Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Nein: 6, Enthaltungen: 2

Beschluss:

Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, das beantragte Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes einzuleiten.


Sachverhalt:

Im Juni 2018 haben sich rund 110 Kripper Bürger, die überwiegend in dem Neubaugebiet Lange Fuhr wohnen, in  einer Unterschriftenliste für eine Änderung des Bebauungsplans 20.16 „Lange Fuhr“ ausgesprochen (vgl. Anlage). Ziel der Petition ist es, ein bislang als Wirtschaftsweg festgesetztes Wegestück in südwestlicher Verlängerung der Breslauer Straße als Fuß- und Radweg auszuweisen.

 

Begründet wird der Antrag damit, dass immer wieder Fahrzeuge verkehrswidrig und mit z.T. hoher Geschwindigkeit dieses etwa 30 m lange Wegestück benutzen, obwohl es durch das Verkehrszeichen StVO 240 als Rad- und Gehweg beschildert ist. Wegen dieser rücksichtslosen Fahrweise werden spielende Kinder, Spaziergänger wie auch Radfahrer gefährdet.

 

 

Mit der Festsetzung als „Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung – Wirtschafts­weg“ trifft der Bebauungsplan zwar keine unmittelbare Verkehrsregelung, denn diese ist nach dem Straßenverkehrsrecht anzuordnen. Die Festsetzung einer Fläche für den öffent­lichen Verkehr kann gleichwohl Bedeutung für ihre wegerechtliche Widmung haben. Ergibt sich aus der Festsetzung – ausdrücklich oder indirekt – die öffentliche Zweckbestimmung der Verkehrsfläche, ist die wegerechtliche Widmung daran gebunden[1]. Folglich steht die bestehende Festsetzung im Bebauungsplan dem Wunsch der Petenten entgegen, den Weg mittels geeigneter Einbauten (Poller, Sperrpfosten, Bügel, o.ä.) auch baulich gegen das verbotswidrige Befahren zu sichern. Dieses Hindernis kann durch eine Änderung des Bebauungsplans behoben werden, soweit sich im Verfahren keine höher zu wertenden Belange ergeben, die für eine Beibehaltung der bisherigen Festsetzungen sprechen.

 

 

Wegen einer ähnlich gelagerten Fallgestaltung soll auch der Wirtschaftsweg auf der Parzelle 99/23 auf einer Länge von rund 110 m in gleicher Weise überprüft und als Rad-(Fußweg) festgesetzt werden.

 

Der Bau-, Verkehrs- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 28.08.2018 empfohlen, dass Änderungsverfahren einzuleiten.

 

 

Ratsmitglied Jürgen Blüher kritisiert das geplante Änderungsverfahren. Die Kosten und auch die Bindung von Verwaltungskräften stehen in keinem Verhältnis. Zudem sei der Weg für den landwirtschaftlichen Verkehr und auch für Rettungsfahrzeuge wichtig.

 

Christine Wießmann ergänzt, dass eine andere Lösung gefunden werden müsse. Hierbei sei auch die Zuwegung zum Kripper Sportplatz über das Gewerbegebiet zu berücksichtigen.

 

Ortsvorsteher Heinz-Peter Hammer macht deutlich, dass sich der Ortsbeirat Kripp für das Änderungsverfahren ausgesprochen habe.

 

Bürgermeister Björn Ingendahl schlägt daher vor, dem Antrag auf Änderung des Bebauungsplans zu entsprechen und den Antrag der SPD, die Zuwegung zum Kripper Sportplatz über das Remagener Gewerbegebiet in der Sitzung des Bau-, Verkehrs- und Umweltausschuss am 23.10.2018 zu beraten.

 



[1] EZBK/Söfker, 128. EL Februar 2018, BauGB § 9 Rn. 107