Eva Etten erläutert die Beschlussvorlage und die einzelnen
Aufstellungen. Sie weist hierbei darauf hin, dass aus den Aufstellungen keine
Aussagen zum Thema „steigende Altersarmut“ zu ziehen seien. Hierfür müssten
auch die Zahlen der Wohngeldempfänger und Empfänger von Grundsicherungsleistungen
in Einrichtungen, insbesondere Alten- und Pflegeheime, mit einbezogen werden.
Dagegen zeigen die Aufstellungen deutlich, dass die Anzahl der
Grundsicherungsempfänger unterhalb der Regelaltersgrenze in den letzten Jahren
deutlich angestiegen sind.
Was die Leistungsempfänger nach dem AsylbLG betrifft, so seien die
Zahlen hier wieder rückläufig. Auch die Herkunftsländer sind heute vielfältig
vertreten, während in den Jahren 2015 und 2016 noch die meisten Leistungsempfänger
aus Syrien, Afghanistan und Eritrea kamen.