Sitzung: 21.03.2018 Ortsbeirat Kripp
Beschluss: einstimmig beschlossen
Beschluss:
Der OV hat als Anlieger an der Abstimmung nicht teilgenommen.
Der OV verabschiedet
Herrn Akdas und Herrn Erassmy.
Protokoll:
Der OV stellt den
Bauherrn Mutlu Akdas und den Planer, Wilfried Erassmy vor. Er weist darauf hin, dass er sich als
Anlieger der Baumaßnahme nicht an der Diskussion beteiligen kann, übernimmt
aber mit Zustimmung des OBR die Gesprächsleitung.
Gisbert Bachem
erläutert, dass es sich um eine Innenverdichtung gemäß
Bebauungsplan handeln
werde, es sind bereits Gespräche mit der Stadt
geführt wurden.
Mutlu Akdas
Stellt sich kurz vor als Käufer des ehemaligen Worm Geländes
und
weist darauf hin, dass sich das ehemalige Worm Privathaus und
die dahinter liegende/n Halle/n sich
noch im Besitz der Familie Worm
befinden, so dass nicht das gesamte Areal mit einbezogen
werden
kann.
Eine Bebauung des Geländes nach §34 BauGB ist möglich ist, da
es
sich um ein Mischgebiet handelt,
so dass kein neuer Bebauungsplan
erforderlich ist.
Er hat bereits mit der Stadt Kontakt aufgenommen, bereits mit
dem OV über sein Vorhaben gesprochen und mit berücksichtigt,
das
die im Bereich des Geländes bereits stark belastete
Mittelstraße nicht
weitere Belastung durch parkende Fahrzeuge etc. erfährt.
Es soll keine durchlaufende
Verbindung zwischen Batterieweg und Mittelstraße geben.
Ein Plan des jetzigen Zustandes und 2 verschiedene Entwürfe
wurden
dem OBR ausgehändigt.
Er erläuterte die 2 Varianten der möglichen Bebauung, wobei
eine
Variante Senioren gerechte Wohnungen enthalten würde, die
andere ausschließlich kleinere
Wohneinheiten für Familien.
In beiden Fällen soll die Bebauung abfallend zum
Batterieweg verlaufen, wobei die Höhe des ersten Gebäudes nach den bestehenden
Gebäuden an der Mittelstraße, unterhalb deren Höhe liegen soll. Zum Batterieweg
sollen maximal 2-geschossige Häuser entstehen.
Die Bauwerke werden zu beiden Seiten einer 4,5 m breiten
Straße an-
geordnet, die in einem Wende Bereich endet. Für Fußgänger ist
ein
Durchgang zur Mittelstraße vorgesehen.
Für die Häuser an der Mittelstraße wird es eine Ausfahrt
dorthin geben. Parkmöglichkeiten für diese Bewohner werden innerhalb des
Geländes geschaffen. So ist bei dem an die Bebauung anschließenden ersten Haus
eine Bebauung auf „Stelzen geplant“, um dort Parkmöglichkeiten zu schaffen.
Die Breite der geplanten Straße ist für die Müllabfuhr
ausreichend und
Wendemöglichkeit vorhanden. Altlasten sind vorhanden und eine
fachgerechte Entsorgung ist gewährleistet.
Die gesetzliche Anzahl von Parkplätzen wird auf dem Gelände eingehalten. Ein Fußweg ist bei einer
seniorengerechten Bebauung
Voraussetzung. Das gilt ebenso für Familien mit Kindern, Weg
zum
Kindergarten bzw. Schule.
H.-G. Unkelbach
Frage an Herrn Bachem bezüglich des zusätzlichen Verkehrsaufkommens
in Batterieweg und Rosenstraße. Verhängung eines Halteverbot etc. um Durchfahrt
zu ermöglichen.
Gisbert Bachem
Die Menge der Wohneinheiten macht eine Neuregelung bis
einschließlich Rosenstraße erforderlich um den Verkehr zu beruhigen und
Durchfahrt zu gewährleisten.
OV Der OBR kann heute den Aufstellungsbeschluss
fassen. Die Verwaltung
prüft und gibt an den OBR zurück.
Gisbert Bachem
Während der Genehmigungsphase erfolgt dann eine Offenlage der
Planung, die dann auch 1 Monat im Internet einsehbar ist.
Dann geht
es erst an den Bauausschuss.
OV Gibt es weitere Fragen an Herrn Akdas?
Frank Krajewsky
Das Konzept ist durchgeplant und hat Hand und Fuß. Alles
Weitere
prüft die Bauverwaltung.
Ruth Doemen
Sind Gewerbe oder Arztpraxen geplant?
Mutlu Akdas ?
Die Art der Planung macht es möglich hier bei Bedarf
Änderungen
durchzuführen.
OV Bittet um Abstimmung zum
Aufstellungsbeschluss.