Sitzung: 30.01.2018 Haupt- und Finanzausschuss
Protokoll:
2 |
–
Grundstücksangelegenheiten; |
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Protokoll:
Der Eigentümer des Grundstücks Talstraße 61, Gemarkung Oberwinter, Flur 5 Nr. 351/5, fragt an, ob die Stadt bereit sei, eine Teilfläche des Flurstücks 415/1, zu veräußern.
Da die Stadt andererseits Interesse an einer noch herzustellenden Gehwegfläche hat, wurde mit ihm ein Grundstückstausch ausgehandelt.
Der Grundstückseigentümer erhält von der Stadt eine Fläche
von ca. 75 qm gibt im vorderen Bereich seines Grundstückes eine Fläche von ca.
53 qm ab. Beim Grundstückstausch soll der Bodenrichtwert von 100 Euro/qm
zugrunde gelegt werden. Vertrags- und Vermessungskosten trägt jede Partei für
sich.
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt dem vorgeschlagenen Grundstückstausch einstimmig zu. Für die zu tauschenden Flächen ist der Bodenrichtwert von 100 Euro/qm zugrunde zu legen. Vertrag- und Vermessungskosten trägt jede Partei für sich.
3 |
– Grundstücksangelegenheit;
Verkauf des ehemaligen Güterbahnhofs in Remagen |
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Protokoll:
Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 14. August 2017
beschlossen, das Gelände des ehemaligen Güterbahnhofs in Remagen zu veräußern
und die Verkaufsabsicht öffentlich bekannt zu machen. Als Mindestgebot wurden
500.000 Euro festgelegt. Die Angebote sollten bis spätestens zum
31. Oktober 2017 bei der Stadt Remagen eingereicht werden.
Zwei
Kaufinteressenten haben sich bis zum Ende der Bieterfrist mit einem konkreten
Angebot zurückgemeldet.
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss hat
dem Stadtrat empfohlen, dem Meistbietenden, der Pirmin Jung Deutschland GmbH, den
Zuschlag zum Kauf des Güterbahnhofs Remagen zu erteilen.
Bekanntgabe der Beschlüsse aus der 14.
nichtöffentlichen Stadtratssitzung vom 27.11.2017
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2 |
– Grundstücksangelegenheit;
Verkauf des ehemaligen Güterbahnhofs in Remagen |
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Protokoll:
Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 14. August 2017
beschlossen, das Gelände des ehemaligen Güterbahnhofs in Remagen zu veräußern
und die Verkaufsabsicht öffentlich bekannt zu machen. Als Mindestgebot wurden
500.000 Euro festgelegt. Die Angebote sollten bis spätestens zum
31. Oktober 2017 bei der Stadt Remagen eingereicht werden.
Zwei
Kaufinteressenten haben sich bis zum Ende der Bieterfrist mit einem konkreten
Angebot zurückgemeldet.
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt, dem Meistbietenden, der Pirmin Jung Deutschland
GmbH, den Zuschlag zum Kauf des Güterbahnhofs Remagen zu erteilen.
3 |
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Erlass von Gemeindeabgaben |
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Protokoll:
Es liegen zwei Fälle mit einer Summe von insgesamt 41.695,23 € vor.
Beschluss:
Der Stadtrat stimmt dem Erlass der Forderungen zu.