Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Stadtrat möge beschließen

a) die eingegangenen Stellungnahmen entsprechend der vorstehenden Ausführungen zu bewerten und zu gewichten,

b) den Durchführungsvertrag anzunehmen und den Bürgermeister zu ermächtigen, diesen zu unterschreiben,

c) unter Berücksichtigung der Punkte a und b die Abwägung wie dargelegt vorzunehmen und den so ergänzten Entwurf des Bauleitplans als Satzung zu beschließen.

 


Auf die Beschlussvorlage wird verwiesen. Ausschussmitglied Wilfried Humpert teilt hierzu mit, dass die seitens der Kreisverwaltung im Rahmen des Brandschutzes geforderte Löschwassermenge nicht aufgebracht werden kann. Er regt an, durch den Investor eine Festentnahmestelle am Rhein installieren zu lassen. Zu dem weist er darauf hin, dass Satz 8 der Stellungnahme der Verwaltung zu 4.5.2 d) gestrichen werden sollte (Hinweis auf die benachbarten Wohnhäuser).

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Der Anregung von Herrn Humpert zur Sicherstellung einer ausreichenden Löschwassermenge wird gefolgt. In Abstimmung mit der Brandschutzfachstelle der Kreisverwaltung werden mit dem Bauherrn geeignete Möglichkeiten geprüft. Bis zur Sitzung des Stadtrats wird ein angepasster Abwägungsvorschlag wie auch eine darauf abgestimmte Ergänzung des Durchführungsvertrags vorgelegt.

 

 

Auf Nachfrage von Ausschussmitglied Jürgen Blüher kann mitgeteilt werden, dass der neben dem Vorhabengrundstück verlaufende Fußweg in einer geringen Breite vom Investor mitgenutzt werden kann um die Erschließung an das vorhandene Straßennetz zu sichern. Der Fußweg bleibt jedoch öffentlich.

 

Der Verwaltungsaufwand hält sich bei der Aufstellung des Bebauungsplanes in einem vertretbaren Maße. Eine Refinanzierung der entstandenen Kosten, wie angeregt, wurde bisher noch in keinem Verfahren gefordert.