Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Die Mitglieder des Ortsbeirates begrüßen und unterstützen die geplante Maßnahme. Die Verwaltung wird aufgefordert, im Sinne des Gutachtens die Maßnahme umzusetzen, Fi­nanzmittel für einen Grundstücksankauf in den Haushalt einzustellen und mit dem Grund­stückseigentümer verbindliche Verhandlungen aufzunehmen.

 

 


Protokoll:

Der Vorsitzende verweist auf die öffentliche Vorstellung des Konzeptes am 20.09.2018 in Unkelbach. Er zitiert eine Passage aus dem Kapitel, welche sich mit einer Hochwasser­schutz­maßnahme in Bandorf befasst.

[Auszug aus dem Hochwasserschutzkonzept]

5.4. Bandorf

Bei den Ereignissen 2010, 2013 und 2016 ist in Bandorf verglichen mit anderen Ortsteilen nur geringer Schaden entstanden. Dies ist jedoch grundsätzlich darauf zurückzuführen, dass die Niederschlags­belastung im direkten Einzugsgebiet nicht extrem war.

 

5.4.1. Bestandssituation Bandorf

Der Bandorfer Bach in Bandorf ist nach ca. 2 km² großem Einzugsgebiet direkt am Beginn der Ortslage auf einer Länge von 200 m verrohrt. Diese Verrohrung ist nicht für Extremereignisse ausgelegt. Im weiteren Verlauf ist der Bandorfer Bach nur im Bereich der Straße Im Wiesengrund direkt in Bebauungsnähe am Ortsrand gelegen. Abb. 5-45 zeigt, dass an und nördlich der Pulvermühle Fließmulden in Richtung des Gewässers verlaufen, die jedoch keinen eigenen Gewässercharakter haben. Hier besteht bei lokalen Starkregen die Möglichkeit von Hangabflüssen. Bestandsbauten und noch mehr Neu- oder Umbauten können sich hierauf mit angepasster Bauweise einrichten.

Abb. 5-45: Problemstellen Bandorf

5.4.2. Hochwasserschutzkonzept Bandorf

Um die Ortslage von Seiten des Gewässers vom Hochwasser zu entlasten ist neben dem Haus „Am Erlenbrunnen 24“ die Anlage eines Rückhaltes möglich (M17). Die Topografie mit dem querenden Feldweg sind günstige Voraussetzungen, um an dieser Stelle Abflüsse zurückzuhalten und damit den Hochwasserschutz zu verbessern (Abb. 5-46). Der Grundbesitzer ist verhandlungsbereit. Im weiteren Ortsverlauf ist neben dem erforderlichen lokalen Objektschutz der Anwohner kein öffentlicher Hochwasserschutz mehr vorgesehen.

 

 

Abb. 5-46: Rückhaltemöglichkeit Bandorfer Bach oberhalb der Ortslage/Verrohrung auf privatem Grundstück

Abb. 5-47: Örtliche Zusammenfassung Maßnahmen Bandorf

[Ende Auszug aus dem Hochwasserschutzkonzept]

 

Nach kurzer Aussprache ergeht folgender einstimmiger