Protokoll:

Die Überprüfung der Einleitstelle in den Rhein im Bereich Ecke Quellen-

straße/Rheinallee in Kripp hat ergeben, dass ein Hausanschluss im Trenn-

system (Quellenstraße 1) falsch angeschlossen war. Der Eigentümer wurde aufgefordert die Anschlüsse richtig herzustellen. Dies ist inzwischen erfolgt.

 

 

Herr Braun fragt nach dem Hintergrund bezüglich Pressebericht Aktivierung  alte Brunnenanlage Im Sand.

 

Die Betriebsführerin erläutert, dass aufgrund des Sommers 2018 es im Versorgungsgebiet der Stadt zu Engpässen der Wasserlieferung aus Bonn gekommen ist. Um dies zukünftig zu verbessern, gibt es mehrere Möglichkeiten, z.B. Erhöhung der Durchflussmenge durch eine Vertragsänderung mit den Stadtwerken Bonn. Ob dies aus technischer Sicht möglich ist, wird durch die Stadtwerke Bonn bis Anfang Februar bekanntgegeben.

Eine weitere Möglichkeit ist, Wasser von der Stadt Bad Neuenahr/Ahrweiler und Grafschaft über den Hochbehälter Birresdorf zum Hochbehälter Oedingen zu beziehen, zur Versorgung von Oedingen und Unkelbach.

Die dritte Möglichkeit ist, über einen Antrag bei der SGDN die alte Gewinnungsanlage Im Sand für geringe Mengen wieder in Betrieb zu nehmen, zur Einspeisung ins Netz.

Es könnte auch ein Wasserbezug von den Stadtwerken Sinzig bis nach Kripp in Betracht gezogen werden.

 

Die am schnellste herzustellende Lösung ist die Erhöhung der Durchflussmenge seitens der Stadtwerke Bonn.

 

In einer der nächsten Sitzungen werden die Alternativen mit den Ergebnissen im Ausschuss vorgestellt.


Herr Metternich fragt, wieso die Betriebsführerin an diesem Termin mit teilgenommen hat.

 

Die Betriebsführerin erläutert, dass es im Vorfeld hier schon Anfragen bei der SGDN gegeben hat, bezüglich einer Inbetriebnahme der alten Wassergewinnungsanlage.

 

 

Herr Plath stellt folgende Fragen zur Niederschlagswasserbeseitigung:

1)    Kann der Eigenbetrieb auf die Gebühr des Wiederkehrenden Beitrages verzichten?

2)    Es gibt Eigentümer die keinen Wiederkehrenden Beitrag zahlen müssen.

 

 

Die Betriebsführerin erläutert den Wiederkehrenden Beitrag. Der Eigenbetrieb kann auf die Gebühr des Wiederkehrenden Beitrages entsprechend der Satzung nicht verzichten. Gemäß Entgeltsatzung § 8 entsteht der Beitragsanspruch sobald die Einrichtung in Anspruch genommen werden kann. Dies entsteht mit der Herstellung des Grundstücksanschlusses bei Ersterschließung der Straße.

 

Alle Grundstücke,  die an das öffentliche Kanalnetz angeschlossen sind, zahlen auch Beitrag für Niederschlagswasser.

 

 

Herr Uhrmacher fragt nach, welche Probleme es bei dem Brand am 20.01.19 in Unkelbach gegeben hat.

 

Der Vorsitzende erläuterte die Situation. Die Feuerlöschschläuche wurden an einen Hydranten angeschlossen. Ein Anschluss an weitere Hydranten war nicht möglich, da der Wasserdruck im Netz dann nicht mehr ausreichte.

Eine Wasserentnahme aus dem Unkelbach war aus Frostgründen nicht möglich. Hier mussten nun Feuerwehrtankwagen aus Bad Neuenahr/Ahrweiler und Sinzig angefordert werden, um genügend Wasser bereitzustellen.

 

Die Situation in Unkelbach stellt sich etwas schwierig dar. Das gesamte

Wasserleitungsnetz ist in DN 100. Das zur Verfügung stehende Wasser aus dem Hochbehälter kann nicht schneller verteilt werden.

Ob es hier die Möglichkeit zur Verbesserung gibt, wird seitens der Betriebsführerin geprüft und im Ausschuss vorgestellt.

 

 

Weitere Mitteilungen und Anfragen lagen nicht vor.