Sitzung: 07.11.2018 Ortsbeirat Oberwinter
Beschluss: einstimmig beschlossen
Beschluss:
Die Mitglieder des Ortsbeirates begrüßen und unterstützen die geplante Maßnahme. Die Verwaltung wird aufgefordert, im Sinne des Gutachtens die Maßnahme umzusetzen, Finanzmittel für einen Grundstücksankauf in den Haushalt einzustellen und mit dem Grundstückseigentümer verbindliche Verhandlungen aufzunehmen.
Protokoll:
Der Vorsitzende verweist auf die öffentliche Vorstellung des Konzeptes am 20.09.2018 in Unkelbach. Er zitiert eine Passage aus dem Kapitel, welche sich mit einer Hochwasserschutzmaßnahme in Bandorf befasst.
[Auszug aus dem
Hochwasserschutzkonzept]
5.4. Bandorf
Bei den Ereignissen 2010, 2013 und 2016 ist in Bandorf
verglichen mit anderen Ortsteilen nur geringer Schaden entstanden. Dies ist
jedoch grundsätzlich darauf zurückzuführen, dass die Niederschlagsbelastung im
direkten Einzugsgebiet nicht extrem war.
5.4.1. Bestandssituation Bandorf
Der Bandorfer Bach in Bandorf ist nach ca. 2 km²
großem Einzugsgebiet direkt am Beginn der Ortslage auf einer Länge von 200 m
verrohrt. Diese Verrohrung ist nicht für Extremereignisse ausgelegt. Im
weiteren Verlauf ist der Bandorfer Bach nur im Bereich der Straße Im
Wiesengrund direkt in Bebauungsnähe am Ortsrand gelegen. Abb. 5-45 zeigt, dass
an und nördlich der Pulvermühle Fließmulden in Richtung des Gewässers
verlaufen, die jedoch keinen eigenen Gewässercharakter haben. Hier besteht bei
lokalen Starkregen die Möglichkeit von Hangabflüssen. Bestandsbauten und noch
mehr Neu- oder Umbauten können sich hierauf mit angepasster Bauweise
einrichten.
Abb. 5-45:
Problemstellen Bandorf
5.4.2. Hochwasserschutzkonzept Bandorf
Um die Ortslage von Seiten des Gewässers vom
Hochwasser zu entlasten ist neben dem Haus „Am Erlenbrunnen 24“ die Anlage
eines Rückhaltes möglich (M17). Die Topografie mit dem querenden Feldweg sind
günstige Voraussetzungen, um an dieser Stelle Abflüsse zurückzuhalten und damit
den Hochwasserschutz zu verbessern (Abb. 5-46). Der Grundbesitzer ist
verhandlungsbereit. Im weiteren Ortsverlauf ist neben dem erforderlichen
lokalen Objektschutz der Anwohner kein öffentlicher Hochwasserschutz mehr
vorgesehen.
Abb. 5-46:
Rückhaltemöglichkeit Bandorfer Bach oberhalb der Ortslage/Verrohrung auf
privatem Grundstück
Abb. 5-47: Örtliche Zusammenfassung
Maßnahmen Bandorf
[Ende Auszug aus dem
Hochwasserschutzkonzept]
Nach kurzer Aussprache ergeht folgender einstimmiger