Protokoll:

Ortsvorsteher Jürgen Meyer gibt bekannt:

 

Auf Anordnung der Kreisverwaltung Ahrweiler hinsichtlich einer sicheren Verkehrsführung wird in Abstimmung mit der Polizeiinspektion Remagen, dem Landesbetrieb Mobilität Cochem-Koblenz und der Stadtverwaltung Remagen im Zuge der K 40 aus Unkelbach kommend vor der Ortslage Oedingen folgende Beschilderung festgelegt:

1. Die Ortstafel, Verkehrszeichen 310 StVO, wird unmittelbar vor die Einmündung Wachtbergstraße versetzt

2. im Bereich der Einmündung Wachtbergstraße wird das Verkehrszeichen 136 StVO

-Kinder - aufgestellt

3. ca. 150 Meter vor der Einmündung Wachtbergstraße wird das Verkehrszeichen 274-70 StVO - Zulässige Höchstgeschwindigkeit 70 km/h“- angebracht

 

Die verkehrsbehördliche Anordnung zu der vorgenannten Maßnahme wird hiermit gemäß § 45 Absatz 3 StVO erteilt.

 

Hiermit ist der Ortsbeirat nun in seiner zukünftigen Handlungsweise bezüglich Verkehrsverbesserungen in diesem prekären Bereich flexibler.

Das Ortsbeiratsmitglied Holger Kowalewski fügt anschließend an -  weiter „fordernd“ und nicht „bittend“ zu wirken. Er beruft sich hier auf die Hauptsatzung der Stadt Remagen § 7 Punkt 10 und 12. ( siehe Anlage ).

Das Ortsbeiratsmitglied Werner Lapp regt an mit Großschildern „KITA“ zu arbeiten. Weiter hat er in anderen Regionen gesehen dass in der Beschilderung eine „zeitliche Begrenzung im Tempolimit“ zu den entscheidenden „Starkzeiten“ an der Stätte möglich ist.

 

Weiter berichtet der OV von einem Ortstermin zwischen dem Leiter der Straßenmeisterei Herrn Overhoff und Herrn Robert Zimmermann von der Stadtverwaltung, Ordnungsbehörde.

Bezüglich des Verkehrsstroms durch Oedingen hatte man die Möglichkeit eine Anlage von Parkplätzen in Betracht gezogen. Von den angedachten Stellen zeigte sich der Fachmann Herr Overhoff jedoch nicht überzeugt. Die Wachtbergstr. erscheint ihm zu schmal. Weiterhin würde dies zu viele Probleme mit sich bringen wie z. B. der Winterdienst wo eine deutlich größere Fahrbahnbreite von Nöten ist. Man einigte sich auf eine folgende Vorgehensweise:

 

+ Aufhängung einer Messanlage in Höhe der Kirche ( in den nächsten Wochen )

+ Prüfung der vom Messergebnis abhängigen Möglichkeiten einer Verkehrsberuhigung

+ je nach gegebener Situation „könne man sich Verschwenkungen in der Fahrbahn vorstellen“.