Beschluss: Empfehlung an den Stadtrat

Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Remagen festzustellen, dass die Römerstraße im Bereich der Flurstücke 39/2 bzw. 189/3 bis einschließlich der Flurstücke 87/3 bzw. 24/17 erstmalig hergestellt wird.

 

Aufgrund der Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Remagen vom 18.04.1988 in der jetzt gültigen Fassung sollen hierfür Vorausleistungen auf den endgültigen Erschließungsbeitrag erhoben werden, sobald mit der Herstellung der Erschließungsmaßnahem begonnen wird. Die Vorausleistungen sollen in Höhe der voraussichtlichen endgültigen Kosten erhoben werden.

 


Protokoll:

Herr Bachem erläutert die Beschlussvorlage.

 

Anschließend ergeht nachstehender