Sitzung: 27.11.2017 Stadtrat
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Nein: 1
Vorlage: 0437/2017/1
Beschluss:
Damit ist die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 mehrheitlich beschlossen. Sie hat folgenden Wortlaut:
„HAUSHALTSSATZUNG DER STADT REMAGEN
FÜR DAS
HAUSHALTSJAHR 2018
vom 27. November 2017
Der Stadtrat hat aufgrund von § 95 der
Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung
beschlossen:
§ 1
Ergebnis- und
Finanzhaushalt
Festgesetzt
werden
1.
im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge auf (EH 10+21+25+30) 30.269.953
€
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf (EH 19+22+26) 29.535.334
€
der Jahresüberschuss auf (EH 31) 734.619
€
2.
im Finanzhaushalt
der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf (FH 22) 1.814.600 €
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeiten auf (FH 35) 4.133.721 €
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten auf (FH 42) 4.788.707 €
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten
auf (FH 43) -654.986 €
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus
Finanzierungstätigkeiten auf (FH 54) -820.000 €
§ 2
Gesamtbetrag
der vorgesehenen Kredite
Kredite
zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden
nicht veranschlagt.
§ 3
Gesamtbetrag
der vorgesehenen Ermächtigungen
Der Gesamtbetrag der
Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen
Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können,
wird festgesetzt auf 529.000
€.
Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die
in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite
aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf 0
€.
§ 4
Höchstbetrag
der Kredite zur Liquiditätssicherung
Der Höchstbetrag der Kredite
zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf 3.000.000
€.
§ 5
Kredite und
Verpflichtungsermächtigungen für die Stadtwerke
Die
Kredite und Verpflichtungsermächtigungen der Eigenbetriebe und deren
Einrichtungen, die nach den Bestimmungen der Eigenbetriebsverordnung verwaltet
werden (§ 86 GemO), werden festgesetzt auf
- Gesamtbetrag der
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen
Betriebszweig Wasserversorgung auf 121.000
€
Betriebszweig Abwasserbeseitigung auf 1.200.000
€
zusammen auf 1.321.000
€
- Kredite zur
Liquiditätssicherung
Betriebszweig Wasserversorgung auf 100.000
€
Betriebszweig Abwasserbeseitigung auf 400.000
€
zusammen auf 500.000
€
- Verpflichtungsermächtigungen
Für die Eigenbetriebe und
deren Einrichtungen werden Verpflichtungsermächtigungen nicht erteilt.
§
6
Steuersätze
Die Steuersätze für die
Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
- Grundsteuer A auf 300
v. H.
- Grundsteuer B auf 365
v. H.
- Gewerbesteuer auf 365
v. H.
Die
Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Stadtgebietes gehalten werden
-
für den ersten Hund 84
€
-
für den zweiten Hund 108
€
-
für jeden weiteren Hund 168
€
-
für gefährliche Hunde 564
€
§ 7
Eigenkapital
Der Stand des Eigenkapitals
zum 31.12.2016 betrug 29.076.429,59 €. Der voraussichtliche Stand des
Eigenkapitals zum 31.12.2017 beträgt 29.263.889,59 € und zum 31.12.2018 29.998.508,59 €.
§ 8
Wertgrenze für
Investitionen
Investitionen
oberhalb der Wertgrenze von 50.000 € sind in der Investitionsübersicht einzeln
darzustellen.
Remagen,
27. November 2017
Herbert
Georgi
Bürgermeister
Protokoll:
Der Produkthaushaltsplan 2018 sowie die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 liegt allen Ratsmitgliedern vor.
Die seit Jahren geübte Praxis, die Stellungnahmen zu den Tagesordnungspunkten „Stellenplan und Haushalt“ en bloc abzugeben, wird beibehalten.
Die Haushaltsrede des Vorsitzenden, die Stellungnahmen der Fraktionen und des Ratsmitgliedes der WGR sind dieser Niederschrift als Bestandteil beigefügt.
Aus dem Wortbeitrag von Ratsmitglied Dr. Wyborny geht folgender Antrag hervor:
Erhöhung des Haushaltsansatzes beim Produkt 28110 von 5.000,00 € auf 10.000,00 €, der zu gleichen Teilen auf die Ortsteile für die Organisation von Festen an die Vereine verteilt werden soll. Die Zustimmung zum Haushalt wird von der Bereitstellung der zusätzlichen Haushaltsmittel abhängig gemacht.
Dieser Antrag wird gegen 1 Ja-Stimme mehrheitlich abgelehnt.
Abschließend lässt der Vorsitzende über den gesamten Haushaltsplan sowie über die Haushaltssatzung abstimmen. Die Abstimmung hat nachstehendes Ergebnis:
Gesetzliche Zahl der Ratsmitglieder: 32+1
Zahl der anwesenden Ratsmitglieder: 28+1
Ja-Stimmen: 28
Nein-Stimmen: 1
Stimmenthaltungen: 0