Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Befangen: 4

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt,

a)    die eingegangenen Stellungnahmen wie dargelegt zu werten, zu gewichten sowie unter- und gegeneinander abzuwägen.

b)    unter Berücksichtigung der zuvor vorgenommenen Abwägung den entsprechend angepassten Entwurf des Bebauungsplans als Satzung.

 

Die Ratsmitglieder Matthias, Metternich, Reinartz-Uhrmacher und Uhrmacher haben an der Beratung und Beschlussfassung wegen Sonderinteresse gemäß § 22 Gemeindeordnung nicht teilgenommen und hatten im Zuschauerraum Platz genommen.


Sachverhalt:

 

0 Vorbemerkung

 

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 15.09.2014 beschlossen, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans einzuleiten. Dieser Beschluss wurde am 24.09.2014 ortsüblich bekanntgemacht. Nach einer umfänglichen Bestandsaufnahme wurde in der Zeit vom 19.05. bis einschließlich 24.06.2016 die Offenlage im vereinfachten Verfahren durchgeführt. Auf Grund der dabei eingereichten Stellungnahmen musste der Entwurf des Bebauungsplans überarbeitet und in eine erneute Beteiligung gegeben werden.

 

Die erneute Offenlage wurde in der Zeit vom 27.07. bis einschließlich 01.09.2017 durchgeführt. Die Bekanntmachung hierüber erfolgte ortsüblich am 19.07.2017 im Amtsblatt der Stadt Remagen. Neben den Originalunterlagen wurden sowohl die Bekanntmachung wie auch die Verfahrensunterlagen während der erneuten Offenlage auf der Internetseite der Stadt Remagen, ergänzend auch auf der Internetseite von Oberwinter ins Internet eingestellt.

 

Mit Schreiben vom 13.07.2017 wurden insgesamt 46 Abteilungen, Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange, einschließlich des Ortsbeirates Oberwinter sowie der im Stadtrat Remagen vertretenen Parteien und Gruppierungen, über die Durchführung der erneuten Offenlage unterrichtet.

 

Das Ergebnis des Beteiligungsverfahrens wird nachstehend dokumentiert. Seitens der Bürger wurden keine Stellungnahmen vorgetragen.

 

 

1          Behörden und Träger öffentlicher Belange ohne Stellungnahmen

Folgende Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden am Verfahren beteiligt, haben sich aber nicht geäußert:

  • SGD Nord, Regionalstelle Gewerbeaufsicht, Koblenz
  • Landesbetrieb Mobilität Cochem-Koblenz, Cochem
  • Wasser- und Schifffahrtsamt, Bingen
  • DRK-Kreisverband Ahrweiler
  • Polizeiinspektion Remagen, Remagen
  • Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, Bonn
  • Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Mayen
  • Handwerkskammer Koblenz, Koblenz
  • Einzelhandelsverband Mittelrhein-Rheinhessen-Pfalz, Neuwied
  • Evangelische Pfarrgemeinde, Oberwinter
  • Türkisch-Islamische Moschee, Remagen
  • RWE, Saffig
  • Deutsche Post AG, Bonn
  • bn:t Blatzheim Networks Telecom GmbH, Bonn
  • DB Energie GmbH, Köln
  • DB Station & Service GmbH, Koblenz
  • DB Netz AG, Frankfurt/Main
  • Ahrweiler-Verkehrs-GmbH, Brohl-Lützing
  • Stadtwerke Bonn Verkehrs-GmbH, Bonn
  • Verbandsgemeindeverwaltung Unkel
  • Stadtverwaltung Remagen
  • die im Stadtrat vertretenen Parteien und Gruppierungen

 

2          Behörden und Träger öffentlicher Belange ohne Anregung

Folgende Behörden und Träger öffentlicher Belange haben mitgeteilt, dass ihre Belange nicht berührt oder im Rahmen der Planungen bereits ausreichend berücksichtigt werden:

 

  • Industrie- und Handelskammer Koblenz, Koblenz
  • Katholische Pfarrgemeinde Oberwinter/Oedingen/Unkelbach, Remagen
  • Abwasserzweckverband Untere Ahr, Sinzig
  • PLEdoc GmbH, Essen, für Open Grid Europe GmbH
  • Kabel Deutschland Vertrieb und Service, Trier
  • Energienetze Mittelrhein GmbH & Co KG
  • Deutsche Telekom Technik GmbH,  Mayen
  • Eisenbahnbundesamt, Außenstelle Frankfurt / Saarbrücken, Frankfurt/Main
  • Stadtwerke Bonn Verkehrs GmbH, Bonn
  • Stadtverwaltung Remagen, Fachbereich 2
  • Ortsbeirat Oberwinter

 

 

3          eingereichte Stellungnahmen im Rahmen der erneuten Offenlage

 

Folgende Einrichtungen haben im Rahmen der Offenlage fristgerecht eine Stellungnahme mit Anregungen oder Hinweisen eingereicht:

 

  • 3.1       Kreisverwaltung Ahrweiler, Wilhelmstraße 24-30, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler,  Schreiben vom  24.08.2017
  • 3.2       SGD Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz, Stresemannstraße 3-5, 56068 Koblenz, Schreiben vom  16.08.2017
  • 3.3       Generaldirektion Kulturelles Erbe, Direktion Landesdenkmalpflege, Schillerstraße 44, 55116 Mainz, Schreiben vom  21.08.2017
  • 3.4       Generaldirektion Kulturelles Erbe, Direktion Landesarchäologie, Außenstelle Koblenz, Niederberger Höhe 1, 56077 Koblenz, Schreiben vom  16.08.2017
  • 3.5       Landesamt für Geologie und Bergbau, Emy-Roeder-Straße 5, 55129 Mainz, Schreiben vom  25.08.2017
  • 3.6       Deutsche Bahn AG, DB Immobilien, Region Mitte, Camberger Straße 10, 60327 Frankfurt/Main, Schreiben vom  25.07.2017

 

Diese Stellungnahmen werden im Folgenden wörtlich wiedergegeben, soweit nicht anders angegeben.

 

3.1       Kreisverwaltung Ahrweiler, Wilhelmstraße 24-30, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler,  Schreiben vom  24.08.2017

3.1.1   Inhalt der Stellungnahme

 

 

 

3.1.2   Stellungnahme der Verwaltung

Änderungen oder Ergänzungen ergeben sich aus der Stellungnahme nicht.

Die Generaldirektion Kulturelles Erbe wurde mit den Direktionen Landesarchäologie in Koblenz und Landesdenkmalpflege in Mainz unmittelbar am Verfahren beteiligt (vgl. 3.3 und 3.4).

 

3.1.3   Abwägung

Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen,

 

3.2       SGD Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz, Stresemannstraße 3-5, 56068 Koblenz, Schreiben vom  16.08.2017

3.2.1   Inhalt der Stellungnahme

 

 

3.2.2   Stellungnahme der Verwaltung

Die Stellungnahme der Behörde vom 14.06.2016 wurde im Rahmen der Abwägung durch den Stadtrat am 04.10.2016 behandelt. Da die Hinweise auf die Lage des Plangebietes im Überschwemmungsgebiet bereits in den Verfahrensunterlagen enthalten waren, ergaben sich keine Änderungen oder Ergänzungen.

Weitergehende Hinweise zur hochwasserangepassten Bebauung im Einzelfall wurden auf die dem Bebauungsplan nachgeordnete Ebene des Bauantragsverfahrens verwiesen, da hierzu die konkrete Situation des Einzelfalls entscheidend ist. Auf die Genehmigungspflicht nach dem Wasserrecht für Vorhaben im Überschwemmungsgebiet weist der Bebauungsplan in seinen Hinweisen zum Textteil bereits hin.

 

Die nunmehr vorgeschlagenen Ergänzungen konkretisieren die bisherigen Ausführungen über Informationsmöglichkeiten für Bauvorhaben im Überschwemmungsgebiet sowie zu den Anforderungen an hochwassergerechtes Bauen. Es wird vorgeschlagen, die bereits vorhandenen Ausführungen zum Hochwasserschutz im Kapitel „Allgemeine Hinweise“ entsprechend zu ergänzen. Eine erneute Offenlage i.S. des § 4a Abs. 3 BauGB ist nicht durchzuführen, da es sich nicht um verbindliche Festsetzungen, sondern lediglich um redaktionelle Ergänzungen handelt.

 

3.2.3   Abwägung

Die Unterlagen werden entsprechend dem Verwaltungsvorschlag ergänzt. Im Übrigen wird die  Stellungnahme zur Kenntnis genommen.

 

3.3       Generaldirektion Kulturelles Erbe, Direktion Landesdenkmalpflege, Schillerstraße 44, 55116 Mainz, Schreiben vom  21.08.2017

3.3.1   Inhalt der Stellungnahme

 

 

 

3.3.2   Stellungnahme der Verwaltung

Die in den Hinweisen zum Textteil bereits enthaltenen Ausführungen zum Denkmalschutz werden um die Verweise auf den Umgebungsschutz ergänzt.

Die Landesarchäologie wurde am Verfahren unmittelbar beteiligt (vgl. 3.4).

 

3.3.3   Abwägung

Die Unterlagen werden wie vorgeschlagen ergänzt. Darüber hinaus werden die Ausführungen zur Kenntnis genommen.

 

3.4       Generaldirektion Kulturelles Erbe, Direktion Landesarchäologie, Außenstelle Koblenz, Niederberger Höhe 1, 56077 Koblenz, Schreiben vom  16.08.2017

3.4.1   Inhalt der Stellungnahme

 

 

 

3.4.2   Stellungnahme der Verwaltung

Änderungen oder Ergänzungen der Unterlagen ergeben sich nicht, da die Belange der Landesarchäologie bereits ausreichend berücksichtigt sind.

Die Landesdenkmalpflege wurde unmittelbar am Verfahren beteiligt (vgl. 3.3).

 

3.4.3   Abwägung

Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen.

 

3.5       Landesamt für Geologie und Bergbau, Emy-Roeder-Straße 5, 55129 Mainz, Schreiben vom  25.08.2017

3.5.1   Inhalt der Stellungnahme

 

 

3.5.2   Stellungnahme der Verwaltung

Die Stellungnahme vom 22.06.2016 wurde im Zuge der Auswertung der Ergebnisse der Offenlage durch Beschluss des Stadtrates vom 04.10.2016 berücksichtigt.

Weitergehende Änderungen oder Ergänzungen der Unterlagen werden nicht erforderlich, da die Belange des Landesamtes für Geologie und Bergbau bereits ausreichend berücksichtigt sind.

 

3.5.3   Abwägung

Der Inhalt der Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen

 

 

3.6       Deutsche Bahn AG, DB Immobilien, Region Mitte, Camberger Straße 10, 60327 Frankfurt/Main, Schreiben vom  25.07.2017

3.6.1   Inhalt der Stellungnahme

 

 

3.6.2   Stellungnahme der Verwaltung

Die Ausführungen entsprechen weitgehend der Stellungnahme vom 01.06.2016, deren Berücksichtigung (Darstellung des Grundstücks Gem. Oberwinter, Flur 12, Flurstück 1029/141 als Bahngelände) die erneute Offenlage erforderlich gemacht hat. Zwar hat sich zwischenzeitlich herausgestellt, dass der von der Straße aus sichtbare Schaltschrank der Deutschen Telekom zuzuordnen ist, gleichwohl kann das Vorhandensein betriebsnotwendiger Kabel und Leitungen auf dem bahneigenen Grundstück nicht ausgeschlossen werden. Folglich bleibt die Darstellung als planfestgestellte Eisenbahnanlage daher unverändert bestehen.

Die weiteren Darlegungen sollen zur Information der Eigentümer, deren Grundstücke im Bereich der Bahnanlage liegen, zusätzlich als Hinweis aufgenommen werden.

Eine erneute Offenlage i.S. des § 4a Abs. 3 BauGB ist nicht durchzuführen, da es sich bei den Ergänzungen nicht um verbindliche Festsetzungen, sondern lediglich um redaktionelle Anpassungen sowie Hinweise auf Vorschriften  handelt, die von den Bauherren im Bereich der Eisenbahntrasse ohnehin hätten beachtet werden müssen.

 

3.6.3   Abwägung

Die Hinweise im Textteil des Bebauungsplans werden wie vorgeschlagen ergänzt. Darüber hinaus werden die Ausführungen zur Kenntnis genommen.