Protokoll:

OBR Hans Bauer weist auf die gängige Missachtung des Durchfahrtverbotes an der Elligstraße hin. Außerdem ist das Verkehrsaufkommen im Sommer sehr hoch, auch ausländische KFZ würden mit sehr hoher Geschwindigkeit zum Steinbruch fahren.

 

OV Eich verweist auf den E-Mail Verkehr mit der STAV in dieser Angelegenheit:

 

E-Mail seitens der STAV vom 27.10.2017:

 

Verkehrsberuhigung Elligstraße:

Wir haben die gewünschten Maßnahmen intern besprochen und sind zu dem Ergebnis gekommen, dass diese nicht notwendig und daher nicht umgesetzt werden.

 

E-Mail seitens der STAV vom 21.11.2017:

 

Hinsichtlich der Elligstraße wurde bereits Ende 2015 die vom Ortsbeirat beschlossene Rinne umgesetzt. Hierüber wurden Sie auch von den Kollegen des Bauhofes / Bauverwaltung informiert. Ihren erneuten Beschluss hinsichtlich weitergehender Verkehrsberuhigungsmaßnahmen wurde zuletzt Anfang des Jahres in der verwaltungsinternen Runde mit Bürgermeister, Büroleiter und anderen Abteilungsleitern besprochen. Dabei wurde entschieden, dass weitere Verkehrsberuhigungsmaßnahmen unserer Meinung nach nicht notwendig sind.

 

Allgemein möchten wir in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass bei zukünftigen Beschlüsse, die sich auf konkrete Straßen beziehen, die Befangenheitsregelungen gemäß § 22 der Gemeindeordnung beachtet werden.

 

Der OBR definiert den Verweis der STAV auf die Gemeindeordnung als Frechheit. OV Eich weist auf die Tatsache hin, dass in der Elligstraße acht kleine Kinder leben. Es könnte der Eindruck entsteht, dass hier seitens der STAV ein Unfallrisiko billigend in Kauf genommen wird.

Erneute Anfrage an die STAV bez. Verkehrsberuhigung Elligstraße, Aufnahme in die Verkehrsschau und im Sommer Kontrolle durch die Polizei.