Beschluss: vertagt

Der Vorsitzende begrüßt Herrn Dr. Lipphard vom Verkehrssicherheitsrat sowie den Leiter der Polizeiinspektion Remagen, Herrn Schomisch. Einleitend umreißt der Bürgermeister noch einmal kurz den Sachverhalt. Zwischenzeitich sind Bad Breisig und Sinzig ausgestiegen. Somit erhöhen sich die Kosten entsprechend. Die einmaligen Kosten insbesondere für die Messtechnik betragen rund 167.000 Euro. Hinzu kommen laufende Kosten von rund 167.000 Euro jährlich. Die Einnahmen werden, auf den Erfahrungen der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler basierend auf ca. 70.000 Euro geschätzt.

 

Herr Dr. Lipphard macht in seinem Vortrag deutlich, dass die Geschwindigkeitsüberwachung der letzte Schritt der präventiven Maßnahmen sein sollte. Im Vorfeld seien bauliche Maßnahmen zur Geschwindigkeitssenkung zu prüfen. Sollten die Maßnahmen nicht zu dem gewünschten Ergebnis führen, seien Geschwindigkeitsmessungen ein probates Mittel, um präventiv auf das Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer einzuwirken. Um den Argument der „Abzocke“ entgegenzutreten könnten Messungen beispielsweise in gefährdeten Bereichen eingesetzt werden um dort die Verkehrsteilnehmer zu schützen. Abschließend weist er auf die semi-stationären Messanlagen hin, die zurzeit im Bereich der Stadt Bonn eingesetzt werden und die in der Anschaffung und Unterhaltung günstig seien. Auch die Stadt Mainz habe bereits eine solche Anlage angeschafft.

 

Herr Schomisch gibt einen kurzen Überblick über die Daten der letzten Jahre. Die Zahl der Verkehrsunfälle im gesamten Stadtgebiet ist seit 2012 leicht ansteigend, wobei er darauf hinweist, dass im Jahr 2017 auf der B 9 einige Auffahrunfälle verzeichnet wurden, die auf die Baustelle zurückzuführen sind. Ansonsten befinden sich im Bereich der B 9 keine Unfallhäufungspunkte. Was die Geschwindigkeitsüberwachung betrifft, wurden im Jahr 2016 insgesamt elf Messungen im Bereich der gesamten B 9 durchgeführt. Die dort erzielten Einnahmen decken sich in etwa mit der Schätzung der Verwaltung.

 

Wilfried Humpert macht deutlich, dass ausschließlich die präventive Wirkung der Maßnahme wichtig sei. Als positives Beispiel spricht er die Entwicklung in Frankreich an, wo in jeder Kommune Messanlagen installiert seien. Das Fahrverhalten habe sich dort enorm verbessert. In Deutschland hingegen zeige die steigende Zahl der Verkehrstoten, trotz unterstützender Technik in den Fahrzeugen, dass dringender Handlungsbedarf bestehe. Er appelliert auch an die Ortsbeiräte, bereits bei der Erstellung der Ausbauprogramme der Gemeindestraßen auf verkehrsberuhigende Maßnahmen zu achten.

 

Christine Wießmann und Prof. Dr. Frank Bliss weisen darauf hin, dass auch das Problem der Lärmbelästigung gelöst werden müsse. Hier können verkehrsberuhigende Maßnahmen zum Ziel führen. Der Vorsitzende regt an, dies bei den Planungen zum Umbau der B9 zu berücksichtigen. Zudem wird der Vorschlag von Dr. Lipphard aufgegriffen, die Anschaffung einer semi-stationären Messanlage in Form eines Anhängers zu prüfen und eine neue Kostenkalkulation zu erstellen. Sobald genauere Informationen vorliegen, soll die Angelegenheit erneut im Ausschuss beraten werden.