Beschlüsse:

1.    Die Gebühren für das Ausheben und Schließen der Gräber und für die Nutzung der Leichenhallen bleiben unverändert.

2.    Die Gebühren für den Kauf der Gräber werden den neuen Bestattungsformen angepasst bzw. erstmalig festgesetzt.

 

 


Protokoll:

Herr Krämer erläutert die umfangreiche Beschlussvorlage und erklärt, dass im Entwurf der 21. Änderung der Friedhofsgebührensatzung, die zum 01.01.2018 in Kraft treten soll, eine Anpassung der Gebühren an die neuen Bestattungsformen vorgenommen, aber keine Gebührenerhöhung eingerechnet wurde. Er weist darauf hin, dass die in der Anlage „Vergleich der Friedhofsgebühren mit den Städten Sinzig und Bad Neuenahr-Ahrweiler“ geschwärzten Zahlen die von der Verwaltung vorgeschlagenen Gebühren für die neuen Grabarten ausweisen.

 

Der Ausschuss stellt übereinstimmend fest, dass es sich um eine moderate Gebührengestaltung handelt, die er akzeptieren und für gut befinden könne. Über eine Gebührenerhöhung soll erst im Jahr 2018 wieder beraten werden.

 

Der Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat nachstehende