Beschluss: Empfehlung an den Stadtrat

Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat zu beschließen, den Parkplatz an der Rheinallee in Remagen-Kripp nach § 36 Abs. 1 Landesstraßengesetz (LStrG) für Rheinland-Pfalz vom 01.08.1977 (GVBl. S. 273), in der jetzt gültigen Fassung, für den öffentlichen Fahr- und Fußverkehr zu widmen. Der Parkplatz liegt in der Gemarkung Remagen, Flur 6, Flurstück 162/6 (Teilbereich). Der beigefügte Katasterplan ist Bestandteil der Widmung.

 

Die Verwaltung soll mit der Bekanntmachung der Widmung beauftragt werden.

 


Protokoll:

Auf die Beschlussvorlage wird verwiesen.

 

Im Zusammenhang mit diesem Tagesordnungspunkt fragt Ausschussmitglied Hammer an, ob der Parkplatz wirtschaftlich genutzt werden soll.

 

Der Vorsitzende entgegnet, dass die Verwaltung diesbezüglich noch Überlegungen anstellt und die Angelegenheit dem Haupt- und Finanzausschuss zur Beratung vorlegen wird.