeitskreises zählt.

 

3.    Ratsmitglied Müller erkundigt sich nach dem Zeitfenster der geplanten Geschwindigkeitskontrollen.

Der Vorsitzende entgegnet, dass nach der Sommerpause eine Beratung im Bau-, Verkehrs- und Umweltausschuss erfolgen wird. Er verweist zu diesem Thema auch auf die Niederschrift über die letzte Bauausschusssitzung.

 

4.    Ratsmitglied Eich fragt nach dem Sachstand Bebauungsplan „Alter Garten“ in Unkelbach.

 

Herr Günther entgegnet, dass die Offenlage in der zweiten Jahreshälfte erfolgen soll. Ein Ratsbeschluss kann frühestens im September 2017 gefasst werden.