Sitzung: 20.03.2019 Ortsbeirat Oberwinter
Protokoll:
Der
Vorsitzende erteilt Dr. Markus Behnke das Wort, um den Antrag seiner Fraktion
zu erläutern.
Der
Stadtrat wird in Kürze über die Annahme der abschließenden Finanzierungsvereinbarung
zwischen der Stadt und der Deutschen Bahn beraten und entscheiden. Zusammen mit
den Bemühungen der Initiative „Bahnhof Oberwinter“ sieht die SPD darin einen
Anlass, nochmals über die Planungen zu diskutieren. Der Wunsch ist es dabei,
dass der Bahnhof Oberwinter trotz der Umbauarbeiten sein Erscheinungsbild
behält und gleichzeitig die Ausgaben der Stadt minimiert werden.
Auf bitten der antragstellenden Fraktion stimmt der Ortsbeirat zu, dass das
Oberwinterer Stadtratsmitglied Hans Metternich den Vortrag fortführt. Hans
Metternich zeigt zunächst die Planung der Deutsch Bahn AG, für die seit
November 2017 Baurecht in Form eines Planfeststellungsbeschlusses besteht. Ziel
der eigenen Planungen sei es im Wesentlichen, die bestehende
Bahnsteigüberdachung zu erhalten. Dies könne, so Hans Metternich, dadurch
erreicht werden, dass die geplanten Rampen um etwa 1,5 m nach außen versetzt
werden. Die Stützen würden damit nicht mehr im Bereich der Rampen liegen, was
den Erhalt der Dächer sichern könnte.
Gisbert
Bachem, Leiter der Bauverwaltung, weist darauf hin, dass die vorliegende
Planung die Vorfinanzierungsvereinbarung aus dem Jahr 2014 umsetzt, die vom
Stadtrat nach Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss beschlossen wurde. Die
seinerzeitige Vorplanung beinhaltete bereits den heute kritisierten Rückbau der
Bahnhofsüberdachung. Die vom Umbau betroffenen Bereich des Bahnhofs stehen im
Eigentum der Deutschen Bahn und sind Bestandteil der planfestgestellten
Bahnanlage. Sie sind damit der Planungshoheit der Gemeinde entzogen. Der
Finanzierungsvereinbarung, die dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorliegt,
basiert auf aufwändigen Abstimmungen zwischen den Tochtergesellschaften der
Deutschen Bahn, insbesondere hinsichtlich notwendiger Sperrzeiten, in denen der
Bahnverkehr zu Gunsten der Baustelle ruht. Sollte der Vertrag vom Stadtrat
nicht beschlossen werden, so könnte der barrierefreie Umbau zumindest in diesem
Jahr nicht mehr begonnen werden. Er weist zudem darauf hin, dass die
gesetzliche Verpflichtung zum barrierefreien Umbau von Haltestellen bis zum
Jahr 2022 nur für den ÖPNV und nicht für die Bahnhöfe gilt, da hier die
Bestimmungen des Eisenbahnrechts anzuwenden sind. Diese sehen eine
Umbauverpflichtung nicht vor.
Der
Vorsitzende erinnert daran, dass der Umbau des Oberwinterer Bahnhofs Teil eines
besonderen Maßnahmenbündels ist. Die dafür benötigten Gelder stehen nur für
einen begrenzten Zeitraum zur Verfügung.
Winfried
Glaser bittet um Auskunft darüber, welche Kosten die Stadt für den Abriss der
Bahnsteigüberdachungen, den Neubau der Unterstände und dem Rückbau der
Bahnsteige zu tragen hat.
Nach
eingehender Aussprache beendet der Vorsitzende den Tagesordnungspunkt ohne
Beschluss.