Sitzung: 22.01.2019 Werkausschuss
Protokoll:
Die
Überprüfung der Einleitstelle in den Rhein im Bereich Ecke Quellen-
straße/Rheinallee
in Kripp hat ergeben, dass ein Hausanschluss im Trenn-
system
(Quellenstraße 1) falsch angeschlossen war. Der Eigentümer wurde aufgefordert
die Anschlüsse richtig herzustellen. Dies ist inzwischen erfolgt.
Herr
Braun fragt nach dem Hintergrund bezüglich Pressebericht Aktivierung alte Brunnenanlage Im Sand.
Die
Betriebsführerin erläutert, dass aufgrund des Sommers 2018 es im
Versorgungsgebiet der Stadt zu Engpässen der Wasserlieferung aus Bonn gekommen
ist. Um dies zukünftig zu verbessern, gibt es mehrere Möglichkeiten, z.B.
Erhöhung der Durchflussmenge durch eine Vertragsänderung mit den Stadtwerken
Bonn. Ob dies aus technischer Sicht möglich ist, wird durch die Stadtwerke Bonn
bis Anfang Februar bekanntgegeben.
Eine
weitere Möglichkeit ist, Wasser von der Stadt Bad Neuenahr/Ahrweiler und
Grafschaft über den Hochbehälter Birresdorf zum Hochbehälter Oedingen zu
beziehen, zur Versorgung von Oedingen und Unkelbach.
Die
dritte Möglichkeit ist, über einen Antrag bei der SGDN die alte
Gewinnungsanlage Im Sand für geringe Mengen wieder in Betrieb zu nehmen, zur
Einspeisung ins Netz.
Es
könnte auch ein Wasserbezug von den Stadtwerken Sinzig bis nach Kripp in
Betracht gezogen werden.
Die
am schnellste herzustellende Lösung ist die Erhöhung der Durchflussmenge
seitens der Stadtwerke Bonn.
In
einer der nächsten Sitzungen werden die Alternativen mit den Ergebnissen im
Ausschuss vorgestellt.
Herr Metternich fragt, wieso die Betriebsführerin an diesem Termin mit
teilgenommen hat.
Die
Betriebsführerin erläutert, dass es im Vorfeld hier schon Anfragen bei der SGDN
gegeben hat, bezüglich einer Inbetriebnahme der alten Wassergewinnungsanlage.
Herr
Plath stellt folgende Fragen zur Niederschlagswasserbeseitigung:
1) Kann der Eigenbetrieb auf
die Gebühr des Wiederkehrenden Beitrages verzichten?
2) Es gibt Eigentümer die
keinen Wiederkehrenden Beitrag zahlen müssen.
Die
Betriebsführerin erläutert den Wiederkehrenden Beitrag. Der Eigenbetrieb kann
auf die Gebühr des Wiederkehrenden Beitrages entsprechend der Satzung nicht
verzichten. Gemäß Entgeltsatzung § 8 entsteht der Beitragsanspruch sobald die
Einrichtung in Anspruch genommen werden kann. Dies entsteht mit der Herstellung
des Grundstücksanschlusses bei Ersterschließung der Straße.
Alle
Grundstücke, die an das öffentliche
Kanalnetz angeschlossen sind, zahlen auch Beitrag für Niederschlagswasser.
Herr
Uhrmacher fragt nach, welche Probleme es bei dem Brand am 20.01.19 in Unkelbach
gegeben hat.
Der
Vorsitzende erläuterte die Situation. Die Feuerlöschschläuche wurden an einen
Hydranten angeschlossen. Ein Anschluss an weitere Hydranten war nicht möglich,
da der Wasserdruck im Netz dann nicht mehr ausreichte.
Eine
Wasserentnahme aus dem Unkelbach war aus Frostgründen nicht möglich. Hier
mussten nun Feuerwehrtankwagen aus Bad Neuenahr/Ahrweiler und Sinzig
angefordert werden, um genügend Wasser bereitzustellen.
Die
Situation in Unkelbach stellt sich etwas schwierig dar. Das gesamte
Wasserleitungsnetz
ist in DN 100. Das zur Verfügung stehende Wasser aus dem Hochbehälter kann
nicht schneller verteilt werden.
Ob
es hier die Möglichkeit zur Verbesserung gibt, wird seitens der
Betriebsführerin geprüft und im Ausschuss vorgestellt.
Weitere
Mitteilungen und Anfragen lagen nicht vor.