Protokoll:

Der Vorsitzende erteilt Dr. Markus Behnke das Wort, um den Antrag seiner Fraktion zu erläutern.

Der Stadtrat wird in Kürze über die Annahme der abschließenden Finanzierungs­vereinbarung zwischen der Stadt und der Deutschen Bahn beraten und entscheiden. Zusammen mit den Bemühungen der Initiative „Bahnhof Oberwinter“ sieht die SPD darin einen Anlass, nochmals über die Planungen zu diskutieren. Der Wunsch ist es dabei, dass der Bahnhof Oberwinter trotz der Umbauarbeiten sein Erscheinungsbild behält und gleichzeitig die Ausgaben der Stadt minimiert werden.
Auf bitten der antragstellenden Fraktion stimmt der Ortsbeirat zu, dass das Oberwinterer Stadtratsmitglied Hans Metternich den Vortrag fortführt. Hans Metternich zeigt zunächst die Planung der Deutsch Bahn AG, für die seit November 2017 Baurecht in Form eines Planfeststellungsbeschlusses besteht. Ziel der eigenen Planungen sei es im Wesentlichen, die bestehende Bahnsteigüberdachung zu erhalten. Dies könne, so Hans Metternich, dadurch erreicht werden, dass die geplanten Rampen um etwa 1,5 m nach außen versetzt werden. Die Stützen würden damit nicht mehr im Bereich der Rampen liegen, was den Erhalt der Dächer sichern könnte.

Gisbert Bachem, Leiter der Bauverwaltung, weist darauf hin, dass die vorliegende Planung die Vorfinanzierungsvereinbarung aus dem Jahr 2014 umsetzt, die vom Stadtrat nach Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss beschlossen wurde. Die seinerzeitige Vorplanung beinhaltete bereits den heute kritisierten Rückbau der Bahnhofsüberdachung. Die vom Umbau betroffenen Bereich des Bahnhofs stehen im Eigentum der Deutschen Bahn und sind Bestandteil der planfestgestellten Bahnanlage. Sie sind damit der Planungs­hoheit der Gemeinde entzogen. Der Finanzierungsvereinbarung, die dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorliegt, basiert auf aufwändigen Abstimmungen zwischen den Tochter­gesellschaften der Deutschen Bahn, insbesondere hinsichtlich notwendiger Sperrzeiten, in denen der Bahnverkehr zu Gunsten der Baustelle ruht. Sollte der Vertrag vom Stadtrat nicht beschlossen werden, so könnte der barrierefreie Umbau zumindest in diesem Jahr nicht mehr begonnen werden. Er weist zudem darauf hin, dass die gesetzliche Ver­pflich­tung zum barrierefreien Umbau von Haltestellen bis zum Jahr 2022 nur für den ÖPNV und nicht für die Bahnhöfe gilt, da hier die Bestimmungen des Eisenbahnrechts anzuwenden sind. Diese sehen eine Umbauverpflichtung nicht vor.

Der Vorsitzende erinnert daran, dass der Umbau des Oberwinterer Bahnhofs Teil eines besonderen Maßnahmenbündels ist. Die dafür benötigten Gelder stehen nur für einen begrenzten Zeitraum zur Verfügung.

Winfried Glaser bittet um Auskunft darüber, welche Kosten die Stadt für den Abriss der Bahnsteigüberdachungen, den Neubau der Unterstände und dem Rückbau der Bahnsteige zu tragen hat.

Nach eingehender Aussprache beendet der Vorsitzende den Tagesordnungspunkt ohne Beschluss.