Beschluss:
Der Stadtrat nimmt den Prüfbericht der Kreisverwaltung Ahrweiler zur Kenntnis.
Sachverhalt:
Der Bericht der Kreisverwaltung Ahrweiler über die unvermutete überörtliche Prüfung der Stadtkasse Remagen vom 24.08.2017 liegt allen Ratsmitgliedern vor.
Nach § 33 Abs. 1 Gemeindeordnung ist der Stadtrat über eine überörtliche Prüfung zu unterrichten.
Einziger Kritikpunkt sind die Getränkekassen, die in den Kindertagesstätten noch geführt werden, so teilt Herr Krämer mit.