Sitzung: 12.03.2018 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: Empfehlung an den Stadtrat
Vorlage: 0475/2018
Beschluss:
Aufgrund der Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Remagen vom 18.04.1988 in der jetzt gültigen Fassung sollen hierfür Vorausleistungen auf den endgültigen Erschließungsbeitrag erhoben werden, sobald mit der Herstellung der Erschließungsmaßnahem begonnen wird. Die Vorausleistungen sollen in Höhe der voraussichtlichen endgültigen Kosten erhoben werden.
Protokoll:
Herr Bachem erläutert die Beschlussvorlage.
Anschließend ergeht nachstehender