Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat vorbehaltlich des noch ausstehenden Votums der ADD im Rahmen des noch laufenden Anzeigeverfahrens nach § 92 GemO die Beteiligung der Stadt Remagen an der neu zugründenden kommunalen Holzvermarktungsorganisation Eifel GmbH mit einem Gesellschaftsanteil in Höhe von 5.000 €.

 

Die Stadt Remagen überträgt dieser Gesellschaft ab 2019 die Vermarktung des

in ihrem Forstbetrieb anfallenden Rundholzes mit Ausnahme des Brennholzes an private Endkunden. Dem vorgelegten Gesellschaftervertrag soll zugestimmt werden.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Schritte zu veranlassen. Sofern sich aus

dem Analyseverfahren oder der Prüfung durch den beauftragten Notar ein Änderungsbedarf am Gesellschaftsvertrag ergeben sollte, der geringfügiger Natur ist und nicht den Wesensgehalt des Gesellschaftervertrages ändert, wird der Bürgermeister ermächtigt, diese vorzunehmen und den demnach geänderten Gesellschaftervertrag zu unterzeichnen.

 


Auf die Beschlussvorlage wird verwiesen. Prof. Dr. Frank Bliss fragt nach, nach welchem Schlüssel der Gewinn verteilt werde. Remagen verfüge beispielsweise über qualitativ hochwertiges Holz.

 

Marc Göttlicher erläutert, dass erzielte Überschüsse nicht ausgezahlt werden, sondern zurück in die Gesellschaft fließen. Die 20 Gesellschafter, die Stadt Mayen tritt der Organisation noch bei, sind gleichberechtigt. Dies käme der Stadt Remagen entgegen, da sie über eine verhältnismäßig kleine Waldfläche – im Vergleich zu anderen Gesellschaftern, wie der Verbandsgemeinde Daun – verfüge.