Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Nein: 5

Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat, nachfolgende Resolution zu beschließen:

 

Resolution der Stadt Remagen: Finanzierung der Straßenausbaubeiträge neu aufstellen!

Die Kommunen in Rheinland-Pfalz sorgen gemäß § 14 Landesstraßengesetz  für den Bau sowie für die Unterhaltung des gemeindlichen Straßennetzes. Zu diesem Zweck werden Straßenausbaubeiträge erhoben. In zahlreichen Bundesländern, auch in Rheinland-Pfalz, wird über die Zukunft der Straßenausbaubeiträge diskutiert – vor allem angesichts der häufig erheblichen finanziellen Belastung der Anlieger.

Die adäquate Erfüllung der Pflichtaufgabe kommunaler Selbstverwaltung (Straßenbau- und Unterhaltung) auf der einen Seite und die Berücksichtigung der sozialen Interessen der Anlieger auf der anderen Seite geraten hier in einen erheblichen Zielkonflikt.

 

Aus diesem Grund bittet die Stadt Remagen die Landesregierung, ein Konzept für die finanzielle Neuaufstellung der Straßenausbaubeiträge vorzulegen:

Die Stadt Remagen regt an, die Anteile der Bürgerinnen und Bürger für die Unterhaltung der kommunalen Straßen durch Finanzmittel des Landes zu ersetzen und das Kommunalabgabengesetz entsprechend zu ändern. Der Anteil der Kommunen soll nicht Gegenstand einer Förderung sein. Zudem muss sichergestellt sein, dass die Planungs- und Entscheidungshoheit über Ausbaumaßnahmen Sache der Kommunen bleibt und nicht auf Ebene der Landesregierung entschieden wird.

Erforderlich ist ein evidenzbasiertes, tragfähiges und nachhaltiges Finanzierungskonzept, dass spezifisch auf die Rahmenbedingungen des kommunalen Straßenausbaus in Rheinland-Pfalz zugeschnitten ist. Eine Übernahme von Konzepten und eine Orientierung an Zahlen aus anderen Bundesländern schließen sich vor diesem Hintergrund aus.

 

Konsequenzen:

1.    Die gesamte Bürgerschaft kann entlastet werden, da sie in Zukunft nicht mehr an der Unterhaltung der Straßen vor Ort beteiligt wird.

2.    Der Kostendruck auf Wohneigentum soll gemindert werden. Das hilft insbesondere Familien mit Kindern und älteren, oft alleinstehenden Menschen mit niedrigem Einkommen. Zudem wird der Erwerb von (Alt-)Immobilien in den Ortskernen erleichtert, wenn die Unsicherheit über zukünftig zu zahlende Ausbaubeiträge wegfällt.

3.    Der belastende ständige Streit über Einmal- oder wiederkehrende Beiträge in den Gemeinderäten und in der Bürgerschaft entfällt.

4.    Der Konflikt zwischen Bürgern und Verwaltung über die Höhe der Beiträge, ihre Berechtigung und die Art ihrer Berechnung entfällt ebenfalls. Dadurch verbessert sich das Verhältnis der Bürger zu “ihrer” Verwaltung.

5.    Der Verwaltungsaufwand für die Berechnung der Anliegerbeiträge und deren Begründung gegenüber den betroffenen Bürgern (z.B. in Anwohnerversammlungen oder Einzelgesprächen) erübrigt sich.

6.    Gerichtsverfahren über Anliegerbeiträge, wie sie in der letzten Zeit von Bürgern in Beitragsangelegenheiten immer häufiger angestrengt werden, sind nicht mehr notwendig. Dadurch werden die Gerichte und die Verwaltung entlastet. Die mit den Prozessen verbundenen Kosten fallen weg, wobei die Gerichtskosten für eine Gemeinde nicht selten ein Vielfaches des streitig gestellten Anliegerbeitrags ausgemacht haben.

 


Bürgermeister Björn Ingendahl verweist auf die Beschlussvorlage und erteilt zunächst Christine Wießmann das Wort. Die Fraktionsvorsitzende der SPD bittet eindringlich, sich mit der Einführung der wiederkehrenden Beiträge zu beschäftigen. Am Beispiel der Stadt Pirmasens erläutert sie die Auswirkung des wiederkehrenden Beitrags. Sie greift den Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen aus der Sitzung vom 25.02.2019 auf und macht sich für einen Sachvortrag zum Thema stark und empfiehlt den zuständigen Abteilungsleiter der Stadt Pirmasens, Herrn Hans-Jürgen Heß. Zudem sei es von Vorteil, dieses Thema durch den jetzigen Stadtrat anzustoßen, statt diese Verantwortung einem – zunächst – unerfahrenem Gremium zu überlassen.

 

 

Heinz-Peter Hammer, Vorsitzender der CDU-Fraktion unterstreicht die Verantwortung der Landesregierung. Hier müsse zunächst grundlegend entschieden werden, ob die Erhebung von Ausbaubeiträgen auch in Zukunft erfolgen solle.

 

Auch Prof. Dr. Frank Bliss, Vorsitzender der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, regt an, zunächst die Entscheidung auf Landesebene abzuwarten. Eine Umstellung des Beitragssystems sei, je nach Entscheidung, überflüssig.

 

Die Fraktion der FBL spricht sich ebenfalls für die Anhörung eines Experten zur Einführung des wiederkehrenden Beitrags aus. Der Resolution werde man nicht zustimmen, so Alexander Lembke.

 

Bürgermeister Björn Ingendahl führt aus, dass die Verwaltung aufgrund des Antrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen aus der Sitzung vom 25.02.2019 bereits Kontakt zu Herrn Dr. Gerd Thielmann, Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz aufgenommen habe, um zu klären, ob er bereit sei, zu diesem Thema in einer der nächsten Sitzungen des Fachausschusses zu referieren. Aufgrund des straffen Terminkalenders konnte bisher noch kein Datum fixiert werden. Sobald die Vorbereitungen abgeschlossen sind, wird dieser Punkt Beratungsgegenstand einer Ausschusssitzung.