Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Enthaltungen: 3

Beschluss:

a)    Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat festzustellen, dass die Kirchstraße von der Einmündung Pintgasse (Flurstück 312/1) bis zur Einmündung Bachstraße (Flurstück 277/5) ausgebaut wird.

 

Aufgrund der Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes Rheinland-Pfalz in Verbindung mit der Ausbaubeitragssatzung der Stadt Remagen vom 10.02.2003 in der jetzt gültigen Fassung sollen hierfür Vorausleistungen auf den endgültigen Ausbaubeitrag erhoben werden, sobald mit der Herstellung der Maßnahme begonnen wird. Die Vorausleistungen sollen in Höhe der voraussichtlich endgültigen Kosten erhoben werden.

 

Unter Abwägung des Vorteils für die Anlieger mit dem Interesse der Allgemeinheit werden die Kosten wie folgt verteilt:

Anteil Anlieger:        65 %

Anteil Stadt:              35 %

 

 

b)    Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat festzustellen, dass der Stichweg von der Einmündung Kirchstraße (Flurstück 2524/272) bis zum Flurstück 287 ausgebaut wird.

 

Aufgrund der Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes Rheinland-Pfalz in Verbindung mit der Ausbaubeitragssatzung der Stadt Remagen vom 10.02.2003 in der jetzt gültigen Fassung sollen hierfür Vorausleistungen auf den endgültigen Ausbaubeitrag erhoben werden, sobald mit der Herstellung der Maßnahme begonnen wird. Die Vorausleistungen sollen in Höhe der voraussichtlich endgültigen Kosten erhoben werden.

 

Unter Abwägung des Vorteils für die Anlieger mit dem Interesse der Allgemeinheit werden die Kosten wie folgt verteilt:

Anteil Anlieger:        60 %

Anteil Stadt:              40 %

 

 


Gisbert Bachem erläutert die Beschlussvorlage und umreißt kurz die vom Ortsbeirat Remagen beschlossene Ausbauplanung. Weiter führt er aus, dass die Ausschreibung der Baumaßnahme im Winter vorgenommen werden solle, da dies seiner Erfahrung nach zu günstigeren Ergebnissen führe.

 

Christine Wießmann gibt zu Bedenken, dass die Beitragserhebung in der Kirchstraße eine Festsetzung bis zu rund 13.000 Euro nach sich ziehe, was eine enorme Belastung für die betroffenen Grundstückseigentümer sei. Eventuell habe dies zur Konsequenz, dass ein Grundstück verkauft werden müsse.

 

Gisbert Bachem weist darauf hin, dass bei schwierigen wirtschaftlichen Verhältnissen eine Stundung beantragt werden kann. Auf diese Möglichkeit, von der des Öfteren Gebrauch gemacht werde, weise die Verwaltung die beitragspflichtigen Eigentümer frühzeitig hin. Ein Grundstücksverkauf aufgrund der Erhebung von Ausbaubeiträgen im Stadtgebiet ist der Verwaltung bisher nicht bekannt.