Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt
dem Stadtrat vorbehaltlich des noch ausstehenden Votums der ADD im Rahmen des noch laufenden
Anzeigeverfahrens nach § 92 GemO die Beteiligung der Stadt Remagen an der neu
zugründenden kommunalen Holzvermarktungsorganisation Eifel GmbH mit
einem Gesellschaftsanteil in Höhe von 5.000 €.
Die Stadt Remagen überträgt dieser
Gesellschaft ab 2019 die Vermarktung des
in ihrem
Forstbetrieb anfallenden Rundholzes mit Ausnahme des Brennholzes an private
Endkunden. Dem vorgelegten Gesellschaftervertrag soll zugestimmt werden.
Die Verwaltung
wird beauftragt, die weiteren Schritte zu veranlassen. Sofern sich aus
dem
Analyseverfahren oder der Prüfung durch den beauftragten Notar ein
Änderungsbedarf am Gesellschaftsvertrag ergeben sollte, der geringfügiger Natur
ist und nicht den Wesensgehalt des Gesellschaftervertrages ändert, wird der
Bürgermeister ermächtigt, diese vorzunehmen und den demnach geänderten
Gesellschaftervertrag zu unterzeichnen.
Auf die Beschlussvorlage wird verwiesen. Prof. Dr. Frank Bliss fragt nach, nach welchem Schlüssel der Gewinn verteilt werde. Remagen verfüge beispielsweise über qualitativ hochwertiges Holz.
Marc Göttlicher erläutert, dass erzielte Überschüsse nicht ausgezahlt werden, sondern zurück in die Gesellschaft fließen. Die 20 Gesellschafter, die Stadt Mayen tritt der Organisation noch bei, sind gleichberechtigt. Dies käme der Stadt Remagen entgegen, da sie über eine verhältnismäßig kleine Waldfläche – im Vergleich zu anderen Gesellschaftern, wie der Verbandsgemeinde Daun – verfüge.