Beschluss: zur Kenntnis genommen

Eva Etten erläutert die Beschlussvorlage und die einzelnen Aufstellungen. Sie weist hierbei darauf hin, dass aus den Aufstellungen keine Aussagen zum Thema „steigende Altersarmut“ zu ziehen seien. Hierfür müssten auch die Zahlen der Wohngeldempfänger und Empfänger von Grundsicherungsleistungen in Einrichtungen, insbesondere Alten- und Pflegeheime, mit einbezogen werden. Dagegen zeigen die Aufstellungen deutlich, dass die Anzahl der Grundsicherungsempfänger unterhalb der Regelaltersgrenze in den letzten Jahren deutlich angestiegen sind.

 

Was die Leistungsempfänger nach dem AsylbLG betrifft, so seien die Zahlen hier wieder rückläufig. Auch die Herkunftsländer sind heute vielfältig vertreten, während in den Jahren 2015 und 2016 noch die meisten Leistungsempfänger aus Syrien, Afghanistan und Eritrea kamen.