Beschluss: Empfehlung an den Stadtrat

Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat festzustellen, dass die Voßstraße von der Einmündung Quellenstraße (Flurstück 60/72 bzw. 439/5) bis zur Höhe der Einmündung Am Ziegelfeld (Flurstück 60/27 bzw. 440/14) ausgebaut wird.

 

Aufgrund der Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes Rheinland-Pfalz in Verbindung mit der Ausbaubeitragssatzung der Stadt Remagen vom 10.02.2003 in der jetzt gültigen Fassung sollen hierfür Vorausleistungen auf den endgültigen Ausbaubeitrag erhoben werden, sobald mit der Herstellung der Maßnahme begonnen wird. Die Vorausleistungen sollen in Höhe der voraussichtlich endgültigen Kosten erhoben werden. Abweichend vom auszubauenden Bereich der Verkehrsanlage erstreckt sich das Abrechnungsgebiet von der Einmündung Quellenstraße (Flurstück 60/72 bzw. 439/5) bis zur Einmündung Neustraße (Flurstück 429/15 bzw. 432/28).

 

Unter Abwägung des Vorteils für die Anlieger mit dem Interesse der Allgemeinheit werden die Kosten wie folgt verteilt:

Anteil Anlieger:        45 %

Anteil Stadt:              55 %

 


Protokoll:

Auf die Beschlussvorlage wird verwiesen.