Beschlüsse:
1. Die Gebühren für das
Ausheben und Schließen der Gräber und für die Nutzung der Leichenhallen bleiben
unverändert.
2. Die Gebühren für den Kauf der Gräber werden den neuen Bestattungsformen angepasst bzw. erstmalig festgesetzt.
Der Stadtrat beschließt die 21. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung der Friedhofsgebühren der Stadt Remagen (Friedhofsgebührensatzung) vom 01.08.1989, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.
Sachverhalt:
Zuletzt wurden die
Grabstellengebühren für Urnenreihengrabstätten, Urnenkaufgräber und Urnenstelen
zum 01.01.2017 um 10 % erhöht. Die Gebühren für das Ausheben und Schließen der
Gräber und für die Nutzung der Leichenhallen blieben unverändert.
Bis 30.06.2017 wurden
insgesamt 59 Bestattungen (18 Erdbestattungen und 41 Urnenbestattungen)
vorgenommen. Hiervon waren für 50 Bestattungen Grabstellengebühren zu
entrichten (Neukauf oder Verlängerung von Grabstellen). Für die verbleibenden 9
Bestattungen fielen Gebühren nur für das Ausheben und Schließen bzw. die
Hallennutzung an.
Bei 5 Gräbern wurden die
Nutzungsrechte wieder erworben.
Die Friedhofsgebühren werden
für 3 verschiedene Kostenstellen erhoben:
1. Friedhofsanlagen
(Gräber, Anlagen, Wege, Grünanlagen) - Produkt 55310
Defizit 2013 81.703,07
€
Defizit 2014 88.798,79
€
Defizit 2015 111.094,29
€
Defizit 2016 153.397,16
€
Defizit per 31.12.2017 (Hochrechnung) 177.648,06 €
2. Bestattungswesen
(Ausheben und Schließen der Gräber) - Produkt 55320
Überschuss 2013 8.562,47
€
Überschuss 2014 9.689,89
€
Überschuss 2015 4.000,77
€
Überschuss 2016 2.839,96
€
Defizit per
31.12.2017 (Hochrechnung) 650,00
€
3. Friedhofshallen - Produkt 55330
Defizit 2013 2.718,63
€
Defizit 2014 196,73
€
Defizit 2015 5.669,43
€
Defizit 2016 6.573,55
€
Defizit per
31.12.2017 (Hochrechnung) 6.656,23
€
Herr Krämer erklärt, dass im Entwurf der 21. Änderung der Friedhofsgebührensatzung, die zum 01.01.2018 in Kraft treten soll, eine Anpassung der Gebühren an die neuen Bestattungsformen vorgenommen, aber keine Gebührenerhöhung eingerechnet wurde.
Der Stadtrat stellt übereinstimmend fest, dass es sich um eine moderate Gebührengestaltung handelt, die er akzeptieren und für gut befinden könne. Die Verwaltung wird gebeten, den bestehenden Flyer schnellstmöglich um die neuen Bestattungsformen zu ergänzen. Ferner möge sich die Verwaltung im Falle von Baumbestattungen den Wünschen der Bürger hinsichtlich der Auswahl des Baumes flexibel zeigen.
Nach kurzer Beratung ergehen nachstehende